ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die letzte Vorlage (Nr. 2014/100) zu diesem Thema gab es zur Sitzung des Fachausschusses am 28.10.2014 mit Beschluss vom Kreisausschuss am 11.11.2014.

Seitdem gab es wiederum einige Änderungen, die hier behandelt werden sollen.

  1. Das Land Niedersachsen hat am 23.04.2015 mitgeteilt, dass die Förderquote für die Radwege im „Sonderprogramm für Radwege und mehr Verkehrssicherheit“ ab dem 01.01.2016 von 70 % auf 60 % gesenkt wird.

Dies wurde den Samtgemeinden, der Gemeinde Bienenbüttel und der Stadt Uelzen am 06.05.2015 mitgeteilt – mit dem Hinweis, dass sich damit auch die Kostenteilung zwischen Landkreis und „Gemeinde“ für nicht förderfähige Kosten ab dem 01.01.2016 auf 60:40 ändert (entsprechend dem Beschluss vom 11.11.2014).

Darauf folgte der Antrag der Samtgemeinde Rosche vom 16.06.2015 (siehe Anlage 1), wonach um Beibehaltung der Förderung in Höhe von 70 % gebeten wurde. Die Samtgemeinde Rosche ist in 2016 mit dem Radweg an der K 16, Rosche – Katzien (Abzweigung Stütensen) vorgesehen.

Dieser Antrag wurde bisher - mit Verweis auf die nötige politische Entscheidung im Ausschuss - nicht beantwortet.

  1. Lt. Beschluss zur Liste der GVFG-Maßnahmen 2015 - 2019 sowie der Radwege im Sonderprogramm vom 20.01.2015 (KA) waren für 2016 folgende Radwege vorgesehen:

K 58, Campingplatz – L 265

K 16, Rosche – Katzien

K 20, Varendorf – Steddorf

Aus finanziellen Gründen sagte der Flecken Bad Bodenteich die Realisierung der Maßnahme ab.

Daraufhin wurden die Samtgemeinden, die Gemeinde Bienenbüttel und die Stadt Uelzen seitens der Verwaltung angeschrieben, ob es einen geeigneten „Nachrücker“-Radweg“ gebe. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, den bisher für 2018 vorgesehenen Radweg K 44, Seedorf – B4, vorzuziehen. Die Erklärung der Baureife liegt vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

1.Der Landkreis Uelzen übernimmt bis auf weiteres im Rahmen des Sonderprogramms die fehlenden 10 % aus eigenen Mitteln. Die Teilung der nicht förderfähigen Kosten wird ebenfalls solange mit 70:30 beibehalten. Insofern wird der Beschluss lt. Vorlage Nr. 2014/100 aufgehoben.

 

2.In Abweichung vom Beschluss zu den GVFG-Maßnahmen und Radwegen im Sonderprogramm wird beschlossen, für 2016 die Radwege an der K 16, Rosche – Katzien, K 20, Varendorf – Steddorf, und an der K 44, Seedorf – B4, zu beantragen.

 

 

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Anlagen

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