ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2021/115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreistag hat im Zuge der Beratung über den in Bezug genommenen Antrag Nr. 15 aus dem Offenen klimaschutzbuch am 07.07.2020 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme an den landkreiseigenen Liegenschaften im Hinblick auf die Erstellung eines LED-Konzeptes durchzuführen und die Ergebnisse in einem diesbezüglichen Konzept zusammenzuführen und eine Prioritätenliste zur Umsetzung auf dieser Grundlage abzuleiten.

 

Das Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg hat die Beleuchtung in allen Schulgebäuden einer Bestandsaufnahme unterzogen. Da sich das Kreishaus ohnehin bereits im Neubau befindet und für die Sporthallen ein gesonderter Sanierungsplan vorliegt, wurden diese Liegenschaften in dieser Bestandsaufnahme ausgeklammert. Ebenso wurden die kleineren Liegenschaften, wie das Gesundheitsamt, das alte Kreishaus in Oldenstadt und das Bettenhaus in Oldenstadt nicht näher betrachtet, da hier die Umstellung auf LED-Beleuchtung aufgrund der technischen Gegebenheiten bereits im Zuge eines sukzessiven Leuchtmitteltausches erfolgen kann.

 

Die Bestandsaufnahme erfolgte an allen übringen Liegenschaften raumweise nach den Kriterien „Alter der Beleuchtung“ und „Allgem. Zustand“ (s. Anlage Seite 2: Definitionen und Priorisierung), wobei für die Priorisierung der Zustand der Beleuchtung als Leitkriterium gewählt wurde. Die Qualität der Beleuchtung wurde ebenfalls raumweise entsprechend den Nutzungsanforderungen der verschiedenen Räume erfasst und festgelegt.

 

Unter Berücksichtigung des Verkabelungs- und Installationsaufwandes wurde daraus überschlägig die jeweilige Preisklasse pro m² Grundfläche ermittelt. Das Produkt aus Raumfläche und Preisklasse wird auf der Tabellenseite „Gesamtauswertung nach Prioritäten“ aufsummiert den jeweiligen Liegenschaften nach Priorisierung zugeordnet. Entsprechend dieser Priorisierung lassen sich für die kommenden Haushaltsjahre konkrete Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Beleuchtung bedarfsgerecht planen und veranschlagen.

 

Der definierte Arbeitsauftrag ist damit verwaltungsseitig abgearbeitet..

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Anlagen

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