Halbjahresbericht zum 30.06.2020
Die Betriebsleitung hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen den Betriebsausschuss und den Hauptverwaltungsbeamten mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Das erste Halbjahr 2020 war geprägt durch die Corona Pandemie, die trotz zeitweiliger Schließung des Wertstoffhofs Oldenstadt allerdings zu keinerlei nennenswerten Auswirkungen geführt hat.