ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Taxentarife wurden zuletzt durch Änderung der Taxenordnung des Landkreises Uelzen am 19.12.2017 zum 01.02.2018 erhöht.

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), als für das Taxengewerbe zuständiger Verband, hat eine Erhöhung der Taxentarife im Landkreis Uelzen beantragt. Der GVN vertritt im Landkreis Uelzen derzeit fünf Unternehmen mit insgesamt 30 Taxen.

 

Begründet wird der Antrag mit der ab dem 01.01.2019 in Kraft getretenen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,84 auf 9,19 € / Std. Zusätzlich kämen Arbeitgeberanteile von 25 % - 30 % und gesetzliche Zuschläge hinzu. Zudem soll es seit der letzten Erhöhung eine allgemeine Preissteigerung von ca. 4 % gegeben haben. Um den gesetzlich geforderten Mindestlohn an die Mitarbeiter zahlen zu können, wäre aus Sicht des GVN eine Erhöhung des Entgeltes für die Wartezeit notwendig. Die Wartezeit soll demnach von 0,10 € je 14,4 Sek. = 25,- € / Std. (bei vom Fahrgast veranlasste Wartezeit 0,10 € je 13 Sek. = 27,50 € / Std.) auf einheitlich 0,10 € je 12 Sek. = 30,- € / Std. erhöht werden. Die übrigen Tarifbestandteile verändern sich nicht. Eine genaue Bezifferung der Erhöhung ist nicht möglich, da die Wartezeiten individuell je nach Fahrt ausfallen.

 

Ein direkter Vergleich zur Steigerungsrate mit anderen Behörden ist nur bedingt möglich. Bei den Nachbarlandkreisen wurde bisher kein Antrag auf Erhöhung des Entgeltes für Wartezeiten gestellt. Gemäß einer Übersicht der Taxitarife in Niedersachsen (Stand 12/2018), beträgt bei 29 von 53 Taxitarifen die Wartezeit 30,00 € / Std. oder mehr. Das entspricht 54,72 %.

 

Die IHK hat keine Bedenken gegen den Antrag geäußert. Auch das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) hat aus eichamtlicher Sicht keine Bedenken zur Tariferhöhung. Die hiesigen Taxenunternehmer befürworten den Antrag.

 

Der GVN regt noch zwei weitere Änderungen der Taxentarifordnung an. Um künftig der Einzelaufzeichnungspflicht nicht tarifpflichtiger Fahrten nachzukommen, muss die Möglichkeit bestehen, Pauschalpreise über das Taxameter einzugeben. Diese sind vor Fahrtbeginn zu vereinbaren und im Taxameter zu erfassen.

Des Weiteren wird die Streichung des Zuschlages für Kartenzahlungen von 0,50 € aus der Taxenverordnung Uelzen empfohlen. Mit Änderung des § 270a BGB ist die Vereinbarung einen Zuschlag für Kartenzahlungen zu erheben, unwirksam.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, anliegende Änderung der Taxenordnung zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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