ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/123

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus den Haushaltsjahren 2012 und 2013 verbleiben Regionalisierungsmittel in Höhe von 686.075,89 €, die im Haushaltsjahr 2015 im Sinne des Verwendungskataloges und der Zuschussrichtlinie einzusetzen sind.

 

Folgende Ausgaben sind 2015 bereits erfolgt bzw. stehen noch an:

Mittel, die in 2015 zu verbrauchen sind

686.075,89

Entdeckerbus 2015

118.895,95

Ausgleichsbeitrag Übergangstarif HVV voraussichtliche Höhe

83.356,56

Vertriebskostenpauschale Übergangstarif HVV

6.074,71

Marketing Übergangstarif HVV

3.387,39

Anrufsammeltaxi (geschätzt)

42.000,00

Marketing Anrufsammeltaxi

15.891,87

Gesellschaftsbeitrag VNO

42.315,57

Voraussichtliche Gesamtausgaben

311.922,05

Summe vorliegende Anträge 2015

61.800,00

Voraussichtlich verbleibende Mittel im Jahr 2015

312.353,84

 

 

 

Es liegen 9 Anträge auf Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 7 Abs. 5 des NNVG vor, über die der Kreisausschuss, auf der Grundlage eines Verteilungsvorschlages des Ausschusses zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs, entscheidet.

 

I. Förderung von 50 % nach Nr. 3 c der Zuschussrichtlinie

 

Umgestaltung der Bushaltestelle Domänenplatz in Ebstorf

Die Haltestelle wird für den ÖPNV und die Schülerbeförderung genutzt. Im Rahmen der Umgestaltung des Domänenplatzes wird die Haltestelle barrierefrei gestaltet. Weiterhin werden neue Wartehäuschen errichtet. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 62.500,00 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 31.250,00 €.

 

Erneuerung der Buswartehäuschen in Gr. Ellenberg und Wellendorf

Die Haltestellen werden für den ÖPNV und die Schülerbeförderung genutzt. Die Wartehäuschen müssen auf Grund ihres Zustandes erneuert werden. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 5.000,00 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 2.500,00 €.

 

Erneuerung der Buswartehäuschen in Stoetze und Nievelitz

Die Haltestellen werden für den ÖPNV und die Schülerbeförderung genutzt. Die Wartehäuschen müssen auf Grund ihres Zustandes erneuert werden. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 5.000,00 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 2.500,00 €.

 

Umgestaltung der Bushaltestellen Bahnhofstr. 46 A und 46 sowie Gudesstr. 70 in Uelzen

Die Haltestellen werden für den ÖPNV genutzt. Die Haltestellen werden barrierefrei umgestaltet. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 13.000,00 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 6.500,00 €.

 

Neuerrichtung des Buswartehäuschens in Almstorf

Die Haltestelle wird für den ÖPNV und die Schülerbeförderung genutzt. Das Buswartehäuschen wurde durch einen Sturm stark beschädigt und musste ersetzt werden. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten belaufen sich auf 1.650,00 €. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 825,00  €.

 

Neueinrichtung einer Bushaltestelle in Melzingen

Die Haltestelle wird für den ÖPNV und die Schülerbeförderung genutzt. Sie wurde nach Abstimmung mit der Polizei, RBB und Straßenverkehrsamt eingerichtet, da die bestehende Haltestelle an der Hauptstraße von den Schulkindern nur nach Überquerung der Landesstraße 250 erreicht werden kann. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 2.200,00 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 1.100,00  €.

 

Erneuerung des Buswartehäuschens in Weste, Ortsteil Höver

Die Haltestelle wird für den ÖPNV und die Schülerbeförderung genutzt. Das Wartehäuschen muss auf Grund seines Zustandes erneuert werden. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 6.250,00 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 3.125,00 €.

 

II. Förderung von 100 % nach Nr. 4 der Zuschussrichtlinie

 

Studie „Mobilität in Deutschland“

Im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden 2016 bundesweit 30.000 Haushalte mit 60.000 Personen zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. In Niedersachsen werden 2.800 Haushalte befragt. Um Aussagen auf Landkreisebene zu erhalten, können vertiefende Befragungen hinzubestellt werden. Der HVV wird für „seine“ Landkreise eine Vertiefung bestellen, die voraussichtlich zu 50 % von der Metropolregion Hamburg mitfinanziert wird. Für die Landkreise Cuxhaven, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Rotenburg (Wümme) und Uelzen stellt sich die Frage, ob sie ebenfalls Daten für ihre Landkreise erheben lassen wollen. Die Ergebnisse könnten Grundlage für zukünftige ÖPNV-Planungen sein. Das zuständige Fachamt und die VNO sprechen sich für eine Teilnahme aus. Weitere Informationen sind als Anlagen beigefügt. Für stichhaltige Ergebnisse müssen mindestens 500 Haushalte pro Gebiet zusätzlich befragt werden. Eine Befragung kostet 47,00 € netto (55,93 € brutto), somit müsste eine Summe von fast 28.000,00 € (brutto) pro Landkreis finanziert werden. Die Metropolregion Hamburg würde – vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien – analog zum HVV – 50 % der Kosten übernehmen, sodass 14.000,00 € pro Landkreis verbleiben.

 

III. Förderung von 100 % nach Nr. 3 f der Zuschussrichtlinie

Abdeckung von Betriebskostendefiziten

Die verbleibenden nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 312.353,84 € sollen 2016 gemäß Nr. 3f der Zuschussrichtlinie als Beitrag zur Deckung von Betriebskostendefiziten im neuen Liniennetz sowie für nachfrageorientierte Bedienungsangebote eingesetzt werden. Falls notwendig, wird bei der LNVG eine Übertragung in das Jahr 2016 beantragt.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, diese Maßnahmen entsprechend der Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 7 Abs. 5 NNVG zu bezuschussen. Die dafür vorgesehenen Regionalisierungsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

 

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Anlagen

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