Hinweis:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Vorlage darauf verzichtet, jeweils die weibliche und männliche Form zu benennen. Sofern die männliche Form gewählt wird, soll damit – sofern dies angebracht ist – automatisch die weibliche Form mit angesprochen sein.
A. Entscheidung über die Zahl, Aufgaben und Größe der Kreistagsausschüsse
Gemäß § 71 NKomVG kann der Kreistag aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden. Das Verfahren ist in § 71 NKomVG geregelt. § 71 NKomVG ist gemäß § 73 NKomVG auch anzuwenden auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften soweit sich aus diesen besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes ergibt.
Ausschüsse nach besonderen Vorschriften :
- Schulausschuss
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder: 17
Davon
9 Kreistagsabgeordnete
8 Mitglieder gemäß § 110 NSchG
1 Vertreter der Lehrer der berufsbildenden Schulen
1 Vertreter der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen
1 Schüler berufsbildende Schulen
1 Schüler allgemeinbildende Schulen
1 Elternvertreter berufsbildende Schulen
1 Elternvertreter allgemeinbildende Schulen
1 Vertreter der Arbeitnehmerverbände
1 Vertreter der Arbeitgeberverbände
- Jugendhilfeausschuss
Anzahl der Mitglieder: 20
Davon
6 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreter
4 sonstige stimmberechtigte Mitglieder und Stellvertreter gem. § 71 SGB VIII
2 Vertreter der Jugendarbeit
2 Vertreter der Jugendhilfe
10 beratende Mitglieder gemäß § 4 AG SGB VIII und § 3 der Satzung für das Jugendamt
- der Leiter des Jugendamts
- der Kreisjugendpfleger
- Elternvertreter/Erzieher Kindertagesstätte
- Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter sowohl der evangelischen
- als auch der katholischen Kirche, die von den zuständigen Behörden vorgeschlagen werden
- Gleichstellungsbeauftragte
- Lehrervertreter (Vorschlag der Landesschulbehörde)
- Jugendrichter
- Familienrichter
3.Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Anzahl der Sitze: 9
Davon
7 Kreistagsabgeordnete
1 Beschäftigtenvertreter
1 Betriebsleiter
In der Wahlperiode 2011-2016 haben neben den Ausschüssen nach besonderen Vorschriften die folgenden freiwilligen Ausschüsse bestanden:
Ausschüsse des Kreistages nach § 71 NKomVG (freiwillige Ausschüsse)
4.Ausschuss für Planung und Straßenbau
Anzahl der Sitze: 9
5.Umweltausschuss
Anzahl der Sitze: 9
Anzahl der beratenden Mitglieder: 3 sowie Stellvertreter
- Kreisnaturschutzbeauftragter
- Vertreter der Naturschutzverbände
- Vertreter des Bauernverbandes NON
6.Feuerschutzausschuss
Anzahl der Sitze: 9
Anzahl der beratenden Mitglieder: 3
- Kreisbrandmeisterr
- 1. und 2. stellvertretender Kreisbrandmeister
7.Kultur- und Sportausschuss
Anzahl der Sitze: 9
Anzahl der beratenden Mitglieder: 2 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- 2 Vertreter des Kreissportbundes
8.Sozialausschuss
Anzahl der Sitze: 9
Anzahl der beratenden Mitglieder: 2 sowie Stellvertreter
- Auf Vorschlag von der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege
9.Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs
Anzahl der Sitze: 9
10.Haushalts- und Finanzausschuss
Anzahl der Sitze: 7
B. Anträge der Fraktionen zu den Ausschüssen
Es liegt ein Antrag von KTA Fabel vor (siehe Anlage 1), den Haushalts- und Finanzausschuss auf 9 Mitglieder zu erhöhen.
Es liegt des Weiteren Anträge der UWG vor (siehe Anlage 2). Die Anträge wurden zurückgenommen.
C. Verfahren der Bildung der Ausschüsse gem. §§ 71 u. 73 NKomVG
Die Aufteilung der Benennungsrechte für Ausschusssitze geht – falls nicht einstimmig hiervon abgewichen wird – nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (§ 71 Abs. 2 u. Abs. 3 NKomVG) vor sich.
- Grundsätzliches zum Verfahren
Zugrunde gelegt wird folgende Konstellation im Kreistag:
CDU15Sitze
SPD11Sitze
GRÜNE6Sitze
UWG4Sitze
AfD3Sitze
FDP2Sitze
Die Linke1 Sitz
42Sitze im Kreistag
Ausschussgröße | CDU | SPD | Grüne | UWG | AfD | FDP |
11 | 4 | 3 | 2 | 1 | 1 | - |
10 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 | - |
9 | 3 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
8 | 3 | 2 | 1 | 1 | - | - |
7 | 3 | 2 | 1 | 1 | - | - |
6 | 2 | 2 | 1 | 1 | - | - |
5 | 2 | 1 | 1 | - | - | - |
4 | 2 | 1 | 1 | - | - | - |
3 | 1 | 1 | 1 | - | - | - |
2 | 1 | 1 | - | - | - | - |
Der Kreistag muss nach § 71 Abs. 5 NKomVG einen Beschluss über die Sitzverteilung und die Besetzung des jeweiligen Ausschusses fassen.
Dieser Beschluss ist der förmliche Akt, durch den die Ausschussbildung abgeschlossen wird. Er hat rein feststellenden Charakter. Die Besetzung der einzelnen Ausschüsse steht ganz in der Entscheidung der Fraktionen und Gruppen. Inhalt des Feststellungsbeschlusses ist nicht nur die Zahl der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze, sondern auch die namentliche Mitgliedschaft der von den Fraktionen und Gruppen benannten Kreistagsabgeordneten und kreistagsfremden Personen, ggf. auch ihrer Vertreter. Weiterhin ist es erforderlich festzustellen, welche Fraktion oder Gruppe das jeweilige Ausschussmitglied benannt hat.
Die Verteilung der Ausschusssitze mit Stimmrecht auf Personen, die nicht aus dem Kreistag stammen – soweit nicht einstimmig hiervon abgewichen wird oder ohnehin nur je ein Vorschlag für einen Sitz vorgelegt und dieser akzeptiert wird – erfolgt auch hier nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“ (71 Abs. 7 NKomVG).
Eine Fraktion oder Gruppe, die bei der Verteilung der Ausschusssitze unberücksichtigt geblieben ist, ist gem. § 71 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden. Der Ausschuss wird um dieses Mitglied erweitert. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.
Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Berechtigt unter den genannten Voraussetzungen ist KTA Martin Platzer (Die Linke).
- Berufung beratender Mitglieder, die nicht aus dem Kreistag kommen:
Hierbei ist zu beachten, dass gem. § 71 Abs. 7 NKomVG mindestens 2/3 der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollen. Falls nicht einstimmig hiervon abgewichen wird oder ohnehin nur je ein Vorschlag für einen Sitz vorliegt und dieser akzeptiert wird, ist auch hier nach „Hare-Niemeyer“ zu verfahren.
Bei den freiwilligen Ausschüssen steht es dem Kreistag nach § 71 Abs. 7 NKomVG frei, beratende Mitglieder hinzu zu wählen.
- Vertretung der Kreistagsabgeordneten in den Fachausschüssen
§ 75 NKomVG enthält hinsichtlich der Vertretungen in den Fachausschüssen keine Regelung. In der Geschäftsordnung in § 24 Abs. 1 S. 2 und 3 ist bestimmt, dass jedes dem Kreistag angehörende Mitglied eines Fachausschusses sowie des Betriebsausschusses im Falle der Verhinderung durch ein derselben Fraktion oder Gruppe angehörendes Kreistagsmitglied vertreten werden kann. Wer danach zur Vertretung berufen ist, regeln die Fraktionen bzw. Gruppen. Dann bedarf es keiner besonderen Beschlussfassung über die Vertretung in den Fachausschüssen.
D. Zu den Ausschüssen im Einzelnen:
1. Schulausschuss (9 KTA)
Bei der Bildung dieses Fachausschusses ist § 110 des Nds. Schulgesetzes zu beachten. Diese Bestimmung schreibt zwingend vor, dass jedem Schulausschuss mindestens je zwei Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schülerinnen oder Schüler, darunter je ein Lehrer und eine Schülerin oder ein Schüler der berufsbildenden Schulen sowie eine Vertreterin oder Vertreter der Eltern, angehören müssen. In Angelegenheiten, die das berufsbildende Schulwesen betreffen, nimmt mindestens je ein Vertreter der Organisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerverbände an den Sitzungen des Schulausschusses teil. Alle hinzu gewählten Mitglieder haben Stimmrecht.
Die Vertreter der Eltern für die allgemein und berufsbildenden Schulen werden vom Kreiselternrat vorgeschlagen. Da sich der Kreiselternrat erst nach dem 1. November konstituieren wird, erfolgen die Vorschläge später.
| Mitglied | Stellvertreter |
Allg. bild. Schulen | N.N. | N.N. |
Berufs.-bild. Schulen | N.N. | N.N. |
Die Vertreter der Schüler schlägt der Kreisschülerrat vor. Der Kreisschülerrat hat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, folgende Schüler vorzuschlagen:
| Mitglied | Stellvertreter |
Allg. bild. Schulen | N.N. | N.N. |
Berufs.-bild. Schulen | N.N. | N.N. |
Als Vertreter der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen wurden folgende Personen vorgeschlagen:
Mitglied | Stellvertreter |
Ulrike Kaiser Uelzen | Dorothee Faris Suhlendorf |
Als Vertreter der Lehrer der berufsbildenden Schulen wurden folgende Personen vorgeschlagen:
Mitglied | Stellvertreter |
Joachim Meyer Uelzen | Jutta Schult Bergen/Dumme |
Als Vertreter der Arbeitnehmer wurden folgende Personen vorgeschlagen:
Mitglied | Stellvertreter | 2. Stellvertreter |
Dieter Schulz-Rosenau Bad Bodenteich | Dieter Ruschenbusch Oetzen | Josef Müller Wriedel |
Als Vertreter der Arbeitgeber wurden folgende Personen vorgeschlagen:
Mitglied | Stellvertreter | 2. Stellvertreter |
Rolf Behn Maler- und Lackierermeister Bad Bevensen | Martin Behnke Personalleiter Stern Partner Uelzen | Kai-Wolfhard Richter Personalleiter Psych. Klinik Uelzen |
Folgende Kreistagsabgeordnete und o.g. Mitglieder werden von den Fraktionen bzw. Institutionen in den Schulausschuss entsandt:
Fraktion/ bzw. Institution | Mitglied | Stellv. Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Karsten Jäkel | - |
| Max Lemm | - |
| Ulf Schmidt | - |
SPD (2 Sitze) | Ivonne Großmann | - |
| Kerstin Koch | - |
Die Grünen (1 Sitz) | Heiner Scholing | - |
UWG (1 Sitz) | Uwe Beecken | - |
AfD (1 Sitz) | Maik Hieke | - |
FDP (1 Sitz) | Leonard Hyfing | - |
Kreiselternrat ABS | | - |
Kreiselternrat BBS | | |
Kreisschülerrat ABS | | - |
Kreisschülerrat BBS | | - |
LehrervertreterIn ABS | Ulrike Kaiser | Dorothee Faris |
LehrervertreterIn BBS | Joachim Meyer | Jutta Schult |
Arbeitnehmervertreter | Dieter Schulz-Rosenau | Dieter Ruschenbusch Josef Müller |
Arbeitgebervertreter | Rolf Behn | Martin Behnke Kai-Wolfhard Richter |
2. Jugendhilfeausschuss (6 KTA)
Gemäß § 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG SGB VIII) legt die Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode fest, ob dem Jugendhilfeausschuss zehn oder fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen. Für die Wahlperiode 2011/2016 hatte der Kreistag die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf zehn festgelegt. Von diesen stimmberechtigten Mitgliedern können gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII bis zu sechs (3/5) dem Kreistag angehören. Für diese sind auch Vertreter zu bestimmen. Vier Mitglieder (2/5) sind Vertreter der Freien Jugendhilfe (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Von den Vertretern der Freien Jugendhilfe sollen nach § 3 Abs. 1 AG SGB VIII die Hälfte von Trägern der Jugendarbeit vorgeschlagen werden. § 3 Abs. 2 AG SGB VIII bestimmt, dass die Hälfte der stimmberechtigten oder stellvertretenden Mitglieder Frauen sein sollen.
Wenn der Kreistag es bei zehn stimmberechtigten Mitgliedern belassen sollte, wären aus den von den Trägern der Freien Jugendhilfe und den Trägern der Jugendarbeit unterbreiteten Vorschlägen jeweils zwei Mitglieder und zwei Vertreter zu wählen. Gem. § 3 Abs. 3 AG SGB VIII müssen alle ihre Hauptwohnung im Landkreis Uelzen haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Da für jede Gruppe mehrere Personen zu bestellen sind, ist grundsätzlich gem. § 71 Abs. 2 NKomVG („Hare-Niemeyer“) zu verfahren, sofern über die Besetzung keine Einigung erzielt wird.
Folgende Kreistagsabgeordnete werden von den Fraktionen als Mitglieder im Jugendhilfeausschuss benannt:
Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
CDU (2 Sitz) | Max Lemm | Dr. Günther Graf |
| Christian Mocek | Hans-Heinrich Sackmann |
SPD (2 Sitze) | Kerstin Koch | Jakob Blankenburg |
| Brigitte Kötke | Birgit Pichan |
Die Grünen (1 Sitz) | Martin Feller | Markus Jordan |
UWG (1 Sitz) | Ralf Munstermann | Uwe Beecken |
FDP(1 beratenden Sitz) | Leonard Hyfing | Rainer Fabel |
AfD(1 beratenden Sitz) | Maik Hieke | Thomas Kohlmeyer |
Für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit 2/5 des Anteils der stimmberechtigten Mitglieder, sind von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern 3 Vorschläge für ordentliche Mitglieder unterbreitet worden und 2 Vorschläge für deren Vertreter unterbreitet worden. Davon sind 2 ordentliche Mitglieder sowie 2 Vertreter für den Jugendhilfeausschuss zu benennen.
Träger der freien Jugendhilfe:
Institution | Mitglied | Vertreter |
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Uelzen e.V. | Katrin Wiese Erzieherin Uelzen | Elena Zimmermann Erzieherin Uelzen |
AWO | Stefanie Reese Koordinatorin Schulbegleitung Uelzen | Matthias Tetzlaff Leiter CJD Göddenstedt Rosche |
Weiterer Vorschlag des CJD Göddenstedt | Matthias Tetzlaff Leiter CJD Göddenstedt Rosche | |
Träger der Jugendarbeit:
Institution | Mitglied | Vertreter |
Kreissportbund | Nicole Cohrs 1. Vorsitzende Sportjugend Ebstorf | Jörn Lehmmann Barum |
Kreisjugendring | Marion Rühmann Bienenbüttel | Marion Deppe Uelzen |
Als beratende Mitglieder müssen gem. § 4 AG SGB VIII dem Jugendhilfeausschuss angehören:
a) Der Leiter des Jugendamtes,
b) der Kreisjugendpfleger,
c) gem. § 4 I, Nr. 3 je ein Vertreter sowohl der evangelischen als auch der katholischen, Kirche, die von den zuständigen kirchlichen Behörden vorzuschlagen sind,
d)eine Lehrkraft, die von der Schulbehörde benannt wird,
e)ein Elternvertreter oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte,
f)eine kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
g)ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher.
Die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Uelzen sieht vor, dass darüber hinaus noch eine Richterin oder ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichts und eine Jugendrichterin oder ein Jugendrichter mit beratender Stimme, die vom Direktor des Amtsgerichts vorzuschlagen sind, dem Jugendhilfeausschuss angehören.
Die beratenden Mitglieder erwerben gem. § 4 Abs. 1 AG SGB VIII ihre Mitgliedschaft entweder kraft Amtes oder durch Wahl (des Kreistages) aufgrund eines Vorschlages einer hierzu berechtigten Organisation oder Institution.
Für die Funktionen der Elternvertreter/ Erzieher Kita und Vertreter für ausländische Kinder / Jugendliche liegen mehrere Vorschläge vor. Davon ist jeweils ein ordentliches Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu benennen.
Als beratende, vom Kreistag zu berufende Mitglieder sind vorgeschlagen:
Institution/Amt | Mitglied | Stellvertreter |
Jugendamt | Birgitte Lindenthal | Dieter Habermann (bzw. als Nachfolgerin: Bianka Kleuker) |
Kreisjugendpfleger | Matthias Borger | - |
Ev. Kirche | Andrea Zobel Leiterin der Ev. Familienbildungsstätte Uelzen u. Leiterin der Soz.päd. Familienhilfe | - |
Kath. Kirche | Wieslawa (Wika) Posniak Gemeindereferentin | - |
Landesschulbehörde (Lehrkraft) | Susanne Prehm Schulleiterin GS Rosche | - |
Elternvertreter/Erzieher Kita | Vorschlag DRK UE: Elke Augustin Leitung KiTa 1. Alternativer Vorschlag Stiftung Leben leben: Nadine Häcker Leitung KiTa Wunderland 2. Alternativer Vorschlag Kirchenkreisamt: Dorina Will Päd. Leitung Kita-Verband Uelzen | - |
Gleichstellungsbeauftragte | N.N. | - |
Vertreter für ausländische Kinder/Jugendliche | Vorschlag CJD Göddenstedt: Sylvia Helms Leiterin des Jugendmigrationsdienstes Uelzen 1. Alternativer Vorschlag Caritasverband: Gundula Lindemann Ehrenamtskoordinatorin u. Leitung MGZ Uelzen 2. Alternativer Vorschlag Caritasverband: Ralf Ritter Schuldnerberater u. Geschäftsführer | - |
RichterIn Vormundschafts-/Familiengericht | Tanja Borchert | - |
JugendrichterIn des AG Uelzen | Dr. Claudia Hagemann | - |
3. Betriebsausschuss Abfallwirtschaft (7 KTA)
Gemäß § 140 Abs. 2 NKomVG sind für Eigenbetriebe Betriebsausschüsse zu bilden. Gemäß § 4 der vom Kreistag beschlossenen Satzung für den Eigenbetrieb soll der Betriebsausschuss aus sieben stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten sowie einem stimmberechtigten Vertreter der Beschäftigten bestehen. Für den zuletzt Genannten sollte die Benennung eines Stellvertreters zugestanden werden.
Als stimmberechtigter Vertreter der Beschäftigten und dessen Vertreter sind zu bestätigen:
Folgende Kreistagsmitglieder sind für dieses Gremium benannt worden:
Fraktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Stefan Hüdepohl |
| Max Lemm |
| Michael Widdeke |
SPD (2 Sitze) | Birgit Pichan |
| Kurt Ziplys |
Die Grünen (1 Sitz) | Dr. Birgit Janssen |
UWG (1 Sitz) | Uwe Beecken |
AfD (1 beratenden Sitz) | Maik Hieke |
FDP (1 beratenden Sitz) | Leonard Hyfing |
4. Ausschuss für Planung und Straßenbau ( 9 KTA)
Folgende Mitglieder sind von den Fraktionen bzw. Gruppen benannt worden:
Fraktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Hans-Jürgen Cordes |
| Christian Mocek |
| Edgar Staßar |
SPD (2 Sitze) | Andreas Dobslaw |
| Kurt Ziplys |
Die Grünen (1 Sitz) | Markus Jordan |
UWG (1 Sitz) | Uwe Beecken |
AfD (1 Sitz) | Paul Hampel |
FDP (1 Sitz) | Rainer Fabel |
Aus den Vorberatungen hat sich ergeben, dass dieser Ausschuss in Ausschuss für Planung-, Hoch- und Straßenbau umbeannt werden soll.
5. Umweltausschuss (9 KTA)
In der abgelaufenen Wahlperiode waren neben den politischen Vertretern insgesamt drei beratende Mitglieder in den Umweltausschuss berufen worden. Diese bewährte Konstellation sollte auch für die in diesem Jahr beginnende Wahlperiode beizubehalten.
Beratende Mitglieder im Umweltausschuss:
Institutionen | Mitglieder | Vertreter |
Kreisnaturschutzbeauftragter | Armin Menge | |
Vertreter der Naturschutzverbände | Karl-Heinz Köhler | Werner Harneit |
Vertreter des Bauernverbandes | Henning Schulz | Claas Steinhauer |
Folgende Mitglieder sind von den Fraktionen benannt worden:
Fraktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Udo Hinrichs |
| Hans-Heinrich Sackmann |
| Henning Stöcks |
SPD (2 Sitze) | Kerstin Koch |
| Jakob Blankenburg |
Die Grünen (1 Sitz) | Dr. Birgit Janssen |
UWG (1 Sitz) | Uwe Beecken |
AfD (1 Sitz) | Thomas Kohlmeyer |
FDP (1 Sitz) | Leonard Hyfing |
6. Feuerschutzausschuss (9 KTA)
Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher den Kreisbrandmeister und seine beiden den 2. Stellvertreter als beratende Mitglieder zu berufen. Der 1. Stellvertreter ist seitens der Fraktion bereits als stimmberechtigtes Mitglied benannt. Dies sind:
Kreisbrandmeister | Helmut Rüger |
2. Stellv. Kreisbrandmeister | André Pieper |
Folgende Mitglieder sind von den Fraktionen benannt worden:
Fraktion/Gruppe/Funktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Christian Mocek |
| Hans-Jürgen Cordes |
| Christopher Tieding |
SPD (2 Sitze) | Jan Henner Putzier |
| Andreas Bersiel |
Die Grünen (1 Sitz) | Martin Feller |
UWG (1 Sitz) | Klaus-Georg Franke |
AfD (1 Sitz) | Thomas Kohlmeyer |
FDP (1 Sitz) | Rainer Fabel |
7. Kultur- und Sportausschuss (9 KTA)
Hier waren in der vergangenen Wahlperiode zwei beratende Mitglieder auf Vorschlag des Kreissportbundes gewählt. Als beratende Mitglieder sollen dem Kultur- und Sportausschuss zwei Vertreter des freien Sports auf Vorschlag des Kreissportbundes angehören.
Als Vertreter werden vorgeschlagen:
Institution | Mitglied | Stellverter |
Kreissportbund | Maik Schwanke | - |
Kreissportbund | Kai-Uwe Bode | - |
Folgende Kreistagsabgeordnete sind von den Fraktionen benannt worden:
Fraktion/Gruppe/Funktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Edgar Staßar |
| Dr. Günther Graf |
| Christopher Tieding |
SPD (2 Sitze) | Brigitte Kötke |
| Andreas Dobslaw |
Die Grünen (1 Sitz) | Gudrun Klippe |
UWG (1 Sitz) | Uwe Beecken |
AfD (1 Sitz) | Paul Hampel |
FDP (1 Sitz) | Leonard Hyfing |
8. Sozialausschuss (9 KTA)
Der bisherige Kreistag hatte auf Vorschlag der Kreisarbeitsgemeinschaft zwei beratende Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege berufen.
Die Träger der Sozialhilfe sollen bei der Durchführung des SGB XII mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten (§ 5 Abs. 2 SGB XII).
Als beratende Mitglieder und deren Stellvertreter hat die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege daher folgende Personen vorgeschlagen:
Mitglied | Stellv. Mitglied |
Heike Depner (DRK) | Heinz Meierhoff (DRK) |
Tanja Klomfass (Diakonie) | Birgitt Sörnsen (AWO) |
Folgende Kreistagsabgeordnete sind von den Fraktionen benannt worden:
Fraktion/Gruppe/Funktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Henning Stöcks |
| Dr. Günther Graf |
| Ulf Schmidt |
SPD (2 Sitze) | Jürgen Hinrichs |
| Jakob Blankenburg |
Die Grünen (1 Sitz) | Birgit Ohrenschall-Reinhardt |
UWG (1 Sitz) | Uwe Beecken |
AfD (1 Sitz) | Maik Hieke |
FDP (1 Sitz) | Leonard Hyfing |
9. Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs
(9 KTA)
Folgende Kreistagsabgeordnete sind von den Fraktionen benannt worden:
Fraktion/Gruppe/Funktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Hans-Heinrich Sackmann |
| Udo Hinrichs |
| Hans-heinrich Weichsel |
SPD (2 Sitze) | Jürgen Hinrichs |
| Jan Henner Putzier |
Die Grünen (1 Sitz) | Gudrun Klippe |
UWG (1 Sitz) | Ralf Munstermann |
AfD (1 Sitz) | Thomas Kohlmeyer |
FDP (1 Sitz) | Rainer Fabel |
10. Haushalts- und Finanzausschuss (7 KTA)
Diesbezüglich liegt ein Antrag von KTA Fabel vor, den Haushalts- und Finanzausschuss auf 9 Mitglieder zu vergrößern.
Folgende Konstellation ergibt sich, wenn es bei einem 7er Auschuss verbleibt:
Fraktion | Mitglied |
CDU (3 Sitz) | Michael Widdecke |
| Stefan Hüdepohl |
| Hans-Heinrich Weichsel |
SPD (2 Sitze) | Andreas Dobslaw |
| Peter Hallier |
Die Grünen (1 Sitz) | Birgit Ohrenschall-Reinhardt |
UWG (1 Sitz) | Alfred Meyer |
FDP(1 beratenden Sitz) | Rainer Fabel |
AfD(1 beratenden Sitz) | Paul Hampel |
Alternativ stellt sich ein 9er Ausschuss wie folgt dar:
Fraktion/Gruppe/Funktion | Mitglied |
CDU(3 Sitze) | Michael Widdecke |
| Stefan Hüdepohl |
| Hans-Heinrich Weichsel |
SPD (2 Sitze) | Andreas Dobslaw |
| Peter Hallier |
Die Grünen (1 Sitz) | Birgit Ohrenschall-Reinhardt |
UWG (1 Sitz) | Alfred Meyer |
AfD (1 Sitz) | Paul Hampel |
FDP (1 Sitz) | Rainer Fabel |