Das geplante Naturschutzgebiet „Lopautal“ ist ein kleiner Teil des FFH-Gebietes 212 „Gewässersystem der Luhe und Unteren Neetze“, welches kreisübergreifend in Nord-Südrichtung den Landkreis Lüneburg, den Landkreis Heidekreis und den Landkreis Uelzen betrifft. Der Teilbereich des Landkreises Uelzen nimmt nur einen sehr kleinen Bereich (19 ha) des Gesamt-FFH-Gebietes (2.479,40 ha) ein und weist isoliert betrachtet auch nicht alle im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und -arten auf. Nichtsdestotrotz stellt der Bereich einen wichtigen und in seiner Funktion bedeutenden Teil dar, der durch die Fließgewässerverbindung nicht isoliert betrachtet werden darf. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind.
Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7).
Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das Naturschutzgebiet als Teilgebiet des FFH-Gebiets 212 entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen durch den Landkreis Uelzen gesichert werden muss.
Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher
Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.
Beteiligungsverfahren
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist für die betroffenen Behörden gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG mit der Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 18.12.2018 bis 18.01.2019 durch die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, die Gemeinde Wriedel sowie den Landkreis Uelzen erfolgt. Die Auslegung wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. In der Auslegungszeit bestand die Möglichkeit für jedermann Anregungen und Bedenken vorzubringen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.
Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 9 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken
und Hinweisen vorgebracht worden.
Beteiligte Personengruppen / Organisation | Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken |
Eigentümer (1) | 1 |
Naturschutzverbände (22) | 3 |
Träger öffentlicher Belange (89) | 5 |
Sonstige Einwender | 0 |
Summe der Einwendungen | 9 |
Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange
nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).
Die Änderungen an dem Verordnungsentwurf, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 2 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 4 enthält die maßgebliche Karte, an der kleine Änderungen durch die Abwägung notwendig waren. Anlage 3 enthält die Begründung der Verordnung.
Ergebnis
Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 5) und die dazu gehörenden maßgebliche Karte im Maßstab 1:7.500 (Anlage 4) sowie die daran angepasste Begründung (Anlage 4) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A3 Format im Maßstab 1:7.500 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebliche Karte kann dann bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Wriedel und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald >Schutzgebiete > Naturschutzgebiete.
Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.