ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Herzog-Ernst-Gymnasium (HEG) wurde bereits unter der Schulträgerschaft der Hansestadt Uelzen die Außenstelle im Gebäude der ehemaligen Pestalozzischule eingerichtet. Mit Fertigstellung des Anbaus am HEG kann die Nutzung der Räumlichkeiten beendet werden. Der Raumbedarf wird dann am Schulstandort in der Albertstraße sichergestellt.

Die Aufhebung einer Außenstelle ist eine schulorganisatorische Entscheidung, die gem. § 106 Abs.8 S.1. NSchG der Genehmigung der Landesschulbehörde bedarf.

Dem Kreiselternrat ist gem. § 99 Abs.1 NSchG und dem Kreisschülerrat gem. § 84 Abs. 1 NSchG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die ausstehenden Stellungnahmen werden, soweit erfolgt, in der Sitzung des Schulausschusses am 15.05.2019 vorgetragen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss die Aufhebung der Außenstelle des Herzog-Ernst-Gymnasiums zum Schuljahresende 2018/2019 zu beschließen.

 

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