ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/127

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hansestadt Uelzen ist im Stadtgebiet als Straßenverkehrsbehörde selbst für die kommunale Geschwíndigkeitsüberwachung (KGÜ) entsprechend der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Straßenverkehrsbehörden (Gem. RdErl.d. MI u. d. MW v. 25.11.1994) zuständig. Der Landkreis Uelzen ist im übrigen Kreisgebiet für die Verkehrsüberwachung zuständig. Von beiden Seiten wird die Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Uelzen auch im Stadtgebiet als organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll betrachtet. Der Kreisausschuss hat daher in seiner Sitzung am 27.04.2021 (Vorlage 2021/080) beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung der Aufgabe KGÜ von der Hansestadt Uelzen auf den Landkreis Uelzen mit einer pauschalen Kostenerstattung in Höhe von 80.000 €hrlich vorzubereiten.

 

Der Abschluss einer solchen Zweckvereinbarung ist im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetzt über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) i.V.m § 5 Abs. 1 NKomZG möglich.

 

Nachdem die verwaltungsseitigen Verhandlungen abgeschlossen sind, liegt der als Anlage beigefügte Entwurf einer Zweckvereinbarung mit der Hansestadt Uelzen zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Zuständigkeit für den Beschluss über den Abschluss von Zweckvereinbarungen, die Aufgabenübertragungen zum Inhalt haben, liegt nach § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG bei der Vertretung.

 

Neben der Zustimmung beider Vertretungen (Kreistag des Landkreises Uelzen und Rat der Hansestadt Uelzen) ist gem. § 2 Abs. 5 S. 2 NKomZG eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport) erforderlich. Nach erteilter Genehmigung ist die Zweckvereinbarung nach § 5 Abs. 6 NKomZG zum Wirksamwerden von den beteiligten Kommunen nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung auf den Landkreis Uelzen zuzustimmen.

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Anlagen

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