Grundstückverkehrsausschuss zu bilden. Dem Grundstückverkehrsausschuss gehören fünf Mitglieder an, und zwar
a)gemäß § 41 LWKG in der zzt. gültigen Fassung die gewählten Mitglieder der Kammerversammlung.
Für die Dauer von sechs Jahren bzw. für den Rest der Wahlperiode der Kammerversammlung wurden folgende Personen gewählt, die dem Grundstückverkehrsausschuss als Mitglieder angehören:
1. | Thorsten Riggert, Kl. Süstedt, Flachskamp 6, 29525 Uelzen |
2. | Hans-Hermann Schulz, Bankewitz, Salzwedeler Trift 11, 29597 Stoetze |
3. | Henning Schulz, Melzingen, Immenhof 1, 29593 Schwienau |
b)Gemäß § 41 LWKG zwei von der Kreisvertretung gewählte Personen, die aufgrund ihrer Kenntnis, ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sind, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs zu beurteilen. Sie müssen zur Kreisvertretung wählbar sein. Die unter b) genannten Personen sind somit vom Kreistag noch zu wählen – eine Wiederwahl ist möglich.
(Mitglieder des Grundstückverkehrausschusses können nicht gleichzeitig ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen sein).
Es ist für die Benennung § 71 NKomVG maßgebend. Folgende zwei Kreistagsabgeordnete sind daher von den Fraktionen vorgeschlagen worden:
Fraktion | KTA |
CDU (1) | Michael Widdecke |
SPD (1) | Peter Hallier |
Der Grundstückverkehrsausschuss wählt gemäß § 41 Abs. 4 LWKG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden.