Die zurzeit gültige Satzung über die Abfallentsorgung wurde letztmalig vom Kreistag am 18.12.2012 mit der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2013 angepasst.
Aufgrund der notwendigen Anpassung der Restabfallbehältergebühren, Gebühren für Sonderleistungen und Anlieferungsgebühren Entsorgungszentrum Borg (Vorlage: 2015/xxx: Abfallgebührenkalkulation 2016 bis 2018) ist eine 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen notwendig. Die Satzungsänderung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Wesentliche Veränderung neben der Anpassung der Abfallgebühren sind die Aufnahme von Altmetall als getrennt zu sammelnder Abfall (§ 4 und § 11a) und die Einführung eines Biofilterdeckels für Bioabfallbehälter (§ 21 Abs. 1 Buchstabe n). Mit der getrennten Sammlung von Altmetallen soll das Ziel der Verwertung von Wertstoffen gestärkt und höhere Verwertungserlöse zur Stabilisierung des Abfallgebührenhaushaltes erzielt werden. Die Akzeptanz der Kunden zur Nutzung der Bioabfallbehälter für Speiseabfälle soll mit der Einführung eines Biofilterdeckels als Sonderleistung des Abfallwirtschaftsbetriebes gefördert werden. Teilnehmer eines Langzeittestes des Abfallwirtschaftsbetriebes hatten den Einsatz des Biofilterdeckels positiv bewertet (Vorlage 2015/067: Einführung Biofilterdeckel für Komposttonne).
Darüber hinaus werden mit der vorgelegten 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Details aller Änderungen sind der in Anlage 1 beigefügten Synopse der Satzungsänderungen zu entnehmen.