ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/198

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Uelzen verfügt seit dem 01.05.2015 über eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe. Die Koordinierungsstelle ist im Sozialamt angesiedelt. Das Land Niedersachsen fördert den Betrieb der Koordinierungsstellen. Damit ist ein landesweites flächendeckendes lokales Migration- und Teilhabemanagement entstanden. Ziele sind die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen.

Wesentliche Aufgabe der Koordinierungsstellen ist die Erstellung und Aktualisierung von Bestandsaufnahmen der Situation vor Ort. Auf Grundlage dieser Daten wird ein verbindliches lokales und umfassendes Handlungskonzept erstellt. Weitere Aufgaben der Koordinierungsstelle liegt u.a. in der Koordination kommunaler Integrationsaufgaben, der Netzwerkarbeit mit den Akteuren sowie Projektkoordination.

Nach der Richtlinie Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe werden anteilige Personalkosten zur Einrichtung und zum Betrieb von Koordinierungsstellen gefördert.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Zuwendung, die der Landkreis Uelzen bereits seit 2015 erhält, ist u.a. die Erstellung und Fortschreibung eines lokalen Handlungskonzeptes. Dieses ist auf der Basis der Bestandsaufnahme zu erstellen und fortzuschreiben. Es stellt die Grundlage für das lokale strategische Integrationsmanagement dar. Es enthält Leitgrundsätze zur Integration, Ziele und dazu passende Maßnahmen.

Das vom Landkreis Uelzen erstellte Handlungskonzept, welches dem Sozialausschuss vorgestellt wird, thematisiert folgende Handlungsfelder:

-          Geflüchtete

-          Vernetzung

-          Deutsch als Fremdsprache

-          Bildung

-          Arbeitsmarkt und Wirtschaft

-          Wohnen und Zusammenleben

-          Gesundheit

-          Willkommenskultur, interkulturelle Öffnung und Teilhabe

Aus diesen Handlungsfeldern ergeben sich unterschiedliche Handlungsbedarfe. Diese Handlungsbedarfe lassen sich in folgendem Leitgrundsatz zusammenfassen:

 

„Zugewanderte Herkunftsländer sollen im Landkreis Uelzen die erforderliche Unterstützung erhalten. Die Zugewanderten mit Bleibeperspektive können durch wachsende Deutschkenntnisse, Bildungszugänge und berufliche Entfaltung heimisch werden. Erwartet wird von der migrantischen Bevölkerung ein integratives Engagement für das gelingende Zusammenleben im Landkreis Uelzen.“

 

Man könnte für das Jahr 2021 als operatives Ziel aufnehmen, dass Maßnahmen aus dem Handlungskonzept und dem daraus entwickelten Leitgrundsatz abgeleitet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, das lokale Handlungskonzept zur Integration von Zugewanderten im Landkreis Uelzen und den Leitgrundsatz zu beschließen.

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Anlagen

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