Allgemeine Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Gewährung und Verwendung von freiwilligen Zuwendungen - Zuwendungsrichtlinie -
Die aktuelle Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Gewährung von Zuschüssen (Zuschussrichtlinie) datiert vom 15.10.1998. Die Rechtsgrundlagen aus dieser Richtlinie war veraltet und musste den neuen Gesetzen und Verordnungen angepasst werden. Die neu gefasste Zuwendungsrichtlinie ist hausintern abgestimmt und vom Kreistag zu beschließen, da es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Absatz 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) handelt. Die neue Zuwendungsrichtlinie soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die Allgemeine Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Gewährung und Verwendung von freiwilligen Zuwendungen - Zuwendungsrichtlinie - zu beschließen.