ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/127

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 12. Februar 2015 wurde die Förderrichtlinie des Bundesprogramms Bildung integriert veröffentlicht. Das Programm richtet sich an Kommunen und soll diese dabei unterstützen, ein datenbasiertes Bildungsmanagement inkl. Bildungsberichterstattung aufzubauen.

Zuwendungsfähig sind:

-          bis zu zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (eine Stelle für Bildungs-management und eine Stelle für Bildungsmonitoring)

-          Reisekosten

-          Ausgaben für IT

Die Förderung ist vorerst begrenzt auf drei Jahre, wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt für den Regierungsbezirk Lüneburg 60%.

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Programm sind:

-          verbindliche Kooperation mit relevanten Akteuren

-          Inanspruchnahme der Dienstleistung der Transferagentur (Kooperationsvereinbarung wurde bereits am 15.09.2015 unterzeichnet)

-          Bereitschaft zur Selbstevaluation im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung (inkl. Teilnahme an begleitenden Veranstaltungen).

 

Möglichkeiten für den Landkreis Uelzen

 

Voraussetzung für die Beantragung ist ein Konzept (siehe Anlage) sowie die Bereitschaft den finanziellen Eigenanteil zu übernehmen.

Da der Landkreis keine zusätzlichen Eigenmittel (Personalkosten) einbringen kann, ist lediglich eine Finanzierung über Umwidmung von bereits vorhandenen Stellen möglich.

Mit dem Projektträger besprochen und von dort als gangbarer Weg bewertet, wurde folgendes Vorgehen:

-          Der Landkreis Uelzen beantragt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) lediglich eine Stelle (Bildungsmonitoring).

-          Diese Stelle wird in den Stellenplan eingestellt und zu 40 % über Umwidmung von bereits vorhandenen Stellen gegenfinanziert. Die Verbleibenden 60% der Stelle werden aus Mitteln des BMBF finanziert.

-          Die Einstellung der Stelle in den Stellenplan erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage aus dem BMBF.

Darüber hinaus müssen entsprechende Reisekosten (2.600,00 Euro jährlich), sowie Kosten für das IT-Instrumentarium (1.200,00 Euro Anschaffung, sowie 600,00 Euro jährlicher Support) im Haushalt veranschlagt werden (Eigenanteil).

Der Antrag musste bis zum 30.10.2015 beim Projektträger eingehen, vorgesehener Projektbeginn ist der 01.04.2016. Es besteht die Möglichkeit den Antrag zurückzuziehen, sollten keine positiven Beschlüsse in den Gremien erreicht werden.

 

Das Förderprogramm ‚Bildung integriert‘ passt sich sehr gut in die Zielsetzung des Landkreises zum Aufbau einer Bildungslandschaft für den Landkreis Uelzen ein. Mit geringen zusätzlichen Eigenmitteln (Reisekosten, Einrichtung eines Arbeitsplatzes und ggf. IT-Kosten für eine Software zur Datenauswertung) können zusätzliche Personalressourcen zum Aufbau eines Bildungsmonitorings geschaffen werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, den Antrag positiv zu begleiten und dem Kreistag im Rahmen des Haushaltes 2016 zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

 

 

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