Ergänzungen zur Stellenplanvorlage 2020/169-2 sind gelb gekennzeichnet
I. Beantragte Stellen:
Verwaltungsleitung
Einrichtung einer Dezernentenstelle unbefristet 1,0
Es besteht der dauerhafte Bedarf nach einer (also 4.) Dezernentenstelle.
Das Erfordernis zeigt bereits der Vergleich von Struktur und Aufgaben heute mit der Situation im Jahr 2000:
- Durch die Einführung der Eingleisigkeit ist der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter heute deutlich stärker als früher (als Oberkreisdirektor) durch externe Termine (Repräsentationsaufgaben) zeitlich gebunden.
- Heute werden Projekte bzw. große Handlungsfelder bewegt, die 2000 noch kein Thema waren. Der Landkreis Uelzen gestaltet heute auch, während er seinerzeit eher als rein verwaltend wahrgenommen wurde. Einige der neuen Handlungsfelder sind:
- Gesundheitsregion Uelzen
- Bildungsregion Gesundheitsregion
- generell Arbeiten in Förderprojekten, die auch in der Führung zeit- und mitarbeiterintensiv sind
- Bau des Glasfasernetzes, Verbesserung der Mobilfunkversorgung
- Digitalisierung der Daseinsvorsorge
- E-Governmemt
- Doppik
- Naturschutzstiftung
- Klimaschutz
- Akquise von Fachkräften für die LK-Verwaltung
- Fachkräftemarketing
- Infrastrukturmaßnahmen, die es (jetzt bzw. künftig) zu begleiten gilt:
Alpha E
A 39
Endlagersuche Atom
- Gremienarbeit: Heute sind Dezernenten und Landrat deutlich mehr als noch 2000 in - zur Wahrnehmung der Interessen des Landkreises - notwendiger Gremienarbeit gebunden. So folgende Institutionen alle nach 2000 neu entstanden:
- Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen (awb)
- Verkehrsgesellschaft Nordostniedersachsen mbH
- Jobcenter Landkreis Uelzen
- Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannneberg (GSA)– dort auch Geschäftsführung (und Stellvertretung) des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen Lüchow-Dannenberg durch Dezernenten des Landkreises Uelzen
- Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen
- Steuerungsgruppen, z.B. Bildungs- und Gesundheitsregion
- Lüneburger Heide GmbH
- Gemeinsame Kommunale Anstalt IT-Verbund
- Gebäude Management Uelzen – Lüchow-Dannenberg gAöR
- Kur Servicegesellschaft Bad Bevensen mbH
- Beirat des Kreisfeuerwehrverbandes
- Bündnis Elbe-Seitenkanal e.V.
Das Amt für Organisation unterstützt den Antrag zur Schaffung einer 4. Dezernentenstelle mit folgenden Erläuterungen und Begründungen:
- In den einzelnen Fachämtern ist ein deutlich größeres Aufgabenspektrum gegenüber früher zu bearbeiten. Deutlich mehr Gesetzesgrundlagen aber auch Rechtsprechung sind für einzelne Aufgaben zu beachten
- Aufgaben sind deutlich komplexer geworden (z.B. BTHG, Raumordnung, Umweltschutz usw.)
Durch eine weitere Dezernentenstelle wird es möglich sein, das Veränderungsmanagement in der Kreisverwaltung zu stärken. Nur wenn die Dezernentenebene in die Lage versetzt wird, Zeit zu haben, sich in Themen einzubringen,
- wird eine intensivere Unterstützung der Amtsleitungen möglich.
- kann eine stärkere Präsenz der Dezernentenebene in den Ämtern und somit bei den Mitarbeitern hergestellt werden.
- kann die Wirksamkeit von Führung verbessert werden.
Durch die 4. Dezernentenstelle könnte ein flacher hierarchischer Aufbau erhalten bleiben, was zum Erhalt der kurzen Dienstwege und der schnellen Kommunikation und Koordination führt. Wenn hier auf Dezernentenebene keine Entlastung geschaffen wird, müsste eine Ebene an Fachbereichsleitungen als Ebene zwischen den Dezernenten und Amtsleitungen geschaffen werden, um das Arbeits- und Informationsaufkommen bewerkstelligen zu können - was wiederum mehr Stellen und längere Wege bedeuten würde.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird der Besoldungsgruppe A 16 angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine 1,0 Stelle nach Besoldungsgruppe A 16 einzurichten.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, eine zusätzliche Dezernentenstelle als Wahlbeamtenstelle (Kreisrat) mit der Wertigkeit der Besoldungsgruppe B 3 einzurichten.
Amt 10 – Amt für Personal und Zentrale Dienste
Einrichtung einer 1,0 Stelle im Bereich der Personalwirtschaft
Die Bedarfsanmeldung stützt sich auf den KGST-benchmark für diesen Arbeitsbereich. Durch die Stellenmehrung kann der Betreuungsschlüssel im Personalbereich bezogen auf die Mitarbeitenden des Landkreises Uelzen als Kernverwaltung, des ZV GSA, der k. a. Gemeinden, des awb und des IT-V von derzeit 1:87 auf 1:80 gesenkt werden, was der Bedeutung des Personalbereichs im Hinblick auf dessen Servicetätigkeit Rechnung tragen würde.
Eine Stellenmehrung ist aufgrund der gesamten Personalsituation in der Kreisverwaltung notwendig.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird der Besoldungsgruppe A 11 bzw. mit Entgeltgruppe 11 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine 1,0 Stelle nach Besoldungsgruppe A 11 einzurichten.
Amt 12 – Amt für Organisation
Einrichtung von 2,1 unbefristeten Stellen im Bereich der Organisationssachbearbeitung
Nach Durchführung einer strukturierten Bedarfsprüfung im Amt für Organisation wurde festgestellt, dass die für die Umsetzung der E-Governmentstrategie mit dem HH 2019 geschaffenen 2,0 VzÄ ausreichend sind. Im übrigen Organisationsbereich besteht jedoch zusätzlicher Bedarf von 2,1 VzÄ.
Zu dieser Bedarfsmehrung kommt es durch immer mehr aber auch neue und zusätzliche Aufgaben im Bereich der Organisationsentwicklung. Es sind immer mehr interne Organisationsuntersuchungen, Stellenbemessungen sowie Stellenbeschreibungen und Bewertungen durchzuführen, die mittlerweile allein insgesamt 3,1 VzÄ binden. Zusätzlich hinzu gekommen sind z.B. die Arbeiten für die DSGVO sowie für die organisatorischen Überlegungen zum Umgang mit der Frage der Umsatzsteuerbarkeit bei Kooperationen ab 01.01.2023.
Diese 2,1 VzÄ sollen wie folgt verwendet werden:
0,6 VzÄ | Aufstockung der Stelle 12.01.02b |
0,5 VzÄ | Aufstockung der Stelle 12.01.03 |
1,0 VzÄ | Neue Stelle |
Wertigkeit: Die Wertigkeit dieser Stellen wird entsprechend der jetzigen Vergütung der vorhandenen Organisationsstellen mit Besoldungsgruppe A 11/Entgeltgruppe 11 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung sollen 2,1 zusätzliche unbefristete Stellen A 11 eingerichtet werden.
Einrichtung einer 1,0 Stelle mit kw-Vermerk Kreishausneubau
In den vergangenen Monaten hat sich herausgestellt, dass die Aufgaben zum Kreishausneubau nicht von einer Person alleine bewerkstelligt werden können, da die zu erledigenden Arbeiten immer diffizieler und kleinteiliger werden.
Beispielhaft können folgende ToDos genannt werden: Regelungen zur Thematik „mehr MA als Arbeitsplätze – Desksharing“, Planung und Begleitung des Umzug aus dem alten Kreishaus und den Nebenstellen, konkrete Raumzuordnungen, konkrete Möblierungsplanung bis ins Detail (z.B. Pendelakten, Stehakten, Möbelbedarfe, Aktenräume, Sonderräume usw.), Archivierungsplanung (Altaktenablage im neuen Kreishaus), Baubegleitung, Bedarfe für Hardwareausstattung wie Beamer, Lautsprecher usw. für Sonderräume mit dem IT-V abwickeln, Vertragsabwicklung der bisher angemieteten Außenstellen, Leerung des alten Kreishauses und der Außenstellen von den Resten nach dem Umzug (u.a. Möbel, Müll usw.), „Parkraumbewirtschaftung“ bzgl. Besucherparkplätze usw.
Nach Prüfung durch das Amt für Organisation ist die Einrichtung einer weiteren 1,0 Stelle nach Besoldungsgruppe A 11 mit kw-Vermerk erforderlich.
Wertigkeit: Die Wertigkeit dieser Stelle wird mit Besoldungsgruppe A 11/Entgeltgruppe 11 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung sollte 1,0 Stelle mit kw-Vermerk mit Besoldungsgruppe A 11 eingerichtet werden.
S 13 – Stabsstelle Landratsbüro
Einrichtung von 2,0 Stellen Onlineredakteur Soziale Medien (Öffentlichkeitsarbeit)
Im Rahmen der Corona-Pandemie ist der Landkreis Uelzen kurzfristig in den Bereich der Sozialen Medien eingestiegen, um die Bevölkerung des Landkreises zu informieren. Für die Betreuung der gängigen Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, Instagram) wurden 2 Mitarbeiter im Rahmen der Stabsarbeit teilweise dafür abgestellt. Zudem zeigt sich, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an den analogen Medien wie bspw. Lokalzeitungen generell spürbar zurückgeht. Wenn der Landkreis die Menschen erreichen will, müssen verstärkt digitale Kanäle bedient werden. Die bisher aufgebaute Social-Media-Präsenz würde nach Ende der Pandemie nicht fortgesetzt werden können, wenn das aktuell hierfür abgestellte Personal wieder ihren originären Tätigkeiten nachgeht.
In Zeiten der Digitalisierung würde dies für den Landkreis Uelzen einen Rückschritt bedeuten, wenn die bisherige Social-Media-Präsenz komplett entfiele. Eine Fortsetzung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Sozialen Medien wird angestrebt. Dies auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemarketingprojekts, mit dem der Landkreis als Arbeitgeber, aber auch der Landkreis als Region gerade bei jüngeren Menschen werben will.
Der Mehrbedarf an Personal ist nach Betrachtung durch das Amt für Organisation nachvollziehbar. In der Außenwirkung muss Wert auf Kontinuität und schnelle Reaktion der Kommunikation gelegt werden, insbesondere im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung aller gesellschaftlichen und zunehmend verwaltungsorientierten Bereiche. Eine stete Vertretung gerade in diesem Bereich ist notwendig. Auch deshalb sind 2 Stellen erforderlich.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stellen wird mit Entgeltgruppe 11 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, 2,0 Stellen nach Entgeltgruppe 11 TVöD einzurichten.
Einrichtung von 2,0 befristeten zusätzlichen Stellen für das Projekt Smarte Landregion
Die Stabsstelleinleitung meldet Personalbedarf für das Modellvorhaben Smarte-.Land.Regionen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Der Landkreis Uelzen wurde durch das Bundeslandwirtschaftsministerium am 22.09.2020 als einer von deutschlandweit sieben Landkreisen als Modellregion mit dem Modelvorhaben „Hier lebt es sich smart! – „Uelzen Digital“ ausgewählt und ist nun aufgefordert, den Antrag auf die Förderung formell zu stellen.
Mit dem digitalen Dienst Uelzen digital sollen Hilfesuchende bei digitalen Anwendungsproblemen mit Anwendern zusammengebracht werden. So wird die Nutzung von Anwendungen Dritter ermöglicht und Hemmnisse bezüglich der Nutzung abgebaut. Uelzen digital erweitert die Daseinsvorsorge um eine digitale Komponente und verbessert Teilhabechancen. Die Umsetzung erfolgt mit Kooperationspartnern wie der KVHS Uelzen – Lüchow-Dannenberg, der Kreislandjugend Uelzen, der Ostfalia Hochschule und dem Lessing-Gymnasium Uelzen. Auch die Städte und Gemeinden konnten als dienstübergreifende Kooperationspartner gewonnen werden. Schließlich sollen auch Maßnahmen zur Verstetigung des Dienstes nach Ablauf der Förderung ergriffen werden sowie das Vorhaben so aufbereitet werden, dass auch andere Landkreise profitieren können.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 90 % gewährt und beinhaltet u.a. neben der technischen Ausstattung, Mieten, Verbrauchsmaterialien, Vergabe von Aufträgen sowie Dienstreisen max. 2,00 VzÄ. Der Förderzeitraum ist auf 48 Monate angelegt. Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag von 1 Million Euro begrenzt. Die Maßnahme soll in 2021 mit der Umsetzung der ersten Stufe – insbesondere Einstellung des Personals – begonnen werden.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stellen wird mit Entgeltgruppe 11 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, 2,0 befristete Stellen für die Laufzeit des Projektes nach Entgeltgruppe 11 TVöD einzurichten.
Amt 14 – Rechnungsprüfungsamt
Einrichtung von 1,0 Stelle für den Bereich Verwaltungsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) meldet einen zusätzlichen Personalbedarf von 1,0 VzÄ Verwaltungsprüfer an und begründet dieses damit, dass nunmehr die zu prüfenden Jahresabschlüsse der Gemeinden und Samtgemeinden verstärkt vorgelegt werden, nachdem die Erstellung dort zum Teil Jahre in Verzug war.
Das RPA führt aus, dass der Prüfungsumfang /-inhalt gem. NKomVG vom Leiter des RPA in Zusammenarbeit mit seinen Prüfern und Prüferinnen festgesetzt wird. Eine Personalbemessung durch Dritte sei für diese Stellen daher nicht angebracht. Zudem gibt er an, dass eine genaue Bemessung nicht möglich sei, weil das RPA auf die Qualität der Abschlüsse wenig Einfluss nehmen kann, diese aber für eine reibungslose Prüfung von entscheidender Bedeutung ist.
Die Kommunalaufsicht über die Gemeinden und Samtgemeinden wird künftig vom Landesgesetzgeber angehalten, die fristgerechte Jahresabschlusserstellung einzufordern – ansonsten müssten Kommunen u.U. mit der Versagung der Haushaltsgenehmigung rechnen. Das bedeutet, dass die vorgelegten Abschlüsse zeitnah geprüft werden müssen, um Haushaltsgenehmigungen nicht zu gefährden.
Die neue Erlasslage lässt erwarten, dass alsbald verstärkt Jahresabschlüsse zur Prüfung vorgelegt werden (Stand 14.10.2020 wurden 94 Jahresabschlüsse noch nicht dem RPA vorgelegt und stehen mithin zur Prüfung aus), ist es aus Sicht des Amtes für Organisation gerechtfertigt eine weitere Prüferstelle jetzt zu schaffen, um dieses neue Personal zeitnah einarbeiten zu können, bevor die „Bugwelle“ beim RPA eintrifft.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird mit Besoldungsgruppe A 11 angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine 1,0 Stelle nach Besoldungsgruppe A 11 einzurichten.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, 2,0 Stellen nach Besoldungsgruppe A 11 einzurichten.
Amt 36 – Straßenverkehrsamt
Erhöhung um 0,25 Stellenanteil der Stelle SB Verkehrsschauen nach § 45 StVO (36.02.10)
Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 wurde dem Amt 36 für die Durchführung von Verkehrsschauen nach § 45 Abs. 3 StVO eine 0,75 Stelle genehmigt. Die Stelle ist zu besetzen, da es sich um Pflichtaufgaben handelt. Die im September 2020 durchgeführte Stellenausschreibung hat keine geeignete Bewerbung gezeigt. Dies kann vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels sowohl an der Teilzeittätigkeit als auch an der Wertigkeit der Stelle liegen. Das Amt für Organisation hat daher mit der Amtsleitung des Straßenverkehrsamtes eine erneute Abstimmung zum Aufgabeninhalt und -umfang der Stelle vorgenommen. Im Ergebnis dieser Abstimmung erscheint es sinnvoll, die Stelle auf eine Vollzeitstelle auszuweiten und mit wertigeren Aufgaben zu betrauen, um vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine größere Wahrscheinlichkeit einer adäquaten Besetzung zu schaffen.
Das Amt für Organisation empfiehlt daher eine Ausweitung der Stelle um einige wertigere Aufgaben, die bisher von der Amtsleitung selber wahrgenommen wurden. Diese Aufgaben weiten sich zunehmend aus, so dass mit der Verlagerung auch die Amtsleitung angemessen entlastet würde. Das Amt für Organisation empfiehlt für den Stellenplan 2021 die Erhöhung des Stellenanteils von 0,75 VZÄ auf 1,0 VZÄ mit den o.g. Aufgaben. Die Wertigkeit der Stelle erhöht sich vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung auf A 10/E 9c.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird mit Besoldung nach A 10 bzw. Entgeltgruppe 9c TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt die Stelle um 0,25 VzÄ auf 1,0 nach Besoldung A 10 anzuheben.
Amt 40 – Schul- und Kulturamt
Entfristung der 0,5 Stelle Bildungsmonitoring (40.06.04)
Das Schul- und Kulturamt beantragt die dauerhafte Einrichtung einer 0,50 VZÄ-Stelle Bildungsmonitoring. Bislang wurde die Stelle seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Zuge des Programms „Bildung integriert“ vollumfänglich gefördert. Die Förderung läuft zum April 2021 aus – eine Verlängerung seitens des Bundes ist nicht vorgesehen.
Das Bildungsmonitoring ist ein Bestandteil des strategischen Bildungsmanagements und stellt einen kontinuierlichen, überwiegend datengestützten Beobachtungs- und Analyseprozess des Bildungssystems dar, um Aussagen zur Bildungssituation und Bildungsqualität des Landkreises Uelzen treffen zu können (incl. Darstellung von Fehlentwicklungen, Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen). U.a. werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Erhebung von bildungsrelevanten Daten sowie deren Auswertung und Interpretation (Korrelationen, Tendenzen, Thesen zu möglichen Schlussfolgerungen), Bewertung ihrer Steuerungsrelevanz, Identifizierung von Handlungsfeldern bzw. Maßnahmen
- Analyse und Aufbereitung nationaler und regionaler Bildungsberichte sowie sonstiger bildungswissenschaftlich oder bildungspolitisch relevanter Untersuchungen und Studien, um mögliche Handlungsfelder für den Landkreis abzuleiten
- Entwicklung von Vorschlägen weiterer Bildungsprojekte für den Landrat/Steuerungsgruppe/Politik anhand der im Vorfeld ermittelten Handlungsfeldern (in Abstimmung mit der Stelle 40.06.01)
- Vorbereiten von Entscheidungen sowie Grundlagen für Zieldiskussionen des Landrates/der Steuerungsgruppe/der Politik durch z.B. Darstellung von Maßnahmen und Ergebnissen der Qualitätsentwicklung auf Grundlage der erhobenen Daten
- vertiefende problemfokussierte Analysen und Darstellungen zu speziellen thematischen Aspekten im Landkreis oder in kreisangehörigen Kommunen (z.B. Asyl) aufgrund von Anfragen oder eigener Einschätzung
Es bestehen Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten (Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Wirtschaftsförderung, Jobcenter sowie externen Kooperationspartnern) in Bezug auf die Konkretisierung von Herausforderungen und Schwerpunkten im Querschnittsthema Bildung sowie zur Erhöhung der Steuerungsrelevanz der Bildungsberichterstattung. Dafür ist eine interne Steuerungsgruppe eingerichtet worden, die sich regelmäßig zur Abstimmung trifft (quartalsweise). Bisherige Ergebnisse waren u.a. die Entwicklung des Indikatorenkataloges, Definition von thematischen Schwerpunkten, Festlegung des Ablaufs für die Präsentation und Einbettung der Ergebnisse sowie Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen für Datenübermittlungen.
Des Weiteren werden ad-hoc Anfragen seitens des Bildungsmonitorings beantwortet, z. B.
- Bevölkerungsvorausberechnung SG Bienenbüttel zur Entwicklung der Schülerzahlen Anzahl der Schulversäumnisse / Rückfragen zur Publikation „Befragung der Erziehungsberechtigten im Landkreis Uelzen“ (Presse)
- Einzugsbereiche und Wanderungsbewegungen von Schülern (Steuerungsgruppe Regionale Schulentwicklung)
- Bestandsaufnahme geschlechtsspezifischer Bildungsangebote im Bereich Zuwanderung (Externe Steuerungsgruppe der Bildungsregion)
Der mit der Stelle „Bildungsmonitoring“ geschaffene vertiefte Bearbeitungsstandard hinsichtlich des strategischen Bildungsmanagements etablierte und verstetigte sich bereits. Die Bildungslandschaft befindet sich nach wie vor in einem starken Wandel. Es handelt sich um einen sehr öffentlichkeitswirksamen und somit auch politisch interessierten Bereich. Das Bildungsmonitoring ist Bestandteil des kommunalen Bildungsmanagements und liefert die Grundlage für sachliche Entscheidungen seitens der Verwaltung sowie der Politik. Vor Einrichtung der Stelle Bildungsmonitoring wurden lediglich die Schüleranmeldungen sowie die wirklich angenommenen Schülerzahlen ins Verhältnis gesetzt. Anhand dieser zwei Datenparameter wurde eine Analyse der Bildungsstruktur (hier: Schullandschaft) durchgeführt.
Das in der jetzigen Form durchgeführte Bildungsmonitoring ermöglicht unterschiedlichste Fragestellungen/Analysen aufgrund von differenzierten Datenerhebungen/-grundlagen (z.B. zusätzlich von welcher Grundschule kommen die Schüler? Welche Fahrtzeit zur Schule muss bewältigt werden? Welcher Anstieg der Schülerzahlen erfolgte in welcher Schule? Welcher Migrationshintergrund besteht? Einschulungsalter? Anzahl Schüler Förderschwerpunkte? Klassenwiederholungen?) durchzuführen, um daran Handlungsempfehlungen u.a. für die Politik abzuleiten.
Das Amt für Organisation ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aus den angeführten Gründen die beantragte dauerhafte Einrichtung von 0,50 VZÄ erforderlich ist, um zukünftige die durch die Stelle Bildungsmonitoring geschaffene Bearbeitungstiefe weiterhin erbringen zu können und damit Erwartungshaltungen von internen und externen Akteuren im Bezug auf bildungsrelevante Daten/Ausarbeitungen erfüllen zu können. Eine Kompensation ohne Schaffung einer dauerhaften Stelle ist mit dem vorhandenen Personal im Amt 40 nicht realisierbar. Für die Wahrnehmung der Tätigkeiten ist ein erfolgreicher Studienabschluss im Bereich Sozialwissenschaften (Bachelor/ FH-Studiengang) erforderlich.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird mit Entgeltgruppe 11 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor die 0,5 Stelle Bildungsmonitoring nach Entgeltgruppe 11 TVöD zu entfristen
Erhöhung des Stellenanteils um 0,5 der Stelle 40.02.03 für den Aufgabenbereich der Schulverwaltung
Das Fachamt hat die Erhöhung der Stelle 40.02.03 für den Aufgabenbereich der Schulverwaltung bzgl. der "Schulversäumnisse für alle kreiseigenen Schulen" beantragt. Begründet wird dies durch eine erhebliche Fallzahlsteigerung in den letzten Jahren (2015=70, 2016=80, 2017=106, 2018=217, 2019=215).
Die Fallzahlsteigerung resultiert daher, dass aufgrund des gesellschaftlichen Wandels Kinder vermehrt nicht regelmäßig in die Schule geschickt werden oder z.B. aus Sicht der Eltern kein Bedarf an einer Einschulung besteht. Die Fälle sind seit min. 2018 konstant hoch, von einer Reduzierung ist derzeit nicht auszugehen. Schulversäumnisse sind aufgrund der Schulpflicht primär zu bearbeiten. Es besteht ein Bearbeitungsstau.
Der dem Grunde nach angemeldete Personalbedarf ist vom Amt für Organisation überschlägig betrachtet worden. Danach ist ein Bedarf eines zusätzlichen Stellenanteils von mindestens 0,5 auf jeden Fall gegeben und plausibel. Weitere Bedarfe können nicht ausgeschlossen werden. Diese werden geprüft, sobald entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen und neue belegbare Daten vorliegen.
Wertigkeit: Für die Stelle 40.02.03 wird eine Wertigkeit nach Entgeltgruppe 6 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle 40.02.03 um einen Stellenanteil von 0,5 VzÄ auf 1,0 VzÄ zu erhöhen.
Entfristung und Erhöhung der Stellenanteile von 0,27 VzÄ auf 1,0 VzÄ (Stelle Digitalpakt)
Die Stelle 40.02.05 (Digitalpakt) - mit einem Stellenumfang von 0,52 VZÄ (0,27 VZÄ gem. Stellenplan 2020 sowie zzgl. 0,25 VZÄ befristet Stelle) konnte bislang nicht besetzt werden. Dies hat seine Gründe in der teilweisen Befristung und der Eigenschaft als Teilzeitstelle.
Die in 2020 getroffene Einschätzung der befristeten Wahrnehmung der Tätigkeiten der Stelle Digitalpakt wird seitens des Amtes für Organisation revidiert. Grundsätzlich wird mit dem Digitalpakt, welcher am 17.05.2019 startete, eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik verfolgt. Es ist nicht davon auszugehen, dass nach erfolgter Ausstattung der Schulen die Thematik "Digitalisierung" abgeschlossen sein wird; u.a. müssen vorhandene Geräte zu einem späteren Zeitpunkt ausgetauscht werden, andere Techniken werden eingeführt etc.. Gerade auch die aktuelle „Coronalage“ zeigt die momentanen Schwächen der Digitalisierung in den Schulen deutlich auf.
Darüber hinaus bedarf es einer Verstärkung des Bereichs Schülerbeförderung, ÖPNV/NV-Plan. Umfang und Tiefe der dort zu bearbeitenden Aufgaben sind gestiegen. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben bedarf es der Wahrnehmung folgender Tätigkeiten:
- Verwendungsnachweis Regionalisierungsmitttel ist durch neue Regelungen für ÖPNV erheblich komplizierter,
- Rettungsschirm,
- Mittel für zusätzliche Busse während Corona,
- Anträge der Politik z. B.
- freier ÖPNV für alle, für Senioren,
- für Schüler Sek II,
- Mobilitätskonzept,
- Fahrradanlehnbügel,
- Fahrradtransport,
- Carsharing,
- Werbung Rufbus
Zudem ist zur Zeit aufgrund der aktuellen Personallage keine Vertretung für den Stelleninhaber sichergestellt. Eine solche Vertretungsregelung könnte mit der Entfristung/Erhöhung gewährleistet werden.
Wertigkeit: Für die Stelle wird weiterhin eine Wertigkeit nach Entgeltgruppe 9c TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle um einen Stellenanteil von 0,73 VzÄ auf 1,0 VzÄ unbefristet zu erhöhen.
Amt 51 – Jugendamt
Einrichtung von 2,0 Stellen im Bereich Jugendgerichtshilfe (JGH)
Durch Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) erhöhen sich die Anforderungen an die Aufgaben des Landkreises auf dem Feld der Jugendgerichtshilfe. Durch die Novellierung des JGG wurde bspw. § 38 JGG dahingehend erweitert, dass die fallzuständigen Sachbearbeiter der Jugendgerichtshilfe thematisch tiefer und stärker als bisher an den Hauptverhandlungen teilnehmen müssen bzw. konkretisiert einzelne Verfahrensweisen in Haupt- und Nebenverfahren. Neu ist zudem ein Passus in § 38 Abs. 4 JGG, dass bei Nichterscheinen des betreffenden Sachbearbeiters die entstandenen Kosten dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, dies bedeutet dem Landkreis Uelzen, auferlegt werden können.
Unter Berücksichtigung der Fallzahlen und der genannten Berechnungsgrundlagen ergibt sich folgendes Bild:
Es wird deutlich, dass ein Personalbedarf von 2,27 VzÄ besteht, um die Aufgaben der JGH vollumfänglich erfüllen zu können. Das Amt für Organisation empfiehlt daher zunächst die Schaffung von 2 Stellen mit einem Umfang von je 1,0 VzÄ.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stellen werden mit Entgeltgruppe S 12 TVöD angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor 2,0 Stelle nach Entgeltgruppe S 12 TVöD einzurichten
Einrichtung einer 0,5 Stelle im Bereich Unterhaltsvorschusskasse, Amtsvormund-, Beistands- und Pflegschaften
Aufgrund diverser Stellenmehrungen, die aus den Personalbedarfsanmeldungen für die Stellenpläne 2018, 2019 und 2020 resultierten, wurde im Februar 2020 die Leitungsspanne der Teamleitungsstelle 51.10.00 von seinerzeit 45% auf nunmehr 100% (rechnerisch 97%) angehoben. Aufgrund dessen müssen nun Sachbearbeitertätigkeiten, die vorher auf der Stelle 51.10.00 verortet waren, anders verteilt werden. Es handelt sich dabei um folgende Arbeitsvorgänge (AV) bzw. Tätigkeiten inkl. der ursprünglich bemessenen Zeitanteile und der jeweiligen Wertigkeiten der Arbeitsvorgänge:
Arbeitsvorgang/Tätigkeit | Zeitanteil | Festgestellte Wertigkeit des AV |
Poweruser für das Fachverfahren Prosoz | 0,35 VzÄ | selbstständige Leistungen |
Urkundstätigkeiten | 0,20 VzÄ | Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit |
Summe | 0,55 VzÄ | |
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird mit Entgeltgruppe E 9c bzw. Besoldungsgruppe A 10 angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor 0,5 Stelle nach Besoldungsgruppe
A 10 einzurichten
Stabsstelle Wirtschaftsförderung – S 80
Einrichtung einer befristeten unbefristeten 1,0 Stelle Unternehmensbetreuer Corona
Wegen der Belastungen der Wirtschaft durch die Corona-Pandemie ist es zu einer deutlich erhöhten Nachfrage von kleinen und mittleren Unternehmen nach Beratung zu wirtschaftlicher Unterstützung kommen. Insbesondere Liquiditätshilfen, Kredite, Hilfe bei Umstrukturierungen, Produktinnovationen, Beratung zu laufenden Anträgen/ Krediten/ Zuschüssen gekommen. Diese Fragen kommen nicht nur von den bisherigen Kunden der Wirtschaftsförderung, sondern vorrangig aus den Bereichen Gastronomie, Handel, Dienstleistungen, Handwerk, die bisher nicht Zielgruppe der Wirtschaftsförderung des Landkreises waren. Eine Betreuung dieser Zielgruppen durch die Einheits-/Samtgemeinden bietet sich nicht an, da diese für die Unternehmensbetreuung in finanziellen Fragen personell nicht ausgestattet sind. Die Ansiedlung von 6 Teilstellen bei den sechs Einheitsgemeinden und Samtgemeinden erscheint wegen der immer gleichen Fragestellungen nicht effektiv.
Neben der einzelbetrieblichen Beratung sollen auch Projekte initiiert und realisiert werden sowie Veranstaltungen stattfinden, die sich speziell an den Einzelhandel, Handwerk, Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie wenden. Ein wichtiges Thema ist auch hier die Digitalisierung. Die Krise soll so genutzt werden, um strukturelle Verbesserungen zu beschleunigen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kammern soll stattfinden. Für den Gastronomie- und Hotelsektor soll eine enge Zusammenarbeit mit der Lüneburger Heide GmbH und der Heideregion Uelzen stattfinden, damit neben der finanziellen Förderung auch zu Möglichkeiten der besseren Vermarktung und Produktgestaltung sowie der Digitalisierung beraten werden kann.
Es wird eine hohe Dringlichkeit zur Schaffung der Stelle gesehen. Diese Stelle soll die unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Corona-Pandemie abfedern und Insolvenzen vermeiden helfen. Ziel ist die Betreuung einer bisher wenig angesprochenen Kundengruppe.
Die Stelle soll unbefristet sein, um nach dem Abklingen der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen die bestehende Wirtschaftsförderung, die mit umgerechnet 1,5 Stellen schwach besetzt ist, zu verstärken.
Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird, vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung, mit Entgeltgruppe 11 angenommen.
Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine unbefristete Stelle mit einem Stellenanteil von 1,0 nach Entgeltgruppe 11, befristet bis Ende 2023 einzurichten.
II. Umwandlung und Neubewertung von Stellen:
Durch Umsetzungen innerhalb der Kreisverwaltung sind Stellen im Stellenplan entsprechend der Besetzung in Beschäftigten- bzw. Beamtenstellen umzuwandeln bzw. bei Neu-bewertungen von Stellen entsprechend dem Bewertungsergebnis abzuändern.
Amt 10 10.01.05 von EG 5 nach EG 6
Amt 36 36.02.10 von EG 9a nach EG 9b
Amt 50 50.21.01
50.21.02
50.21.03
50.21.04
50.21.05 von EG 9a nach EG 9b
50.21.07 von EG 9a nach EG 5
III. bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2021 genehmigte Stellen
OE | Kurztext | VzÄ | | Wertigkeit | Vorlage | KA-Beschluss |
Amt 10 | Personalwirtschaft | 1,0 | unbefr. | A 11/ E 11 | 2020/029 | 18.02.2020 |
Amt 10 | Personalwirtschaft | 1,0 | unbefr. | A 8 | 2020/029 | 18.02.2020 |
Amt 10 | Ausbildungsleitung | 1,0 | unbefr. | A 10/ E 11 | 2020/029 | 18.02.2020 |
Amt 10 | SB Bezüge | 1,0 | unbefr. | A 9/ E 9a | 2020/029 | 18.02.2020 |
Amt 63 | Immissionsschutz (Verwaltung) | 1,0 | unbefr. | A 11 | 2020/029 | 12.05.2020 |
Amt 63 | Bauordnung und –planung | 1,0 | unbefr. | E 11 | 2020/029 | 12.05.2020 |
Amt 63 | Bauing. Immissionsschutz u. technische Teamleitung | 1,0 | unbefr. | E 12 | 2020/029 | 12.05.2020 |
Amt 63 | Brandschutzprüfer mit kw-Vermerk | 1,0 | befr. | E 12 | 2020/029 | 12.05.2020 |
Amt 66 | Ing. Windenergie | 2,0 | unbefr. | E 10 | 2020/029 | 12.05.2020 |
Amt 66 | Teamleitung Natur-und Waldschutz | 1,0 | unbefr. | A 11 | 2020/029 | 12.05.2020 |
S 80 | Mobilfunk und 5G | 1,0 | unbefr. | E 11 | 2020/075 | 30.06.2020 |
S 80 | Fachkräftemarketing | 1,0 | unbefr. | E 11 | 2020/075 | 30.06.2020 |