Halbjahresbericht zum 30.06.2016
Gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen hat
die Betriebsleitung den Betriebsausschuss und Hauptverwaltungsbeamten mindestens
halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung
des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
In der Anlage ist der Halbjahresbericht zum 30.06.2016 beigefügt.