ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/124

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Entwurf des 13. Kindertagesstättenbedarfsplanes für die Jahre 2015 bis 2018 wurde allen Gemeinden sowie den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Uelzen zwecks Stellungnahme zugesandt.

 

Die erforderlichen Änderungen aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen sind in den Bedarfsplan auf den Seiten 8, 10 und 26 eingearbeitet worden.

 

Die Bedarfsberechnung für den Kindertagesstättenbedarfsplan, die das vorhandene Angebot an Plätzen sowie den entsprechenden Bedarf in diesen Einrichtungen für die nächsten drei Jahre feststellt, beruht auf den tatsächlich gemeldeten Geburtenzahlen je Gemeinde. Diese wurden hier in Relation zu der im Kita-Jahr 2014/2015 ermittelten Bedarfsquote für die jeweiligen Jahrgänge und Gemeinden gesetzt.

 

Für die noch nicht geborenen Kinder der Altersgruppe der 0 bis unter 3-jährigen mussten Durchschnittswerte aus den Geburtenzahlen der Vorjahre gebildet und bei der weiteren Vorausberechnung mit den vom Statistischen Landesamt erwarteten Geburtenentwicklungen in Zusammenhang gebracht werden.

 

Auch diese Zahlen der Krippenkinder wurden in Relation zu der im Vorjahr ermittelten Bedarfsquote der 0 bis 3-jährigen gesetzt und mit dem vorhandenen Platzangebot abgeglichen um darüber einen möglichen Bedarf an Krippenplätzen vor Ort zu verdeutlichen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Uelzen für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2017/2018 in der Fassung der vorliegenden Entwurfes zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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