ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/070-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.11.2020 beantragte das Bündnis 90/ Die Grünen eine Neuausrichtung der Ersatzzahlungen bei der Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) im Hinblick auf eine stabile Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Uelzen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Antrag zur fachlichen Vorberatung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

Aktuell besteht zwischen dem Landkreis und den Gemeinden die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 KJHG i.V.m. §§ 1 Abs. 1,13 Abs. 1 AG KJHG. Im Zuge der Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergartenalter ab 01.08.2018 wurde durch den Kreisausschuss in seinen Sitzungen am 13.06.2018 und 11.12.2018 beschlossen, dass sich der Zuschuss ab 2019 für Kinder im Kindergartenalter und der daraus resultierenden (Netto-) Ersparnissen des Landkreises bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf 2.000.000,00 € erhöht. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2020 beschlossen, den Zuschuss einmalig auf 4.000.000,00 € zu erhöhen.

 

Im Rahmen der Vorberatung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.04.2021 wird der Antrag vom 09.11.2020 durch die antragstellende Fraktion dahingehend konkretisiert, dass dieser auf dem Antrag des Städte- und Gemeindebundes an die Verwaltung aus dem letzten Jahr fußt. Es sollen bessere Planungsmöglichkeiten für die Gemeinden geschaffen werden, in dem man keine pauschale Zuwendung mehr gewährt, sondern beispielsweise pro-Kitaplatz oder anderer Parameter eine Bezuschussung erfolgt. Es soll gemeinsam mit den Gemeinden ein neues Konzept erarbeitet und darüber beraten werden.

 

Für den weiteren Ablauf ist zu bedenken, dass ein Auftrag an die Verwaltung durch Beschluss des Kreistages frühestens im Juli 2021 gefasst wird. Der von der Fraktion gewählte Berichtszeitpunkt 30.09.2021 für den Kreistag ist daher trotz Bemühungen, die entsprechenden Beratungen zu beginnen, nicht realisierbar. Es wird daher um Abänderung des Antrages gebeten, einen Bericht zum Jahresende sowohl an das Fachgremium als auch Kreissauschuss und Kreistag vorzulegen. Darüber hinaus ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, neben dem finanziellen Aspekt auch einen Qualitätsdialog zu führen. Thematisiert werden könnte u.a. eine Optimierung der Prozesse der Kita-Bedarfsplanung. Ebenfalls könnte ein Austausch zu der Rollen- und Aufgabenerwartung sowie Aufgabenverteilung einerseits auf das Jugendamt im Rahmen der bestehenden Gesamtverantwortung und andererseits auf die Gemeinden aufgrund der Übertragung dieser Aufgabe stattfinden. Weiterhin wird Bedarf an einer regionalen Vereinbarung über die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder gesehen. Bisher bestehen lediglich teilregionale Vereinbarungen. Dieser Aspekt wurde auch bereits durch das Nds. Kultusministerium angesprochen.

 

Die antragstellende Fraktion macht deutlich, dass für diese von Bedeutung sei, dass der Prozess noch in diesem Jahr eingeleitet wird. Die Frist 30.09.2021 ist insofern nicht bindend, da man sich bewusst ist, dass zahlreiche Gespräche zu führen sind.

 

Im Rahmen eines Qualitätsdialogs ist eine Erweiterung des Teilnehmerkreises erforderlich und die freien Träger sowie auch Kita-Leitungen sind mit einzubeziehen. Es handelt sich um einen längeren Prozess, mit einer ausreichenden Zeitplanung, damit ein ausgereiftes, einvernehmliches neues Konzept präsentiert werden kann. Die Einleitung des Prozesses und die Durchführung erster Gespräche sowie ein Zwischenbericht in den Gremien zum Jahresende sei realisierbar.

 

Nach Diskussion im Kreisausschuss am 27.04.2021 wurde die Verwaltung gebeten, die Frage eines zeitgleichen finanziellen und fachlichen Austauschs mit den Gemeinden nach zu schärfen: Seitens der Verwaltung wird ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen dem LK und den Gemeinden zwecks Abstimmung und Steuerung als notwendig erachtet wird. Die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesbetreuungsplatz obliegt gem. § 79 SGB VIII trotz Aufgabenübertragung dem Landkreis Uelzen. Insofern sind eine enge Zusammenarbeit sowie eine inhaltliche Abstimmung beispielsweise im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung unumgänglich. Um die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesbetreuungsplatz effizient gewährleisten zu können, ist die Erarbeitung gemeinsamer Standards nach sowohl strategischen als auch fachlichen Gesichtspunkten nötig. Der antragstellenden Fraktion geht es um ein stabiles Finanzierungssystem der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Uelzen. Die finanziellen Aspekte zur Planungssicherheit der Gemeinden sollten nicht isoliert betrachtet werden. Diese stehen jedoch nicht am Anfang der Gespräche, sondern laufen parallel oder schließen sich dem fachlichen Austausch an. Letzterer sollte (vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie) bis Juni 2022 abgeschlossen sein, so dass zu den Beratungen zum Haushalt 2023 auch die Frage eines neuen Finanzierungssystems abgeschlossen sein wird. Für die Beratungen zum Haushalt 2022, die wegen der Kommunalwahlen Februar 2022 abgeschlossen werden, könnte noch einmal das bisherige einfache wie pauschale Finanzierungssystem Anwendung finden.

 

Am 22.06.2021 wurde der Verwaltung der als Anlage 3 beigefügte geänderte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung zu beauftragen, 2021 den Prozess einer fachlichen wie finanziellen Neuausrichtung zwischen Landkreis und Gemeinden im Rahmen der Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69 Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) betreffend die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem. § 22, 24 und 25 (KJHG) einzuleiten und Mitte 2022 abzuschließen. Dem Fachausschuss ist zum Jahresende 2021 ein Zwischenbericht vorzulegen.

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