Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen hat gemäß § 20 ff EigBetrVo einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht gemäß § 24 EigBetrVo aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 157 NkomVG und nach § 316 ff HGB prüfen zu lassen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 wurden unter Einbeziehung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz von dem durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Abschlussprüfer, der BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft und unter dem 13. Juli 2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Prüfung erfolgte nach § 317 HGB und § 29 EigBetrVo unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und auch keine Anhaltspunkte ergeben, die nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.
Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 22.209 T€ (Vorjahr: 20.617 T€) und einem Jahresüberschuss von 963 T€ (Vorjahr: 1.354 T€) ab.
Der Jahresüberschuss liegt um 656 T€ über dem Planergebnis für Wirtschaftsjahr (288 T€).
Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus höheren Gebühreneinnahmen aus Abfall-gebühren (+ 210 T€), Deponiebetrieb (+ 338 T€) und Wertstoffhof Oldenstadt (+ 83 T€).
Auf der Aufwandseite liegen die Personalaufwendungen 113 T€ und die zinsähnlichen Aufwendungen für die Nachsorgerückstellung für die Deponie Borg 107 T€ unter dem Planansatz. Dem gegenüber lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 239 T€ über dem Planansatz.
Im Übrigen wird auf den Sachvortrag des Wirtschaftsprüfers und den beigefügten Prüfungsbericht der BRS Treuhand GmbH in der Anlage verwiesen. Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Lagebericht sind im Prüfungsbericht als
Anlage enthalten.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine ergänzenden Bemerkungen zum Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers gemäß § 32 Abs. 3 EigBetrVO.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 962.926,64 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.