Antrag des Lessing-Gymnasiums auf Durchführung eines Schulversuchs nach § 22 NSchG - Einführung Informatik-Unterricht ab Klasse 5/6
Das Lessing-Gymnasium beabsichtigt einen Antrag auf Durchführung eines Schulversuchs nach § 22 des NSchG zu stellen. Die Antragstellung kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger erfolgen. Durch diese Beschlussfassung soll das Einvernehmen hergestellt werden.
Inhaltlich handelt es sich bei dem Schulversuch um die Einführung des verpflichtenden Informatik-Unterrichts in den Klassenstufen 5 und 6. Durch diese Erweiterung der Stundentafel fallen keine zusätzlichen Sachkosten für den Schulträger an.
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Dem Antrag des Lessing-Gymnasiums auf Durchführung eines Schulversuchs nach § 22 NSchG wird zugestimmt.