ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/051-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 21 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 18.07.2012, in der zurzeit gültigen Fassung, werden Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und ihre Stellvertreter nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Aufgrund der Pandemie konnte eine Dienstversammlung nicht stattfinden. Die Vorschläge der Gemeinde- und Ortsbrandmeister erfolgten im Rahmen einer Briefwahl. Die Auszählung der Ergebnisse fand am 01.03.2021 statt.

 

Es wurde der amtierende Kreisbrandmeister Helmut Rüger als Kreisbrandmeister vorgeschlagen.

Die Briefwahl ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen:  102

Mit Ja haben gestimmt:  102

Herr Rüger erklärt sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses das Amt anzunehmen.

 

Es wurde Herr Torben Knaack als 1. stellvertretender Kreisbrandmeister vorgeschlagen:

Die Briefwahl ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 102

Mit Ja haben gestimmt:  95

Mit Nein gestimmt:           5

Enthaltungen:                   2

Herr Knaack erklärt sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses das Amt anzunehmen.

 

 

Es wurde Herr Torben Knaack als Abschnittsleiter Nord vorgeschlagen:

Die Briefwahl ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen:  45

Mit Ja haben gestimmt:  42

Mit Nein gestimmt:           3

Enthaltungen:                   0

Herr Knaack erklärt sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses das Amt anzunehmen.

 

Es wurde Herr Lars Lühr als stellvertretender Abschnittsleiter Nord vorgeschlagen:

Die Briefwahl ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen:  45

Mit Ja haben gestimmt:  38

Mit Nein gestimmt:           6

Enthaltungen:                   1

Herr Lühr erklärt sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses das Amt anzunehmen.

 

Der Regierungsbrandmeister wurde mit Schreiben vom 03.03.2021 um seine Stellungnahme zu den Ernennungen gebeten. Dazu wird mündlich ergänzend vorgetragen.

Der Regierungsbrandmeister hat mit Schreiben vom 16.03.2021 allen Ernennungen zugestimmt.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

  1. Dazu wird mündlich ergänzend vorgetragen.

Herrn Helmut Rüger mit Wirkung vom 24.03.2021 bis zum 23.03.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Kreisbrandmeister zu ernennen.

  1. Herrn Torben Knaack mit Wirkung vom 24.03.2021 bis zum 23.03.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 1. stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen.
  2. Herrn Torben Knaack mit Wirkung vom 24.03.2021 bis zum 23.03.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Abschnittsleiter Nord zu ernennen.
  3. Herrn Lars Lühr mit Wirkung vom 24.03.2021 bis zum 23.03.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Abschnittsleiter Nord zu

ernennen.

 

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