ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/128

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht im Rahmen der Gesamtdeckung des Budgets 051-04 für das Haushaltsjahr 2020 derzeit ein Defizit in Höhe von 3.218,26 €. Dieses Defizit ergibt sich aus bereits getätigten Auszahlungen der Kostenstelle 051-04-14 (§ 33 SGB VIII – Vollzeitpflege Minderjährige), Sachkonto 44520001 (Kostenerstattung an andere Jugendämter).

Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Defizit von 3.218,26 € besteht ein weiterer ungedeckter Bedarf in Höhe von 491.781,74 €. Bei diesem Betrag handelt es sich um Kostenerstattungen an andere Jugendämter, die durch die Zuständigkeitsregelungen der §§ 86 ff SGB VIII dem Jugendamt Uelzen erst nach längeren Prüfverfahren oder auch strittigen Verfahren mit Beteiligung des Gerichts bekannt geworden sind. Nach § 113 SGB X verjähren Erstattungsansprüche erst nach vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Dementsprechend erfolgt eine Abrechnung unter Umständen zeitverzögert.

Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerungen war es dem Jugendamt des Landkreises Uelzen nicht möglich, die Kostenerstattungen bei der Haushaltsplanung zeitgerecht einzuplanen. Somit ergibt sich ein überplanmäßiger Aufwand von insgesamt 495.000,00 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 495.000,00 € im Budget 051-04 kann durch entsprechende Minderausgaben im Budget 051-02, Sachkonto 43310615 – Zuschüsse zur Förderung von Kindern in Tagespflege sichergestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die beantragte überplanmäßige Aufgabe in Höhe von 495.000,00 € für das Produkt 051-04 für das Haushaltsjahr 2020 zu genehmigen.

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Anlagen

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