ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder - im Langtitel  Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ - gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (§ 1 GVFG). Das Land wiederum handelt nach dem NGVFG in Verbindung mit dem Entflechtungsgesetz. Dem anliegenden Schreiben der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 08.04.2016 (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass diese Fördermittel voraussichtlich bis 2019 zur Verfügung stehen.

Seit vielen Jahren finanziert der Landkreis Uelzen im Wesentlichen seine Straßenbauinvestitionen aus diesem Programm. Eine der Voraussetzungen ist dabei eine „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach Art und Umfang des Vorhabens“. Dies heißt, dass z. B. die Bauklasse der Straße verbessert wird. Die Förderquote orientiert sich an der Steuerkraftmesszahl des Landkreises und wird jährlich neu berechnet sowie festgelegt, zurzeit liegt die Förderquote bei 60%.

 

In der Anlage 1 ist die für die Jahre 2017 – 2021 vorgeschlagene Reihenfolge der zu beantragenden GVFG-Maßnahmen dargestellt. Anlage 2 ist die bisher gemeldete GVFG-Liste 2016 – 2020, die in dieser Form vom Kreisausschuss am 08.12.2015 beschlossen wurde. Sie wird im Wesentlichen fortgeschrieben, wobei die Kosten aktualisiert wurden.

Die Erneuerung der K 55, Lüder – Langenbrügge wurde wie geplant in 2016 durchgeführt.

Neu hinzugekommen sind diese Maßnahmen:

-          Erneuerung der K 61, Jastorf – K 22 (= Verbindung Emmendorf – Klein Bünstorf)

-          Erneuerung der K 39, Vorwerk – Eddelstorf

Diese Maßnahme schließt eine Verbreiterung der Kreisstraße von 4,50 m auf 6 m ein, was in diesem Fall ohne Grunderwerb möglich wäre.

-          Verbreiterung der K 60 im Verlauf der Ortsdurchfahrt (OD) Melzingen Richtung Wittenwater/L233.

Diese Kreisstraße ist wegen der geringen Breite und Gefährdung der Fußgänger auf dem einseitigen Gehweg für Lkw-Verkehr über 3,5 t gesperrt. Somit kommt sie ihrer Bedeutung, dem überörtlichen Verkehr zu dienen (§ 3 Abs. 2 NStrG), nicht nach. Zudem beschwert sich die Gemeinde Gerdau über den angeblich zunehmenden LKW-Verkehr in der Ortslage Gerdau.

 

Die Verwaltung stellt diese Prioritätenliste nach dem tatsächlichen Zustand der Straßen auf.

In einer jährlichen Bereisung werden den Ausschussmitgliedern relevante Kreisstraßen „vorgeführt“.

 

Das Sonderprogramm für neue Radwege und mehr Verkehrssicherheit des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde am 19.12.2013 aufgelegt (Anlage 4).

Im Rahmen dieses Programms wurden seitdem folgende Radwege gebaut:

-          K 11, Vinstedt – B4 (2014)

-          K1, Hönkenmühle – Edendorf (2015)

-          K 32, Ellerndorf – Brockhöfe (2015)

-          K 38, Bargfeld – Gerdau (2015)

-          K 44, Seedorf – B 4 (2016)

-          K 16, Rosche – Katzien (2016)

-          K 20, Varendorf – Steddorf (2016 – noch nicht abgeschlossen)

 

Der Radweg an der K 42, Niendorf – Elbeseitenkanal, kann nicht wie geplant in 2017 realisiert werden, weil der Grunderwerb scheiterte.

Die Radwege K 28, Suderburg – Böddenstedt, und K 38, Bahnsen – Bargfeld, wurde aufgrund fehlender Eigenmittel (30 %) vom Förderprogramm abgemeldet.

Der Radweg K 14, Stadensen – B 4, wiederum wurde bisher nicht angemeldet. Hierbei handelt es sich um einen Gemeinschaftsradweg der Gemeinden Suderburg (285 m) und Wrestedt (2.017 m) sowie der Stadt Uelzen (815 m).

 

In 2017 ist die Erstellung eines Radwegekonzeptes durch ein externes Planungsbüro vorgesehen. Eine Bezuschussung im Rahmen der LEADER-Förderung steht in Aussicht.

Dadurch soll für den gesamten Landkreis eine neue Prioritätenliste für Radwege an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für die Folgejahre erstellt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, die Fortschreibung des GVFG-Mehrjahresprogramms 2017 – 2021 sowie des Sonderprogramms Radwege 2017 entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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