ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2019/182

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (awb) hat gemäß § 13 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

Der Wirtschaftsplan 2020 ist vor allem geprägt von der Durchführung und dem Abschluss der in 2019 z.T. schon begonnenen Investitionsvorhaben (Bau Hallendach Borg) und der Weiterentwicklung der Anlagentechnik (Optimierung Biogasanlage). Hinzu kommen bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Gebäude Oldenstadt. Hier sind vor allem die Erneuerung der Heizungsanlage und eine Dachsanierung zu nennen. Die bereits für das Wirtschaftsjahr 2019 eingeplante Machbarkeitsstudie für Grünabfallkompostierung und die ersten Planungsschritte für die Grundstückserweiterung Oldenstadt werden auch erst in 2020 umgesetzt werden können.

Dem Klimaschutzgedanken als auch der weitere Ausbau regenerativer Energien soll durch die Anschaffung zusätzlicher Photovoltaikmodule im Entsorgungszentrum Borg aber auch mit der Anschaffung von Elektroautos als Dienst- und Betriebswagen Rechnung getragen werden.

Der Erfolgsplan 2020 schließt mit einem Jahresergebnis von -327.561 € ab. (Vorjahr: 314.703 €). Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge steigen gegenüber dem Planansatz des Vorjahres (13.810.204 €) um 138.373 Euro auf 13.948.577 €.

Auch bei den Aufwendungen sind Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Bei den Materialaufwendungen ergibt sich ein Anstieg um 150.000 € im Vergleich zum Vorjahr durch höhere Aufwendungen beim Dieseleinkauf (Steigerung 26.000 € i.Vgl. zum Vorjahr) und den Betriebsstoffe Bohrschlammaufbereitungsanlage (130.000 €). Der Personalaufwand liegt um 186.000 € höher als im Vorjahr. Neben tarifrechtlichen Steigerungen kommen hierfür neue und z.T. höher bewertete Stellen zum Tragen.

Im Bereich der Abschreibungen ergeben sich Verringerungen in Höhe von 460.000,-€ im Bereich Abschreibungen auf Gebäude durch den Wegfall der Halle Kompostierung.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich nochmal eine Steigerung im Bereich Reparaturen und Instandhaltung von Bauten (rund 80.000,-€) und Reparaturen und Instandhaltung technischer Anlagen (260.000 €) durch Reparaturen im Bereich Anlagentechnik Borg. Für die Altholzentsorgung war aufgrund der Marktpreisentwicklung eine Anhebung um 50.000,-€ von 150.000 € im Vorjahr auf jetzt 200.000 € notwendig.

Der Investitionsplan 2020 hat ein Volumen von 3.436.000 €. Der wesentliche Teil entfällt auf die Überdachung im Bereich der Kompostierungsanlage (820.000 €), Bebauung und Erschließung neues Grundstück Oldenstadt und Fahrzeugbeschaffungen (520.000 €).

Eine Kreditaufnahme ist nicht geplant, da ausreichend liquide Mittel beim AWB vorhanden sind. Zur Kassenbestandsverstärkung wurden 8 Mio € aus Mitteln des AWB gemäß § 5 der Dienstvereinbarung des Eigenbetriebs an den Kernhaushalt ausgeliehen.

Die Stellenübersicht 2020 weist die im Wirtschaftsjahr 2020 erforderlichen Stellen aus. Die bereits im Stellenplan 2019 ausgewiesenen Stellen sind z.T. noch nicht besetzt worden, u.a. sind dies eine befristete Ingenieurstelle und zwei befristete Stellen für die Sachbearbeitung im Kundenservice und der Umsetzung Branchenregel (Rückwärtsfahren). Mit Vorlage VO/2019/069 wurde zudem eine neue Teamleitungsstelle Verwaltung beschlossen, die ebenfalls für das Wirtschaftsjahr 2020 eingeplant ist.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 wurde zudem festgestellt, dass sich eine Überdeckung aus der Kalkulationsperiode 2016 – 2018 in Höhe von 1,7 Mio € ergeben hat. Gemäß § 5, Absatz 2 Satz 2 NKAG ist die erwirtschaftete Überdeckung zu verrechnen. Die Behältergebühren sind neu zu kalkulieren (VO/2019/181).

Da für die neu kalkulierten Behältergebühren noch kein Gremiumsbeschluss existiert, wurde bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans noch mit den Behältergebühren aus der Kalkulationsperiode 2016 bis 2018 gerechnet und diese entsprechend zugrunde gelegt.

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen zu beschließen

 

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Anlagen

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