ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/079

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der KA hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, ein Modellprojekt „Pooling Schulbegleitung“ an der OBS Ebstorf zum Schuljahr 20/21 einzurichten.

Aufgrund verschiedener Faktoren wurde der Start des Modellprojektes auf das Schuljahr 21/ 22 verschoben.

 

In der Phase der konkreten Umsetzungsplanung hat eine intensive Auseinandersetzung mit den Vorgaben stattgefunden. Die Gründe, die für die Einrichtung eines ‚Pooling sprechen, haben weiter vollumfänglich bestand. Die Umsetzung in der beschlossenen Form würde aber zu Unwägbarkeiten führen.

 

1.) Vergabe

Der Beschluss zum ‚Poolingmodell sieht vor, dass die Schulbegleitungen (SB) beim Landkreis angestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass insgesamt 16 MitarbeiterInnen zum Ende des Modellprojektes beim Landkreis angestellt sein werden. Die Zahl steigt weiter, falls das Modellprojekt erfolgreich ist (Einbeziehung höherer Jahrgänge; ggf. weitere Schulstandorte)

Die Zahl an SB hat personalwirtschaftlichen Mehraufwand im Amt 55 zur Folge, der ohne personelle Aufstockung nicht zu leisten ist.

Auch die Sicherstellung von Vertretungen in Ausfallzeiten kann durch den Landkreis nicht gewährleistet werden, da hierfür Personal auf Abruf vorzuhalten wäre.  Die in dem Modellprojekt vorgesehene „freie“ Kraft, die das multidisziplinäre Jahrgangsteam unterstützen soll, steht für diese Aufgabe regelhaft nicht zur Verfügung, denn sie soll präventiv wirken, z.B. bei Kindern, die in eine Krise geraten.

Wenn durch ein inklusives Schulkonzept die Bedarfe der Kinder mit Hilfe von Klassenassistenzen im Rahmen eines Poolings gedeckt werden, so muss dieses Konzept auch gesichert sein. Andernfalls werden die Eltern eine Einzelintegration einfordern, die dann auch einzurichten wäre. Freie Träger hingegen haben in der Regel die Möglichkeit einen Stamm an ‚Springern, die Vertretungen und Ausfallzeiten abdecken, vorzuhalten. Dieses spricht für die Vergabe des Pooling an einen freien Träger.

Die inhaltliche, fachliche Steuerung wird auch bei einer Ausschreibung nicht aus der Hand gegeben. Sie kann im Rahmen des Vergabeverfahrens festgeschrieben werden.

Die Kostenkontrolle bleibt vergleichbar der bisherigen Beschlusslage erhalten. Durch die Festschreibung des Finanzvolumens kann indirekt auch auf die Vergütung der SB Einfluss genommen werden. Die durch das Pooling u.a. angestrebte Kostenreduzierung, ergibt sich auch weiterhin nur dadurch, dass nicht mehr als 1 SB pro Klasse + eine SB für den Jahrgang, eingesetzt werden (aktuell sind dies 2,2 pro Klasse).

Die Einsparungen, die sich ergeben können, sind allerdings nur für das erste Jahr berechenbar. Hier ist die Zahl der bestehenden SB und Kosten bekannt. Somit können sie ins Verhältnis zu den Vorgaben gesetzt werden. Für die weiteren Jahre ist diese nicht seriös vorherzusagen. Die Einsparungen stehen in kausalem Zusammenhang zwischen den Kindern mit Integrationsbedarf (= die Zahl der Kinder, die ohne ein Pooling eine Einzelintegration erhielten) und der festgelegten Anzahl an SB in dem Jahrgang. Ein Risiko ist die Entwicklung der zukünftigen Jahrgänge hinsichtlich der Bedarfe der Kinder.  Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist eher von weiter steigenden Bedarfen auszugehen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es Kinder gibt, die aufgrund ihrer starken Behinderung einen so hohen Unterstützungsbedarf haben, dass nur eine Einzelintegration möglich ist.

Dieser Vorbehalt in der Kostenprognose gilt auch bei einer Anstellung der SB durch den Landkreis.

 

2.) Einbeziehung des 6. Jahrgangs

Die Praxis offenbart in den Jahrgängen 5 + 6 einen hohen Anteil an Kindern mit Unterstützungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund eröffnet die Einbeziehung des sechsten Jahrganges die Möglichkeit zu einer größeren Kostenreduzierung und es ist eine umfangreichere präventive Arbeit möglich. 

Nach Ablauf der dreijährigen Modelllaufzeit, wären dann die Jahrgangsstufen 5 8 im Pooling erfasst. Dieses ermöglicht eine aussagekräftigere Evaluation.

 

3.) Ausschreibung

Aufgrund des Finanzvolumens ist das Poolingmodell europaweit auszuschreiben. Eine solche Ausschreibung ist in der Vorbereitung sehr umfassend und beinhaltet einzuhaltende Fristen und Zeiträume. Allein ihre Einhaltung macht einen Abschluss mit einem freien Träger vor Schuljahresbeginn 21/22 praktisch unmöglich. 

Erfahrungen aus anderen Landkreisen zeigen, dass ein solches Vorhaben eine sehr gute Vorbereitung aller Beteiligten (Leistungserbringer, Schule + Landesschulbehörde, Leistungs­träger) erfordert.  Vor dem Hintergrund, dass sowohl das Thema Schule, Teilhabe an Bildung und Behinderung sensible Bereiche sind, ist es entscheidend, ein pädagogisches Konzept zu erstellen, das von allen Beteiligten gemeinsam getragen wird. Nur wenn die Eltern gewonnen werden und dem Konzept vertrauen, kann das Modellprojekt erfolgreich verlaufen. In diesem Schuljahr ist das nicht mehr leistbar. Auch die Pandemie spielt hierbei eine Rolle.

Von einer Einführung zum Halbjahr 21 /22 sollte abgesehen werden. Dies haben Gespräche mit der OBS Ebstorf gezeigt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss empfiehlt dem KA zu beschließen, das Modellprojekt „Pooling Schulbegleitungen“ an einen Freien Träger zu vergeben und an der Oberschule Ebstorf zum Schuljahr 2022 /2023 mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 zu realisieren. Die Gesamtlaufzeit des Modellprojektes soll 3 Jahre betragen.

Das Projekt wird fortlaufend evaluiert.

Loading...