Der Haushalt des Landkreises Uelzen ist für das Haushaltsjahr 2015 zum sechsten Mal auf doppischer Basis aufgestellt worden; der Kreistag hat die Haushaltssatzung 2015 am 16.12.2014 und 26.05.2015 beschlossen.
Gemäß § 129 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Vorgabe konnte im Wesentlichen aufgrund der verzögerten Erstellung der Eröffnungsbilanz und der folgenden Jahresabschlüsse nicht eingehalten werden.
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2015 festgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss geprüft. Dabei wurde im Bestätigungsvermerk folgendes dargestellt:
„Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanzwirtschaftlichen Lage des Landkreises. Dies kann allerdings nur eingeschränkt bestätigt werden
a) für das Sachvermögen in Bezug auf die korrekte, übereinstimmende Übernahme
der weiterführenden Schulen aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit und
fehlender Nachweise.
b) für die Höhe der ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten aufgrund
mangelnder Nachvollziehbarkeit in wesentlichen Bereichen
c) für den Wert der „anderen Rückstellungen“ und daraus resultierend das
Jahresergebnis
Der Jahresabschluss entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit dieser Prüfbericht keine Einschränkungen enthält.
Der Haushaltsplan ist grundsätzlich eingehalten worden. Abweichungen sind erläutert worden. Auf unsere Ausführungen unter Ziffer 8 dieses Prüfberichts weisen wir jedoch ausdrücklich hin.
Es wurde grundsätzlich mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen weisen wir hin.
Wenn der Kreistag nach Auswertung des vorstehenden Schlussberichtes zu dem Ergebnis kommt, dem Landrat die Entlastung zu erteilen, bestehen hiergegen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.“
Die Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht des Jahresabschlusses 2015 ist dieser Vorlage beigefügt.