ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/178

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Rahmen der Schulentwicklungsdebatte liegen zwei Anträge vor.

 

Mit Schreiben vom 27.09.2020 haben die SPD, FDP, Die Linke und Grüne den beigefügten Antrag (s. Anlage) gestellt, der am 03.11.2020 vom Kreisausschuss in den Schulausschuss verwiesen wurde. Die bisher vorliegenden einzelnen Anträge der FDP, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD zur Errichtung einer IGS und Realschule wurden zurückgezogen.

 

Nach diesem Antrag soll im Kreistag am 15.12.2020 Nachfolgendes entschieden werden:

„1. Der Kreistag möge die Einführung einer IGS zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Über den genauen Standort entscheidet der Kreistag zu dem hier vorliegenden Antrag 3.

2. Der Kreistag Uelzen möge die Einführung einer Realschule mit Hauptschulzweig im Landkreis Uelzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Über den genauen Standort entscheidet der Kreistag zu dem hier vorliegenden Antrag 3.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan für die Abstimmungen in der Steuerungsgruppe, dem Schulausschuss und dem Kreistag vorzulegen, der einen konkreten Termin für Schulgründungen enthält und diese ermöglicht.“

 

Auf eine vorherige Betrachtung möglicher Auswirkungen der Beschlüsse zu 1. und 2. auf die bestehende Schullandschaft wird verzichtet. Seit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Einführung der Oberschulen ist die Errichtung von Haupt- und Realschulen nicht mehr möglich. Es können lediglich selbständige Hauptschulen oder selbständige Realschulen errichtet werden. In den Oberschulen in Bad Bodenteich, Suderburg und Uelzen erfolgt ab Klasse 7 (in Bad Bodenteich und Uelzen) oder Klasse 8 (in Suderburg) ein schulzweigbezogener Unterricht, d. h. es erfolgt eine Aufteilung in Hauptschule und Realschule.

 

Mit Schreiben vom 29.10.2020 ist ein gemeinsamer Antrag der CDU- und der UWG-Fraktion eingegangen (s. Anlage), nach dem der Kreistag folgenden Bildungspakt beschließen soll:

„1. Den Schulen im Landkreis Uelzen wird an den vorhandenen Standorten ein Zeitraum von sieben Jahren eingeräumt, um ihre Konzepte zu verfeinern und sich weiterzuentwickeln. Sie erhalten für diesen Zeitraum eine Standortgarantie.

2. In fünf Jahren soll eine erneute Evaluation der Schullandschaft stattfinden, die eine Bestandsaufnahme der gesamten Schullandschaft durchführt und zur Grundlage eventueller Beschlüsse dient.

3. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Novelle der Schulbezirkssatzung vorzulegen, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, je nach Angebot der Oberschulen, eine mit integrativem oder eine mit gegliedertem Angebot zu wählen. Die Schülerbeförderung ist durch den Landkreis bis zur nächsten Angebotsschule zu übernehmen.

4. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Broschüre über die weiterführenden Schulen im Landkreis zu erstellen, in der Schulkonzepte vorgestellt und Bildungswege aufgezeigt werden, damit Eltern bedarfsgerecht handeln und ihre Schulkonzepte auswählen können.

5. Für die Ausstattung der Schulen legt der Landkreis Uelzen ein Sonderprogramm für die nächsten fünf Schuljahre in Höhe von 2,5 Millionen auf. Hiermit sollen außerhalb des Schulbudgets notwendige Investitionen in die Schulinfrastruktur geleistet werden (Lernmaterialien, Ausstattung des Schulraums etc.), um die Lernsituation in den Schulen zu verbessern.

6. Die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit muss an allen Schulen ausgebaut werden. Fördermittel sollen vom Landkreis maximal eingeworben werden. Zusätzlich sollen aus dem Haushalt fünf Millionen in den nächsten fünf Jahren an Eigenmitteln zur Verfügung gestellt werden, um Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schülerinnen und Schüler bestmöglich mit den Anforderungen der Zukunft vertraut und arbeitsfähig zu machen.

7. Die Raumbedarfe an den Oberschulen Ebstorf und Rosche werden kurzfristig realisiert, die Planung des BBS-Campus konsequent weiterverfolgt. Die Planungen sollen für eine Nachhaltigkeit der Bauten sorgen, als Beispiel dient die Planung für den BBS-Campus.

8. Gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde sollen längere Vakanzen insbesondere in wichtigen Funktionsstellen der Schulleitungen sowie in den Kollegien der Schulen vermieden werden.“

 

Die Broschüre zu Nr. 4 ist bereits gedruckt und wird gerade verteilt.

 

In der Anlage sind weiterhin zwei Schreiben zur Errichtung einer IGS adressiert an den Schulausschuss beigefügt, welches im ersten Fall inhaltsgleich von weiteren Einwohnern vorliegt.

 

Weiterhin gibt es in der Anlage einen „Antrag“ von sechs Schulleitungen an den Schulausschuss.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

ohne

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...