Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen: Halbjahresbericht zum 31.12.2019
Die Betriebsleitung hat gemäß § 3 Abs.3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen den Betriebsausschuss und den Hauptverwaltungsbeamten mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der Halbjahresbericht zum 31.12.2019 wird hiermit in der Anlage zur Kenntnis gegeben.