ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/130-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ergänzungen zur Stellenplanvorlage 2019/130, 130-1 und 130-2 sind gelb gekennzeichnet!

 

I. bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 genehmigte Stellen

 

Amt 10 – Amt für Personal und Zentrale Dienste

Einrichtung von 3 Springerstellen für Verwaltungsfachangestellte für die Qualifizierung zur/zum Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt (A-II/gehobener Dienst)

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 3,0 Stellen nach Besoldungsgruppe A 9.

 

Einrichtung von 3 Stellen für Qualifizierungsmaßnahmen (A-I/mittlerer Dienst)

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 3,0 Stellen nach Entgeltgruppe 5 TVöD.

 

Einrichtung einer 1,0 Stelle im Bereich der Personalwirtschaft

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 1,0 Stelle nach Besoldungsgruppe A 11.

 

Amt 20 – Amt für Finanzen und Kommunalaufsicht

Einrichtung einer Stelle 1,0 für den Aufgabenbereich § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 1,0 Stelle nach Besoldungsgruppe A 11.

 

 

 

Einrichtung einer befristeten 0,5 Stelle für den elektronischen Eingangs-rechnungsworkflow

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 0,5 Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD befristet bis zum 31.12.2022.

 

Einrichtung einer 1,0 Stelle für den Vollstreckungsaußendienst und einer 0,5 Stelle für den Vollstreckungsinnendienst

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 1,0 Stelle für den Vollstreckungsaußendienst nach Entgeltgruppe 9a TVöD und 0,5 Stelle für den Vollstreckungsinnendienst nach Entgeltgruppe 7 TVöD.

 

Amt 32 – Ordnungsamt

Einrichtung von 1,75 Stellen für die Aufgabe der Überprüfung der Atemschutzmasken in der FTZ

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 14.05.2019, Vorlage 2019/055, 1,75 Stellen nach Entgeltgruppe 5 TVöD.

 

Einrichtung einer befristeten 1,0 Stelle in der FTZ für die Gründung des Schlauchverbundes

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 25.06.2019, Vorlage 2019/081, 1,0 Stelle nach Entgeltgruppe 3 TVöD befristet für die Dauer eines Jahres.

 

Amt 36 –Straßenverkehrsamt

Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle in der Führerscheinstelle für den Pflichtumtausch von Führerscheinen

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 14.05.2019, Vorlage 2019/056, 1,0 Stelle nach Entgeltgruppe 6 TVöD.

 

Einrichtung einer 0,75 Stelle für die Durchführung von Verkehrsschauen nach § 45 Abs. 3 StVO

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 0,75 Stelle nach Besoldungsgruppe A 9.

 

Amt 51 Jugendamt

Einrichtung von 2,0 Stellen für den Aufgabenbereich Unterhaltsvorschuss

Genehmigt durch Kreisausschussbeschluss am 20.08.2019, Vorlage 2019/098, 2,0 Stellen nach Besoldungsgruppe A 10.

 

 

II. beantragte Stellen

 

Amt 32 –Ordnungsamt

Einrichtung einer 1,0 Stelle für das Aufgabengebiet der zivilen Alarmplanung

Das Ordnungsamt hat für die Aufgaben der zivilen Alarmplanung einen zusätzlichen Stellenbedarf angemeldet. Die Tätigkeiten im Bereich der zivilen Alarmplanung sind seit den 1990er Jahren stark zurückgefahren worden. Diese Aufgabe soll nach einer Richtlinie des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport wieder aufgenommen werden. Nach den Ausführungen des Nds. Landkreistages, ist bei einer Wiederaufnahme der zivilen Alarmplanung mit viel Aufwand für die Landkreise zu rechnen. Das bedeutet auch, dass diese Stellen entsprechend personell zu besetzen sind. Im Jahr 2020 soll mit der inhaltlichen Umsetzung der Planungsvorbereitung begonnen werden.

 

Damit dem Landkreis Uelzen kein Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann, soll eine zusätzlich 1,0 Stelle für die Aufgaben der zivilen Alarmplanung eingerichtet werden. Sobald weitere Informationen durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport vorliegen, wird der erforderliche Stellenbedarf durch das Amt für Organisation noch einmal geprüft.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird, vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung, mit Besoldungsgruppe A 11 angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine Stelle mit einem Stellenanteil von 1,0 nach Besoldungsgruppe A 11 einzurichten.

 

Amt 40 – Schul- und Kulturamt

Einrichtung einer 0,5 Stelle für die hauptamtliche Leitung des Kreisarchives

Das Fachamt hat beantragt, für die Leitung des Kreisarchives eine hauptamtliche Leitung im Stellenplan auszuweisen. Bisher wurde diese Aufgabe ehrenamtlich ausgeführt. Seit dem 01.05.2018 war die ehrenamtliche Leitung des Kreisarchives unbesetzt. Trotz vieler Bemühungen konnte diese Stelle nicht wieder ehrenamtlich besetzt werden.

Das Amt für Organisation hat den beantragten Stellenbedarf geprüft und befürwortet. Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass den Anforderungen des Niedersächsichen Archivgesetzes Rechnung getragen wird.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird mit Entgeltgruppe 9b TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine 0,5 Stelle nach Entgeltgruppe 9b TVöD für die hauptamtliche Leitung des Kreisarchives einzurichten.

 

Erhöhung der Stellenanteile für die Stelle 40.02.04 im Aufgabenbereich der Schulträgeraufgaben

Das Schul- und Kulturamt hat beantragt, für die Schulträgeraufgaben die vorhandene 0,5 Stelle (40.0204) um 0,27 auf 0,77 zu erhöhen. Das Fachamt begründet den Antrag auf Stundenerhöhung durch die laufenden Baumaßnahmen an den Schulen und den dadurch erforderlichen Planungsgesprächen mit dem Gebäudemanagement und den Schulen, sowie den daraus erforderlichen Beschaffungen. Weiterhin ist die laufende digitale Ausstattung der Schulen über den IT-Verbund und das konzeptionelle Erarbeiten von Grundsätzen für alle Schulen durch das Schul- und Kulturamt erforderlich geworden.

Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Bedarf geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der angemeldete Bedarf von 0,27 Stellenanteilen erforderlich ist, um die Schulen besser steuern zu können. Hierfür sind u.a. regelmäßige Teilnahmen an Bauplanungsbesprechungen, Baubesprechungen und Schulvorstandssitzungen notwendig. Im Rahmen des Digitalpaktes werden Beschaffungen in größerem Maße als bisher koordiniert werden müssen.

Wertigkeit: Die Stelle 40.02.04 ist nach Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle 40.02.04 um einen Stellenanteil von 0,27 Stelle auf 0,77 zu erhöhen.

 

Einrichtung einer 0,5 Stelle Schulsekretär/in als Springerstelle

Das Schul- und Kulturamt hat eine 0,5 Stelle für eine/n Schulsekretär/in als Springer beantragt. Diese Stelle soll im Bedarfsfall erkrankte Schulsekretärinnen vertreten oder nicht zeitnah nachbesetzte Stellen an Schulen auffüllen. Darüber hinaus könnte diese Stelle für Zuarbeiten für die Schulträgeraufgaben eingesetzt werden, wenn sie nicht als Vertretung für ein Schulsekretariat eingesetzt ist.

Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Bedarf begutachtet. Nach dem Stellenplan sind für die Erledigung der Aufgaben an den Schulsekretariaten insgesamt 19,30 Vollzeitäquivalente ausgewiesen. Besetzt sind die Schulsekretariate mit insgesamt 29 Schulsekretärinnen. Um Ausfällen durch Krankheit und einer Belastung der verbliebenen Schulsekretärinnen/e entgegen zu wirken, empfiehlt das Amt für Organisation die Einrichtung einer Springerstelle mit einem Stellenanteil von 0,5.

Wertigkeit: Die Stellen der Schulsekretärinnen/e sind nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine 0,5 Stelle Schulsekretär/in als Springerstelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD auszuweisen.

 

Amt 50 Sozialamt

Zusätzlicher Stellenbedarf im Bereich des Pflegestützpunktes

Das Sozialamt hat einen zusätzlichen Stellenbedarf von einer 1,0 Stelle im Bereich des Pflegestützpunktes beantragt.

Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Bedarf geprüft. Die Aufgabenvielfalt und die Anzahl der Beratungsfälle haben sich seit der Einrichtung des Pflegestützpunktes im Jahre 2011 erheblich verändert. Die Zahl der Beratungsfälle hat sich kontinuierlich von 901 im Jahr 2012 auf 2.047 im Jahr 2018 erhöht. Ursprünglich wurden im Stellenplan nach dem con_sens-Gutachten 2 Stellen mit einem Stellenanteil von jeweils 0,5 eingerichtet. Im Stellenplan 2018 wurde der Stellenanteil zwar insgesamt um 0,26 Stellenanteile erhöht, diese Erhöhung bezog sich jedoch auf den neu hinzugekommenen Aufgabenbereich „Zusammenarbeit mit dem Leistungsbereich Hilfe zur Pflege SGB XII“. Insgesamt sind die Fallzahlen um den Faktor 2,27 gestiegen.

Aufgrund der Fallzahlensteigerung um den Faktor 2,27 ist die Einrichtung der zusätzlich beantragten 1,0 Stelle erforderlich. Insgesamt wären dann 2,26 Vollzeitäquivalente im Pflegestützpunkt vorhanden.

Wertigkeit: Die vorhandenen Stellen sind nach Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, den Stellenanteil im Pflegestützpunkt um eine 1,0 Stelle zu erhöhen.

 

Einrichtung von 2,0 zusätzlichen Stellen im Bereich des Jobcenters

Für das Jobcenter Landkreis Uelzen wurden für den Aufgabenbereich Markt und Integration 2,0 Stellen beantragt, damit die vertraglich vereinbarte Personalquote von 15,2 % als kommunaler Stellenanteil erfüllt wird.

Die angemeldeten Stellen sollen die Vermittlung in Aufgaben der Arbeitsvermittlung wahrnehmen. Nur mit der Erhöhung der kommunalen Stellenanteile kann die vertraglich vereinbarte Personalquote von mindestens 15,2 % erfüllt werden.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stellen wird, vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung, mit Entgeltgruppe 9c TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, den Stellenanteil im Jobcenter um 2,0 Stellen zu erhöhen.

 

Amt 51 Jugendamt

Zusätzlicher Stellenbedarf im Aufgabenbereich des Pflegekinderdienstes

Das Jugendamt hat für den Aufgabenbereich des Pflegekinderdienstes einen zusätzlichen Stellenbedarf von 1,0 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) beantragt. Momentan wird diese Aufgabe mit einem Stellenanteil von 0,38 VzÄ von der Stelle 51.22.01 wahrgenommen.

Das Amt für Organisation hat den Stellenbedarf begutachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Bereich des Pflegekinderdienstes seit der letzten Erhebung durch die Firma con_sens zu einer Fallzahlensteigerung von 130% bei den Anträgen auf Genehmigung von Kindertagespflegen und von rd. 89% bei der Erstellung von Bescheiden zur Genehmigung von Kindertagespflegen gekommen ist. Des Weiteren kommt mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen eine neue Aufgabe in diesem Bereich hinzu, die mit etwa 8 Wochenstunden für Workshops, Arbeitskreise, etc. beziffert wurde.

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der neuen Fallzahlen und unter Einbeziehung der konzeptionellen Aufgaben ein Personalbedarf von 0,86 VzÄ. Zieht man den vorhandenen Stellenanteil von 0,38 VzÄ von diesem Bedarf ab, verbleibt ein zusätzlicher Bedarf von 0,48, welcher auf 0,5 VzÄ aufgerundet werden sollte.

Wertigkeit: Die vorhandene Stelle ist nach Entgeltgruppe S 14 TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für das Aufgabengebiet des Pflegekinderdienstes einen Stellenanteil von 0,5 VzÄ einzurichten.

 

Zusätzlicher Stellenbedarf im Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII)

Das Jugendamt hat für das Aufgabengebiet § 35 a SGB VIII einen zusätzlichen Stellenbedarf von 1,0 VzÄ beantragt. Zzt. ist der Bereich der Eingliederungshilfe mit 3,78 VzÄ ausgestattet, sodass sich bei 216 Fällen zum Stichtag 01.05.2019 eine Fallzahl von 1:57 je VzÄ ergibt. Im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu dem auch der Bereich die Eingliederungshilfe zu zählen ist, liegt der vertretbare Ansatz der Fallbelastung bei 1:43 je VzÄ. Unter Ansatz dieser Kennzahl errechnet sich bei 216 Fällen ein Personalbedarf von 5,0 VzÄ. sodass sich ein aktueller Mehrbedarf von 1,22 VzÄ errechnen würde.

Das Amt für Organisation schlägt vor dem Hintergrund der Einrichtung des neuen Amtes für Teilhabe vor, zunächst nur einen Personalmehrbedarf von 1,0 VzÄ im Stellenplan 2020 auszuweisen.

Wertigkeit: Die vorhandenen Stellen im Aufgabenbereich nach § 35 a SGB VIII sind nach Entgeltgruppe S 14 TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für das Aufgabengebiet § 35 a SGB VIII einen Stellenanteil von 1,0 VzÄ einzurichten.

 

Zusätzlicher Stellenbedarf im Aufgabenbereich der Kindertagespflege in der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Das Jugendamt hat einen Personalmehrbedarf von 0,5 VzÄ für das Aufgabengebiet der Kindertagespflege in der wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragt, da die Fallzahlen seit der letzten Erhebung im Jahr 2011 durch die Firma con_sens gestiegen sind.

Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Stellenbedarf geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Fallzahlen von 321 Fällen im Jahr 2011 auf 462 Fälle im Jahr 2018 angestiegen sind. Unter Berücksichtigung, dass nunmehr die Zahlungserinnerungen und die Einziehungsersuchen von der Kreiskasse wahrgenommen werden, ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2011 ein höherer Personalbedarf von 0,52 VzÄ. Das Amt für Organisation empfiehlt die Schaffung einer zusätzlichen 0,5 Stelle für den Bereich der Tagespflege.

Wertigkeit: Die vorhandenen Stellen sind nach Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für das Aufgabengebiet der Kindertagespflege in der wirtschaftlichen Jugendhilfe einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 VzÄ einzurichten.

 

Zusätzlicher Stellenbedarf im Aufgabenbereich der Beistandschaften

Das Jugendamt hat für den Aufgabenbereich der Beistandschaften, Beratungen und Beurkundungen einen zusätzlichen Stellenbedarf beantragt.

Das Amt für Organisation hat angemeldeten Personalbedarf überprüft. Momentan werden die Aufgaben im vorgenannten Bereich mit folgender Personalausstattung wahrgenommen:

Beistandschaften/ Beratungen/ Beurkundungen = 4,82 VzÄ

Sekretariat Beistandschaften/ Vormundschaften = 0,55 VzÄ

Für die Personalbedarfsermittlung wurde die Berechnungsgrundlage der Firma con_sens herangezogen. Die Fallzahlen haben sich im Vergleich zur letzten Bemessung im Jahre 2016 um 10% erhöht. Aufgrund der Fallzahlensteigerung im Bereich der Beistandschaften errechnet sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von 1,18 VzÄ in der Sachbearbeitung und ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 VzÄ im Bereich des Sekretariates.

Wertigkeit: Die vorhandene Stelle ist nach Entgeltgruppe 9c bzw. 5 TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für das Aufgabengebiet der Beistandschaften zusätzliche Stellenanteile von 1,18 VzÄ nach Entgeltgruppe 9c TVöD sowie zusätzliche Stellenanteile von 0,55 VzÄ nach Entgeltgruppe 5 TVöD einzurichten.

 

neues Amt 55 – Amt für Teilhabe

Einrichtung einer Amtsleiterstelle

Durch die Verwaltungsleitung wurde entschieden, dass zur bestmöglichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ein neues Amt, das „Amt für Teilhabe“ mit der Ordnungsziffer 55 gebildet werden soll. Dem Amt 55 sollen sowohl Mitarbeiter aus den Ämtern 50 (Team Soziale Hilfen) als auch aus verschiedenen Aufgabenbereichen aus Amt 51 zugewiesen werden. Das zukünftige Amt wird Stellenanteile von 21,3 VzÄ umfassen. Die Bildung hat Auswirkungen auf den Stellenplan 2020, da das Amt durch eine/einen Amtsleiter/in geführt werden muss.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Amtsleiterstelle wird, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung, mit Besoldungsgruppe A 12 angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für die Leitung des neuen Amtes 55 eine Amtsleiterstelle nach Besoldungsgruppe A 12 im Stellenplan auszuweisen.

 

Einrichtung einer Teamleiterstelle

Im neu einzurichtenden Amt für Teilhabe soll eine Teamleiterstelle eingerichtet werden. Hierfür kann die Teamleiterstelle im Sozialamt im Team Soziale Hilfen wegfallen.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung, mit Besoldungsgruppe A 11 angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für die Teamleitung im neuen Amt 55, eine Teamleiterstelle nach Besoldungsgruppe A 11 im Stellenplan auszuweisen.

 

Einrichtung von 5,0 Stellen für das Modellprojekt „Pooling Schulbegleitungen

Es ist beabsichtigt ein Modellprojekt „Pooling Schulbegleitungen“ einzurichten. Das Projekt wird im November im Jugendhilfeausschuss und im Sozialausschuss vorgestellt. Damit dieses Modellprojekt im Haushaltsjahr 2020 starten kann, sind entsprechende Stellen für Schulbegleiter/innen in den Stellenplan einzustellen. Die Stellen sollen dem neuen Amt für Teilhabe zugeordnet werden.

Wertigkeit: Die Wertigkeit einer Stelle wird, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung, mit Entgeltgruppe S 2 TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für das Projekt „Pooling Schulbegleitungen“ 5,0 Stellen nach Entgeltgruppe S 2 TVöD im Stellenplan auszuweisen.

 

Einrichtung von 2,0 Stellen für den Aufgabenbereich nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Die Reformstufe 3 des BTHG tritt am 01.01.2020 in Kraft. Derzeit sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für ambulante Leistungen und das Land für die Bewilligung stationärer Leistungen für Menschen mit Behinderungen zuständig.

 

Bei ca. 310 stationären Fällen, die ab 01.01.2020 einen Anspruch auf Grundsicherungs-leistungen haben, soll zunächst ein Personalschlüssel von 1:150 zugrunde gelegt werden. Für die gesonderte Bearbeitung der bisherigen Fälle der stationären Eingliederungshilfe im Bereich der Grundsicherung ist somit ein Stellenanteil von 2,0 VzÄ erforderlich

 

Mit der Stellenbedarfsanmeldung für die Einführung des BTHG im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 (Vorlage 2018/401), wurde bereits auf den Mehrbedarf im Verwaltungsbereich hingewiesen. Die Stellen sollen dem neu zu bildenden Amt für Teilhabe zugewiesen werden. Wenn die Änderungen des BTHG umgesetzt sind, soll noch einmal überprüft werden, ob der Stellenbedarf damit gedeckt ist.

Wertigkeit: Die Wertigkeit einer Stelle wird, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung, mit Entgeltgruppe 9c TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für die neuen Aufgaben nachdem BTHG 2,0 Stellen nach Entgeltgruppe 9c TVöD im Stellenplan auszuweisen.

 

Amt 63 – Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Einrichtung einer Stelle Poweruser für die digitale Sachbearbeitung im Dezernat III

Das Amt für Bauordnung und Kreisplanung hat die Schaffung einer Stelle für einen Poweruser, welche für die Koordination und Administration der digitalen Sachbearbeitung im gesamten Dezernat III zuständig sein soll, beantragt. Die Kerntätigkeit der neuen Stelle soll die Fortsetzung der Umstellung der Verwaltungsverfahren im Amt 63 auf die vollständige elektronische Bearbeitung und Administration, die Betreuung der Programmentwicklung der Softwarelösung, die Anwendungsbetreuung der Nutzer des Dezernates III, die Qualitätssicherung, die Durchführung von internen Schulungen und die Beratung der Dienstleister zu Bedarfen aus der Praxis umfassen.

Das Amt für Organisation hat den Bedarf überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der Komplexität des Fachverfahrens und vor dem Hintergrund der im Amt 63 bereits zu ca. 60% vollendeten Umstellung auf die elektronische Bauverwaltung, bzw. der fortschreitenden Digitalisierung auch im Umweltamt, der Bedarf als gerechtfertigt und dauerhaft anzusehen ist.

Es wird vorgeschlagen, die zzt. nicht besetzte und bis zum 31.12.2021 befristete Stelle Ingenieurstelle 63.01.11 für diese Aufgabe zu nutzen und dauerhaft für die Aufgabe des Powerusers für das Dezernat III im Stellenplan auszuweisen.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung, mit Entgeltgruppe 9c TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Es wird vorgeschlagen die befristet eingerichtete Stelle 63.01.11 dauerhaft im Stellenplan für die Aufgabe des Powerusers für das Dezernat III auszuweisen.

 

Amt 70 – Amt für Kreisstraßen

Einrichtung einer 1,0 Stelle für eine/n Bautechniker/in

Zum 01.01.2012 hat der Landkreis Uelzen das Amt für Liegenschaften ausgegliedert und ist der gkAöR Gebäudemanagement Uelzen – Lüchow-Dannenberg (GM) beigetreten. Seinerzeit war nicht abschließend absehbar, welche Schnittstellenproblematiken durch die Ausgliederung des Liegenschaftsamtes für den Landkreis Uelzen entstehen.

 

Die Schnittstellen zwischen Kreisverwaltung und GM liegen aktuell auf verschiedenen Stellen im Amt 10, Amt 20, Amt 40 und noch anderen Ämtern des Landkreises mit einem nicht unerheblichen Zeitanteil. Unter anderem nehmen diese Stellen aktuell in Ansätzen Aufgaben der Auftragsüberwachung gegenüber dem GM wahr. Zeitliche Ressourcen sind wegen der originären Fach- und Funktionsaufgaben hierzu auf den Stellen nicht im erforderlichen Maße vorgesehen.

 

Um beim Landkreis Uelzen Entlastung auf den o.g. Stellen herbeizuführen und zudem jemanden damit zu betrauen, den Umsetzungsstand der verschiedenen Arbeitsaufträge des Landkreises gegenüber dem GM nachzuhalten, schlägt das Amt für Organisation vor, eine Stelle für eine/n Bautechniker/in einzurichten. Sinnvoller Weise soll auf dieser Stelle sowohl bautechnischer Fachverstand als auch Verwaltungsverständnis vorhanden sein. Es bietet sich daher an, hierfür eine/n Techniker/in Bautechnik (ohne Schwerpunkt) vorzusehen.

 

Über diese Stelle sollten dann u.a. Bedarfe an das GM gemeldet, Fristen/Umsetzung von Aufträgen geprüft, regelmäßige Begehungen mit dem GM und den zuständigen Fachämtern koordiniert und Mängelbeseitigungen nachgehalten werden. Zzt. erreichen den Landkreis Rechnungen über Baumaßnahmen an Gebäuden des Landkreises vierteljährlich vom GM. Die Überprüfung dieser Rechnungen auf Plausibilität soll die/der Bautechniker/in anstelle des jetzt zuständigen Dezernenten III übernehmen. Daneben könnte die/der Bautechniker/in auch die operative Betreuung des Hafens und Flugplatzes übernehmen. Diese Aufgabe wird aktuell fachfremd in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung wahrgenommen.

 

Die Verortung der/s Bautechnikerin/s soll im Dezernat III im Amt für Kreisstraßen erfolgen, um Fachexpertise im direkten Umfeld für Fragestellungen hinzuziehen zu können. Zudem bietet diese Zuordnung durch die Möglichkeit fachlicher Vertretungen eine Ausfallsicherheit.

 

Das Amt für Organisation hat den Bedarf geprüft und die Einrichtung einer 1,0 Stelle Bautechniker/in empfohlen.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird, vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung, mit Entgeltgruppe 8 TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine Stelle für eine/n Bautechniker/in mit einem Stellenanteil von 1,0 nach Entgeltgruppe 8 TVöD einzurichten.

 

Verlängerung der befristet eingerichteten Ingenieurstelle für den Aufgabenbereich der Kreisstraßen

Das Fachamt hat die Verlängerung der bis zum 31.12.2020 befristet eingerichteten Bauingenieurstelle beantragt, die bisher nicht besetzt wurde. Diese Stelle soll die vorhandenen Ingenieure im Bereich der Schwerlasttransportgenehmigungen, bei der Bearbeitung von Glasfaseranträgen und Anträge für Windenergieanlagen unterstützen und die zusätzliche Aufgabe der technischen Verwaltung des Hafens und des Flugplatzes übernehmen.

Dass Amt für Organisation hat den Bedarf geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser befristet für weitere 3 Jahre besteht. Ein dringender Bedarf besteht aufgrund des Eigentümer-Haftungsrisikos für den Hafen und den Flugplatz.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung, mit Entgeltgruppe 11 TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Ingenieurstelle befristet bis zum 31.12.2022 nach Entgeltgruppe 11 TVöD einzurichten.

 

 

 

Erhöhung des Stellenanteils für die Amtsleitung des Amtes für Kreisstraßen von 0,75 auf 1,0 und Ausweisung der Stelle nach A 13 (vorbehaltlich der abschließenden Bewertung)

Für die Abwicklung von An- und Verkauf unbebauter Grundstücke bzw. herausgehobener Einzelobjekte, genannt seien hier beispielhaft das Gelände des HKB, die Oberschule Bad Bodenteich, Pestalozzischule, ist die Zuständigkeit neu zu regeln. Diese ist mit der Ausgliederung des Liegenschaftsamtes entfallen und soll derzeit vom Amt für Finanzen und Kommunalaufsicht (allgemeines Grundvermögen) erledigt werden. Diese Aufgabe wurde jedoch bisher zumeist vom Dezernenten III erledigt. Die Aufgaben stellen jedoch operatives Geschäft dar, welche sinnvoll in einem Fachamt zu verorten sind.

 

Das Amt für Organisation hat im Zusammenhang mit der Einrichtung eines GM-Kontakters diesen Aufgabenbereich begutachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Aufgaben der Amtsleitung des Amtes für Kreisstraßen übertragen werden sollen. Hierzu soll der bisherige Stellenanteil der Amtsleitung 70 von derzeit 0,75 VzÄ auf 1,0 VzÄ erhöht werden. Erforderlich Kenntnisse sind hier vorhanden.

 

Durch die Übertragung der vorgenannten Aufgabe könnte die Stelle, vorbehaltlich der abschließenden Bewertung, eine Wertigkeit nach Besoldungsgruppe A 13 bekommen.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird nach der neuen Aufgabenübertragung, vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung, mit Besoldungsgruppe A 13 angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, den Stellenanteil für die Stelle 70.00.00 (Amtsleitung 70) von 0,75 auf 1,0 zu erhöhen.

 

 

III. Umwandlung und Neubewertung von Stellen

Durch Umsetzungen innerhalb der Kreisverwaltung sind Stellen im Stellenplan entsprechend der Besetzung in Beschäftigten- bzw. Beamtenstellen umzuwandeln bzw. bei Neu-bewertungen von Stellen entsprechend dem Bewertungsergebnis abzuändern.

 

Umwandlung/Neubewertung von Stellen:

Amt 10  10.01.01   von EG 11 nach EG 12

Amt 10  10.01.06   von A 10 nach A 11

Amt 12  12.01.01   von EG 11 nach EG 12

Amt 12  12.01.02   von EG 10 nach EG 11

Amt 14  14.02.01   von EG 12 nach EG 13

Amt 20  20.01.01   von A 11 nach A 12

Amt 20  20.01.07   von EG 9a nach EG 9b

Amt 20  20.01.08   von EG 9a nach EG 9b

Amt 20  20.11.01   von A 9 nach EG 9a / A 8

Amt 20  20.11.02   von EG 07 nach EG 9a

Amt 20  20.11.03   von EG 07 nach EG 9a

Amt 32  32.10.00   von A 11 nach A 12

Amt 32  32.03.02   von EG 9a nach EG 9c

Amt 32  32.12.02   von EG 05 nach EG 06

Amt 36  36.00.00   von A 12 nach A 13

Amt 39  39.01.01 (neu 39.99.00) von EG 10 nach A 12

Amt 39  39.03.05 (neu 39.01.01) von EG 9a nach EG 10

Amt 40  40.02.01   von A 11 nach A 12

Amt 40  40.02.02   von EG 07 nach EG 08

Amt 40  40.03.02   von EG 03 nach EG 05

Amt 40  40.20.14   von EG 01 nach EG 03

Amt 50  50.30.00   von A 11 nach A 12

Amt 50/JC 50.90.00   von EG 12 nach A13

Amt 50 / JC 50.91.02   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.03   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.04   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.05   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.06   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.07   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.08   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.09   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.10   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.11   von EG 08 nach EG 9a

Amt 50 / JC 50.91.12   von EG 08 nach EG 9a

Amt 51  51.11.01   von EG 10 nach EG 11

Amt 51  51.11.02   von A 10 nach EG 9c

Amt 51  51.11.03   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.11.05   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.11.06   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.11.07   von EG 10 nach EG 11

Amt 51  51.11.08   von EG 10 nach EG 11

Amt 51  51.13.01   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.13.02   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.13.03   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.13.04   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.13.05   von EG 9b nach EG 9c

Amt 51  51.13.06   von A 9 nach A 10

Amt 51  51.13.08   von A 9 nach A 10

Amt 51  51.13.09   von EG 9b nach A 10

Amt 51  51.50.00   von A 11 nach A 12

Amt 63  63.03.01   von A 11 nach A 12

Amt 63  63.01.03   von EG 10 nach EG 11

Amt 63  63.01.09   von EG 10 nach EG 11

Amt 63  63.03.02   von EG 11 nach EG 12

Amt 66  66.02.14   von EG 08 nach EG 9a

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 auf Basis des Stellenplanes 2019 unter Einbeziehung der in dieser Vorlage dargestellten Änderungen zu beschließen.

 

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