ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/175

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Rahmenbedingungen der Maßnahmenplanung und Festlegung gemäß Art. 6 Abs. 1

der Flora-Fauna-Richtlinie (FFH-RL) der EU

Gemäß Art.6 Abs.1 der FFH-RL legen die Mitgliedstaaten der EU in den Natura 2000-Gebieten die „erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen fest, die ggf. geeignete … Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen…“. Zur Erläuterung und als Hilfestellung hat die EU-Kommission folgende Grundlagentexte auf ihrer Website (http://ec.europa.eu/ environment/nature/natura2000/management/guidance_en.htm) veröffentlicht:

  • Interpretationshilfe „Natura 2000 – Gebietsmanagement“ (Stand 2000)
  • Vermerk der EU-Kommission über die Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen für Natura 2000 - Gebiete v. 18.09.2013 (Commission note)
  • Bericht zur praktischen Umsetzung der Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen für Natura 2000-Gebiete in verschiedenen Mitgliedstaaten (2014)

Die FFH-RL und die dazu erschienenen Auslegungstexte der EU-Kommission treffen in den oben aufgeführten Texten folgende Feststellungen:

 

  1. Für alle FFH-Gebiete haben die Mitgliedstaaten binnen 6 Jahren nach der Erklärung der Gebiete zu Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiet) durch die EU-Kommission eine Ausweisung der Gebiete als hoheitliches Schutzgebiet und eine Anwendung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
  2. Erhaltungsmaßnahmen sind zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und Populationen der Arten, die für das Gebiet bestimmend sind, obligatorisch erforderlich. (Ein günstiger Erhaltungszustand liegt bei einer fachgutachterlichen Einstufung der Vorkommen in den Basiserfassungen in der Kategorien A „sehr gut“ und B „gut“ vor.)
  3. Für die zwingend vorgeschriebene Maßnahmenfestlegung können die Mitgliedstaaten verschiedene, auch kombinierbare geeignete Methoden auswählen:

-ggf. …eigens für die Gebiete aufgestellte … Bewirtschaftungspläne (nicht in jedem Fall erforderlich, in einigen Mitgliedstaaten obligatorisches Instrument)

und mindestens eine der folgenden Maßnahmenkategorien:

-geeignete rechtliche Maßnahmen (z.B. durch Gesetze, Verordnungen, Satzungen mit Vorgaben für Maßnahmen, die erlaubt, eingeschränkt oder untersagt werden können)

-geeignete administrative Maßnahmen (z.B. Erlasse, Genehmigungen, die die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen und anderen Tätigkeiten regeln)

-geeignete vertragliche Maßnahmen (z.B. Verträge und Vereinbarungen zwischen Behörden und Landbesitzern oder –nutzern insbesondere für proaktive Maßnahmen unter Nutzung der EU-Fonds)

  1. Die Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen muss auf einer soliden Wissensgrundlage erfolgen, die sowohl den Zustand von Arten und Lebensraumtypen als auch alle relevanten Interessenträger und deren bestehende und geplante sozioökonomische Tätigkeiten in dem Gebiet ermitteln und bewertet und berücksichtigen.
  2. Es ist eine frühzeitige Konsultation und Beteiligung der relevanten Interessenträger und der Öffentlichkeit, z.B. durch die Einrichtung von verfahrensbegleitenden Lenkungsgruppen/ Arbeitsgruppen für erhaltungsorientierte Bewirtschaftung durchzuführen.
  3. Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in einem Arbeitsplan, der den zeitlichen Rahmen für die Durchführung der Maßnahmen angibt, die Akteure und Zuständigkeiten der an der Durchführung Beteiligten benennt, finanzielle und personelle Ressourcen ermittelt sowie einen Kostenplan und Hinweise zu Finanzierungsinstrumenten enthält.
  4. Die Mitgliedstaaten müssen alle 6 Jahre über die in den Natura 2000-Gebieten getroffenen Erhaltungsmaßnahmen Bericht erstatten (Art. 17 FFH-RL) und Belege dafür geben, dass die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen nicht nur festgelegt wurden, sondern auch durchgeführt werden.

 

 

  1. Überwachung der Auswirkungen der durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen auf die Verwirklichung der Erhaltungsziele für das jeweilige Gebiet und den Erhaltungszustand der Zielarten und –lebensräume (z.B. Stichprobenmonitoring)

 

  1. Stand der Umsetzung der Maßnahmenplanung und –festsetzung in Deutschland und Niedersachsen

 

Setzt ein EU-Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht oder nicht fristgerecht um, so kann die EU-Kommission gemäß Artikel 226 des EG-Vertrags ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und der EuGH ein Zwangsgeld verhängen.

Mit Schreiben vom 17.02.2014 eröffnete die EU-Kommission ein sog. EU-Pilotverfahren gegen Deutschland und leitete 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die EU-Kommission stellt in der Begründung zum Vertragsverletzungsverfahren fest, dass für 2662 der 4606 FFH-Gebiete in Deutschland noch keine notwendigen Erhaltungsmaßnahmen fristgerecht festgesetzt wurden. In Niedersachsen fehlen diese in 305 von 385 FFH- Gebieten (79,2 %).

Vor diesem Hintergrund haben das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und der Nds. Landkreistag (NLT) zur Bewältigung der Aufgabe des zügigen Abschlusses der Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen bereits 2014 eine politische Zielvereinbarung abgeschlossen. Die Vertragspartner vereinbarten darin das gemeinsame Ziel, die FFH-Gebietssicherungsverfahren bis 2018 und die Maßnahmenplanung bis 2020 durch die zuständigen kommunalen unteren Naturschutzbehörden abzuschließen.

 

  1. Arbeitshilfen des NLT und der Landesnaturschutzverwaltung

 

Unter Mitarbeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Uelzen hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg bereits in den Jahren 2008 - 2012 den "Erhaltungs- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 071-Teilgebiet „Schierbruch und Forellenbachtal“ (Entwurfstand 2012) im LK Uelzen als einen von vier „Probeplänen“ in Niedersachsen erstellt. Auf der Grundlage der bei den Planaufstellungen gesammelten Erfahrungen wurde durch den NLWKN im Dezember 2014 der Entwurf eines „Leitfadens zur Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen“ erstellt und dem Nds. Umweltministerium vorgelegt. Der Leitfaden soll den UNBen, die sich für die Erstellung von Managementplänen zur Festlegung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen entscheiden, und den Planbearbeitern Hinweise und Beispiele zur methodischen, inhaltlichen und technischen Ausgestaltung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete zur Verfügung stellen. Er ergänzt damit die bereits im Juni 2012 vom NLWKN als fachliche Empfehlung versandte Mustergliederung für Managementpläne.

Ein NLT-Arbeitskreis mit Vertretern der Landkreise Heidekreis, Rothenburg/W., Emsland, NLWKN und Nds. Umweltministerium hat zusätzlich die „NLT-Arbeitshilfe Maßnahmenplanung in Natura 2000-Gebieten Stand 15.04.2015“ erarbeitet, die sich mit der Wahl des geeigneten Instruments zur Maßnahmenplanung auseinandergesetzt hat und Kriterien für die Wahl von drei verschiedenen Planungsinstrumenten liefert:

 

 

Maßnahmenblätter

 

finanzierbar mit Bordmitteln der UNBen

Vereinfachte

Maßnahmenpläne

Förderung gem. Richtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten/EELA“ seit 2016 möglich (20% Eigenmittel)

 

Managementpläne

 

 

 

 

 

 

 

Abb. 1:Entscheidungshilfe zur Wahl des geeigneten Instrumentes im Rahmen der Natura 2000 Maßnahmenplanung in Niedersachsen (NLT 2015)

  1. Regionales Verantwortungsprofil und Ableitung des Handlungsbedarfs im Landkreis Uelzen

Nach einem Herleitungsmuster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), das 2014 auf der Internetseite www.biodiv.de vorgestellt wurde, ist der lokale Handlungsbedarf für die Lebensraumtypen auf Kreisebene aus dem FFH-Bericht 2007 bzw. 2013 durch die UNB des LK Uelzen abgeleitet worden.

Für das Herausarbeiten von Schwerpunkten wurde die Verbreitung der Lebensraumtypen in den 9 im Kreisgebiet liegenden FFH-Gebieten und deren Erhaltungszustand im Verhältnis zu Vorkommen auf Landesebene und der Bewertung und Bedeutung der Vorkommen aus Landessicht bzw. dem Bundestrend des FFH-Berichts gesetzt. Das FFH-Gebiet 071 Ilmenau mit Nebenbächen stellt für den Lebensraumtypenschutz den Verantwortungs- und Arbeitsschwerpunkt im Landkreis Uelzen dar. Der besondere Handlungsbedarf „Verbesserung und Wiederherstellung“ für das FFH-Gebiet 071 ergibt sich aus dem Vorkommen von vier Lebensraumtypen-Erhaltungszuständen „C“ (schlecht) mit überwiegend bis weitgehend alleiniger Verantwortung aus Landessicht sowie dem Vorkommen von 9 Lebensraumtypen, die im Bundestrend mit Erhaltungszustand „C“ bewertet wurden.

In den weiteren 8 FFH-Gebieten liegt der Schwerpunkt auf der Festsetzung von Erhaltungsmaßnahmen für den Lebensraumtypenschutz.

 

  1. Konzept der Maßnahmenplanung in der FFH-Gebietskulisse des Landkreises Uelzen

 

Anhand der Kriterien der „Entscheidungshilfe zur Wahl des geeigneten Instrumentes im Rahmen der Natura 2000-Maßnahmenplanung“ (NLT-Arbeitshilfe Maßnahmenplanung in Natura 2000-Gebieten Stand 15.04.2015) und des Verantwortungsprofils für den Landkreis Uelzen wurde ein Gesamtkonzept für die Natura 2000-Gebietskulisse durch die UNB des LK Uelzen erstellt.

Das FFH-Gebiet 071 Ilmenau mit Nebenbächen ist das einzige Gebiet im Landkreis Uelzen, für das die Anfertigung eines detaillierten Managementplans aufgrund der Gebietsgröße, der hohen Komplexität der Erhaltungsziele, der überwiegend ungünstigen Erhaltungszustände und der hohen landesweiten Verantwortlichkeit sowie des hohen Konfliktpotentials der ausgeübten Nutzungen für erforderlich eingestuft wird.

 

 

Für drei FFH-Gebiete liegen z.T. bereits umfangreiche Erfassungsdaten und Handlungsempfehlungen vor (Amphibien-FFH-Gebiete 244, 262 und 285), die eine Maßnahmenfestsetzung durch hoheitlichen Schutz in Verbindung mit Maßnahmenblättern bzw. einem vereinfachten Maßnahmenplan ermöglichen.

Ein weiteres FFH-Gebiet ist nur sehr kleinflächig im Kreisgebiet vertreten (FFH-Gebiet 292 Ise mit Nebenbächen), so dass die Erstellung eines Maßnahmenblattes in Ergänzung zur hoheitlichen Sicherung ausreichend ist.

Vier FFH-Gebiete liegen im Zuständigkeitsbereich der Nds. Landesforsten. Gemäß des gem. Runderlasses des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und des MU vom 21.10.2015 „Schutz, Pflege und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten im Landeswald“ erfolgt die Maßnahmenplanung und Umsetzung auf den Flächen der Forstämter Sellhorn, Oerrel und Unterlüss durch das Forstplanungsamt Wolfenbüttel im Benehmen mit der UNB des LK Uelzen. Für 4 FFH-Gebiete auf Landesforstflächen erfolgt bereits in 2016/2017 eine Aktualisierung der in 2009 erstellten Pläne. Für die Landesforstflächen im FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen und Lünsholz erfolgt in 2016/2017 im Benehmen mit der UNB eine Erstbeplanung.

 

Abb. 2:Konzept der Maßnahmenplanung in der FFH-Gebietskulisse des Landkreises Uelzen

(MaP = Managementplan).

 

 

  1. Laufende und geplante Förderprojekte zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes

 

LIFE-Projekt Auenamphibien im FFH-Gebiet 244Rotbauchunkenvorkommen Strothe/Almstorf

Der NABU Niedersachsen e.V. hat für den Amphibienschutz in Niedersachsen von der EU im Rahmen des LIFE-Förderprogramms als Träger ein Großprojekt genehmigt bekommen, dass auch Erhaltungsmaßnahmen im FFH-Gebiet 244 Rotbauchunkenvorkommen Strothe/Almstorf beinhaltet. Nach zweijähriger Antragsphase wird sich der Verein gemeinsam mit den Kooperationspartnern Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue und den Biologen des Planungsbüros Amphi Consult für den Schutz von Rotbauchunke, Laubfrosch und Kammmolch engagieren, deren Lebensräume verbessern und weiterentwickeln. Neben ehrenamtlichen Amphibienschützern, verschiedenen Kommunen im mittleren und östlichen Niedersachsen einschließlich des Landkreises Uelzen, der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung und VW unterstützt auch das Land Niedersachsen das LIFE-Projekt finanziell. Die EU fördert das Projekt in den kommenden acht Jahren mit über zwei Millionen Euro bei einer Gesamtprojektsumme von über 3,4 Millionen Euro. Im Rahmen des Projektes wird in Zusammenarbeit mit der UNB die Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmenplans für dieses FFH-Gebiet möglich.

 

Integriertes LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ in Planung

Die Länder NRW und Niedersachsen erarbeiten derzeit einen integrierten LIFE-Projektantrag zum Thema „Atlantische Sandlandschaften“, mit dem die FFH-Lebensraumtypen Feuchtheiden, Borstgrasrasen, Sandtrockenrasen, Binnendünen und nährstoffarme Stillgewässer optimiert beziehungsweise wiederhergestellt werden sollen. Mit in das Projekt einbezogen werden neben sieben Lebensraumtypen auch fünf Arten der FFH-Richtlinie (Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Zauneidechse, Schlingnatter, Froschkraut). Eine Genehmigung des Antrages vorausgesetzt, ist mit der Umsetzung erster Vorhaben ab Ende 2016 zu rechnen. Bei einer Genehmigung des Projektes durch die EU können Maßnahmenplanungen und -umsetzungen in den FFH-Gebieten 71 (Heideentkusselung), 262 Kammmolch-Biotope Mührgehege/Oetzendorf und 285 Kammmolch-Biotop Langenbrügge in die Förderung einfließen. Die UNB hat bereits Projektskizzen an das Land Niedersachsen in 2015 geliefert.

 

Förderantrag des Landkreises Uelzen zur „Erstellung eines kreisübergreifenden Managementplans für das FFH-Gebiet 071 „Ilmenau mit Nebenbächen“ in den Landkreisen Uelzen, Lüneburg und Celle (Förderrichtlinie EELA-Pläne)

Mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA) am 28.08.2015 und den Empfehlungen der Vertreter des Nds. Umweltministeriums auf dem NNA-Seminar „Fördermöglichkeiten für Naturschutzprojekte aus den neuen EFRE-/ELER-Förderrichtlinien“ am 24.09.2015 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (80 % Anteilsförderung) hinsichtlich der Vorhabendauer, dem Flächenzuschnitt und der Vorhabenpartner erstellt und in einem Beratungsgespräch mit dem NLWKN Lüneburg im November 2015 inhaltlich abgestimmt und am 13.01.2016 mit einem Gesamtkostenvolumen von 297.000 € beim NLWKN Lüneburg eingereicht.

Das Ziel des über 5 Jahre angelegten Vorhabens ist die Identifikation der notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsinstrumente unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit (als Gemeinschaftsantrag unter Federführung eines Landkreises) und der Ausnutzung von Synergieeffekten durch die enge Verzahnung mit den Maßnahmenplanungen der Landesnaturschutzverwaltung, der Wasserwirtschaft im Rahmen des Projektes Gewässerallianz Niedersachsen sowie den Planungen der Nds. Landesforsten. Die Landkreise Uelzen und Lüneburg beabsichtigen - in Anlehnung an die derzeitigen Sicherungsverfahren – eine aktive Beteiligung der betroffenen Flächeneigentümer, Gemeinden, Interessenvertretungen, politischen Gremien und Fachbehörden im Prozess der Festsetzung der notwendigen Maßnahmen durch die Einrichtung von Arbeitskreisen und eine prozessbegleitende Information der Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben durchzuführen.

Im Rahmen eines Werkvertrages mit einem erfahrenen Landschaftsplanungsbüro sollen in den Teilgebieten des insgesamt 5.382 ha großen FFH-Gebietes (siehe Anlagen 1 und 2) jeweils in den ersten beiden Bearbeitungsjahren neben der Aktualisierung der Basiserfassung, Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, die in den jeweiligen Arbeitskreisen vorgestellt und diskutiert werden sollen. Jeder Arbeitskreis soll mit der Festsetzung der Maßnahmen enden. Diese werden durch das beauftragte Planungsbüro abschließend im Managementplan zusammengestellt.

 

  1. Zeitplanung 2016-2020

Für die Abwicklung der einzelnen Projektphasen der Managementplanung für das FFH-Gebiet 071 wurde ein Zeitplan (siehe Anlage 3) erarbeitet, der den Abschluss aller Arbeitsphasen in einer zeitlich versetzten Bearbeitung bis zum Ende des Jahres 2020 gewährleistet. Dabei wurde berücksichtigt, dass möglichst ähnlich strukturierte Teilgebiete zusammen bearbeitet werden und die lokal zu beteiligenden Arbeitskreisteilnehmer möglichst nicht durch gleichzeitig stattfindende Schutzgebietsausweisungsverfahren doppelt belastet werden. Daher sollen in der ersten Projektphase die Heiden und Moore am Gerdauoberlauf im LK Celle und im LK Uelzen und parallel dazu die Teilgebiete der Mittleren Ilmenau im LK Lüneburg erfasst werden. Anschließend sollen die Teilgebiete der Gerdau und der Oberen und Unteren Ilmenau bearbeitet werden.

Die Erstellung eines Zeitplans für die Erarbeitung des vereinfachten Maßnahmenplans für das FFH-Gebiet 244 sowie die Maßnahmenblätter für die FFH-Gebiete 262, 285 und 292 hängt von der weiteren Entwicklung der oben genannten LIFE-Projekte ab. Eine Fertigstellung bis Ende 2020 ist aus heutiger Sicht realisierbar.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss nimmt die dargestellte Vorgehensweise der Verwaltung zur Maßnahmenplanung in den Natura 2000-Gebieten zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen

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