ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/382

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

A. Einleitung

Die Gemeinde Bienenbüttel hat einen Antrag auf Entlassung von Flächen aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Süsing“ (LSG) gestellt.

Aus Sicht der Gemeinde Bienenbüttel sollen umfangreiche Flächen für die Wohnbebauung ausgewiesen werden; hierfür ist eine Entlassung betroffener Flächen aus dem LSG erforderlich. Es handelt sich dabei um Flächen, die im Rahmen der 29. Flächennutzungsplanänderung vom Juni 2018 den Teiländerungsbereich 2 (Steddorf-Nord) und den Teiländerungsbereich 3 (Steddorf-Süd) darstellen. Auch der Bebauungsplan Nr. 57 „Kuhlfeld mit örtlicher Bauvorschrift und Teilneufassung des Bebauungsplans In der Dohle“ wird dazu neu aufgestellt.

Damit die Änderungen des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes rechtssicher erfolgen können, müssen die betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.

Zusätzlich sollen noch angrenzende Wegeflurstücke bzw. Teile davon entlassen werden, die keine maßgebende Bedeutung für das Landschaftsschutzgebiet haben. Um einen weiterhin sinnvollen Zusammenhang des Gebietes zu gewährleisten, sollen kleine Flurstücke auch deshalb entlassen werden, um keine vom restlichen Landschaftsschutzgebiet isolierten Flächen entstehen zu lassen.

 

B. Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 u. 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 28.08.2018 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten zur Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 09.10.2018 und damit gemäß
§ 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von mindestens einem Monat. Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 10.09.2018 bis 09.10.2018 durch die Gemeinde Bienenbüttel, den Klosterflecken Ebstorf, die Gemeinde Hanstedt I, die Gemeinde Wriedel, die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und den Landkreis Uelzen stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Die Grundstückseigentümer wurden über die Auslegung des Verordnungsentwurfes und zur Abgabe von Anregungen und Bedenken im Beteiligungsverfahren angeschrieben. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 8 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (2)

0

Naturschutzverbände (16)

3

Träger öffentlicher Belange (87)

3

Sonstige Einwender

2*

Summe der Einwendungen

8

* Zudem wurden zwei zusätzliche Stellungnahmen an die Gemeinde Bienenbüttel dem Landkreis als Anlage zugeschickt.

 

Die Einwendungen der beteiligten Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

 

C. Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 2) und die dazu gehörenden Karten im Maßstab 1:20.000 (Anlage 3 und 4) und im Maßstab 1:40.000
(Anlage 5 und 6) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Beigefügt sind die Begründung zur Verordnung (Anlage 7) und die Detailkarte Steddorf-Nord (Anlage 8) und Steddorf-Süd (Anlage 9).

Der Verordnungstext und die Übersichtskarte im Maßstab 1:40.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebenden Karten können dann bei der Gemeinde Bienenbüttel, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, der Gemeinde Klosterflecken Ebstorf, der Gemeinde Hanstedt I, der Gemeinde Natendorf, der Gemeinde Wriedel und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Schutzgebiete > Landschaftsschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Veröffentlichung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Süsing“ entsprechend dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung (Anlage 2) und den dazu gehörenden Karten im Maßstab 1:20.000 (Anlage 3 und 4) und im Maßstab 1:40.000 (Anlage 5 und 6) nebst beigefügter Begründung zur Verordnung (Anlage 7) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

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