ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/084-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.08.2020 beantragen die SPD und die FDP die Prüfung der Einführung eines kostenlosen ÖPNV für den Sekundarbereich II an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Uelzen. Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat hierzu am 15.12.2020 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst: Der Kreistag beschließt die künftige Kostenübernahme für den ÖPNV im Sekundarbereich 2 an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Uelzen. Diese Regelung soll auch für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Zweige der BBS Uelzen gelten. Kosten für Transporte von Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs 2 an Schulen außerhalb des Landkreises Uelzen sollen ausdrücklich nicht unter diese Regelung fallen. Die Regelung soll weiter nur für Schülerinnen und Schüler gelten, die ihren Wohnsitz im Landkreis Uelzen haben. Die Verwaltung hat daraufhin eine Richtlinie in Ergänzung der geltenden Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Uelzen zur Umsetzung dieses Beschlusses erstellt.

Die Schülerbeförderung soll ausschließlich mittels ÖPNV im Landkreis Uelzen durchgeführt werden. Die Fahrkarten werden, wie für die Schülerinnen und Schüler mit gesetzlichem Anspruch auch, auf Antrag an den Landkreis Uelzen über die Schulen ausgegeben, sofern der Schulweg vier Kilometer überschreitet.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt in seiner Sitzung vom 22.06.2021 die in § 1 der Richtlinie aufgeführten Berechtigten bzw. die betroffenen Schulformen in Klammern einzufügen.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die vorliegende „Richtlinie zur Ausgabe von Schülersammelzeitkarten an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Landkreis Uelzen“ mit der redaktionellen Änderung des Kreisausschusses zu beschließen.

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