Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Uelzen
Grundsätzlich hat sich der Kreistag gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Für die Wahlperiode 2011 bis 2016 hat sich der Kreistag eine an das seinerzeit neue NKomVG angepasste Geschäftsordnung gegeben. Diese hat sich grundsätzlich bewährt. Es wird daher verwaltungsseitig empfohlen, diese Geschäftsordnung zu bestätigen.
Änderungen an der Geschäftsordnung sind jeder Zeit möglich.
Der Kreistag beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung.