Zweckverband Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg - Benennung eines Stellvertreters in der Verbandsversammlung für Landrat Dr. Blume
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 der Zweckverbandsordnung besteht die Verbandsversammlung aus den Hauptverwaltungsbeamten und gewählten Vertreterinnen und Vertretern des jeweiligen Kreistages der den Zweckverband tragenden Mitglieder.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 benennt der jeweilige Kreistag für die Landrätinnen oder Landräte beziehungsweise die anderen Beschäftigten gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, die oder der bei dem entsprechenden Landkreis beschäftigt ist.
Die Vertretung des Landrats Dr. Heiko Blume war bislang ungeregelt. Aus diesem Grund soll Herr Claudius Teske, Erster Kreisrat, als Stellvertreter für Landrat Dr. Blume benannt werden.
Der Kreistag beschließt, den Ersten Kreisrat Herrn Claudius Teske als Stellvertreter von Landrat Dr. Blume für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg zu benennen.