ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/349

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) werden seit langem im Wesentlichen die Straßenbauinvestitionen des Landkreises finanziert. Nachdem der Fortbestand ein Weile unbestimmt war, hat das Land Niedersachsen am 18.04.2018 die dauerhafte Fortsetzung der Förderungen nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – NGVFG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Förderung auf mindestens 150 Mio. Euro jährlich bereits ab dem Jahr 2018 erhöht. Gleichzeitig werden die Anteilsverhältnisse für den Bereich des ÖPNV und des Straßenbaus jeweils auf 50 % festgelegt.

Die jeweilige Förderquote orientiert sich an der Steuerkraftmesszahl des Landkreises und wird jährlich neu festgelegt.

 

2018 wird aus dieser Förderung die Ortsdurchfahrt Räber an der K 37 finanziert – mit einer Förderquote von 60 %.

2019 werden drei Maßnahmen durchgeführt, die sich bereits in der Planung befinden:

- Erneuerung K 27, OD Holxen

- Neubau Brücke Hamerstorf, K 27

- Erneuerung K 54, Klein Thondorf – Boecke

Hierfür wurde eine Förderung von 65 % zugesagt.

 

In der Anlage 1 ist die für die Jahre 2019 – 2023 vorgeschlagene Reihenfolge der geplanten GVFG-Maßnahmen dargestellt:

Im Jahr 2020 ist die Erneuerung der OD Varendorf neu hinzugekommen, da die Gemeinde hierfür Dorferneuerungsmittel erhält, so dass sich eine gemeinsame Maßnahme anbietet, obwohl sie bisher nicht in der Planung war.

 

Die Erneuerung des Radweges von Bad Bevensen nach Klein Bünstorf entlang der K 22 hat sich aus der Bearbeitung des Radwegekonzeptes ergeben. Die Prioritätenliste für den Neubau von Radwegen an Kreisstraßen wird erst im Jahr 2019 vorliegen, da die Erstellung des Konzeptes zur Zeit eine Fortsetzung erfährt. Bis dahin können die Ressourcen genutzt werden, um erneuerungsbedürftige Radwege zu sanieren. Der betroffene Radweg wurde im Jahr 1982 in Asphalt-Bauweise erstellt und weist eine Breite von nur 1,60 m auf.

 

Zur Verbreiterung der K 39 von Vorwerk nach Eddelstorf ist anzumerken, dass voraussichtlich kein Grunderwerb notwendig sein wird, so dass diese Maßnahme ohne Planfeststellungsverfahren durchführbar ist. Die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Eddelstorf im Verlauf der K 17 ist für 2022 vorgesehen, vorausgesetzt die Gemeinde Altenmedingen leistet die nötigen Vorplanungen bezüglich der Kanalisationsarbeiten, die in dem Zuge durchgeführt werden sollen.

 

Folgende Maßnahmen sind in der Mehrjahresliste außerdem neu dazu gekommen:

K 17, L 270 - Lehmke

K 8, Hansen – Klein Süstedt

K 17, OD Stederdorf

 

Die Maßnahmen des letzten Jahres werden fortgeschrieben, um die formelle Förderfähigkeit zu erhalten. Alle erfordern Grunderwerb und Planfeststellungsverfahren.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, die Fortschreibung des GVFG-Mehrjahresprogramms 2019 – 2023 entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.

 

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Anlagen

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