Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) werden im Wesentlichen die Investitionen für den Bau von Kreisstraßen und Radwegen an Kreisstraßen finanziert. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt. Die Förderquote orientiert sich an der Steuerkraftmesszahl des Landkreises und wird jährlich neu festgelegt. Im Jahr 2021 wird von einer Quote von 65 % ausgegangen.
Für 2021 sind vorgesehen:
K 39, Vorwerk - Eddelstorf
Begründung ist die geringe Fahrbahnbreite von 4,50 m und die vorhandenen starken Absackungen in der Fahrbahn. Eine Verbreiterung auf das übliche Maß 6,00 m ist hier ohne Grunderwerb in vorhandenen Straßenraum möglich. Gleichzeitig wird der gefährliche Kreuzungsbereich mit der L 232 in Vorwerk entschärft, indem beide Einmündungen mit Tropfen etwas versetzt gebaut werden.
K 17, L 270 - Lehmke
Hier liegen sowohl starke Absackungen als auch ein sehr schlechter Fahrbahnzustand vor.
K 8, Hansen - Klein Süstedt
Auch hier begründen starke Absackungen und ein schlechter Fahrbahnzustand die Maßnahme.
Die Maßnahmen 2022 und 2023 ergeben sich im Wesentlichen aus der Fortschreibung.
Die umfangreiche Maßnahme K 17, OD Stederdorf (Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde) wurde im Einvernehmen ein Jahr aufgeschoben, da u. a. geprüft wird, die Brücke ebenfalls zu erneuern.
Die OD Wieren, K 6 Richtung Drohe, wurde nach Rücksprache mit der Gemeinde Wrestedt ebenfalls zeitlich verschoben, da sich hier maßgebliche Änderungen durch die Auflösung des höhengleichen Bahnüberganges im Verlauf der L 270 ergeben könnten.
Der Ausbau der OD Dörmte im Verlauf der K 3 hat sich als nicht förderfähig nach GVFG erwiesen. Somit entfällt diese Maßnahme vorläufig komplett.
Die neuen Maßnahmen sind:
K 41, OD Jastorf (2023)
K 16, OD Bruchwedel (2024)
K 31, OD Strothe (2024)
Vorerst drei neue Radwege wurden aus der Prioritätenliste aufgenommen:
Radweg K 20, Ebstorf – Wessenstedt
Radweg K 3, Masendorf – Oetzen
Radweg K 2, Aljarn - Bohndorf