ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit Gründung des Beirates für Menschen mit Behinderungen ist dieser dem Sozialamt zugeordnet und wird bislang von dort organisatorisch betreut. Mit Gründung des Amtes für Teilhabe soll der Beirat für Menschen mit Behinderungen nunmehr diesem Amt organisatorisch zugeordnet werden. Angepasst werden zudem die Regelung zum Sitz des Beirates sowie die Modalitäten zur Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder. 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Uelzen vom 01.04.2008 zu beschließen.

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Anlagen

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