Die Satzung über die Gebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Uelzen vom 01.01.1998 wurde in der Sitzung des Kreistages am 28.09.1999 beschlossen. Durch die Satzungsregelung wurde eine rechtssichere Abrechnungsgrundlage für Selbstzahler und Privatpatienten geschaffen, die nicht von der mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes zu schließenden Entgeltvereinbarung betroffen sind.
Der Landkreis Uelzen und die Kostenträger des Rettungsdienstes haben sich durch Abschluss einer neuen Entgeltvereinbarung zum 01.05.2020 auf eine Veränderung der Entgeltstruktur im Rettungsdienst verständigt.
Die in der Anlage "Gebührentarif" der Satzung enthaltenen Gebührensätze sind identisch mit den in der Entgeltvereinbarung enthaltenen Beträgen und werden daher, wie auch bisher, bei einer Veränderung der Entgelte für den Rettungsdienst entsprechend angepasst. Im Einvernehmen zwischen den Kostenträgern des Rettungsdienstes und dem Landkreis Uelzen sind folgende neue Entgelte errechnet worden:
1.Notfalleinsatz
Alt: Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 389,00 €.
Für jeden weiteren Kilometer 4,50 €.
Neu: Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 462,00 €.
Für jeden weiteren Kilometer 4,50 €.
2.Qualifizierter Krankentransporteinsatz
Alt: Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 144,00 €.
Für jeden weiteren Kilometer 3,00 €.
Neu: Das Mindestentgelt beträgt für die ersten 12 Kilometer 180,00 €.
Für jeden weiteren Kilometer 3,00 €.
3.Notarzteinsatz
Alt: Für den Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) wird für die
Versorgung eines Verletzten oder Erkrankten eine Pauschale von 636,00 € berechnet
Neu: Für den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges inklusive Notarzt wird für die
Versorgung eines Verletzten oder Erkrankten eine Pauschale von 863,00 € berechnet.
Der geänderte Gebührentarif ist als Anlage 1 beigefügt.