ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/132-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.07.2021 beantragt die UWG-Fraktion alle Klassenräume der kreiseigenen Schulen so schnell wie möglich mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten, die geeignet sind, die in Rede stehenden Corona-Viren abzutöten und so einen Präsenzunterricht zu gewährleisten bzw. dessen Durchführung zu erleichtern. Ob diese Geräte gekauft oder gemietet werden, soll zeitnah nach einer Prüfung durch die Verwaltung entschieden werden.

 

Die Verwaltung wird zunächst im Kreisausschuss zum dann aktuellen Sachstand mündlich vortragen und mit einem Vorschlag auf das Gremium zukommen. Zum Kreistag wird im Wege einer Ergänzungsvorlage inhaltlich schriftlich ergänzt.

 

Der Kreisausschuss hat am 13.07.2021 die Vorlage beraten. Eine Empfehlung wurde nicht abgegeben.

 

Bisher: Vor dem Hintergrund der bisherigen Empfehlungen des Landes Niedersachsen (insbesondere Rahmenhygieneplan Schulen 6.0) und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes wurde die flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten in den Schulen nicht in Betracht gezogen. Die für die Inanspruchnahme einer Förderung notwendige nur eingeschränkte (Quer-)Lüftungsmöglichkeit des jeweiligen Raumes war in den meisten Räumen nicht gegeben; in den übrigen Räumen wurde die ftungsmöglichkeit durch Umbauten geschaffen. Zudem wurden die immobilen Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in den Schulgebäuden des Landkreises auf Frischluftbetrieb umgestellt. CO2-Ampeln wurden angeschafft, soweit die Schulen Bedarf angemeldet hatten.

 

Aktuelle Entwicklung (Stand 19. Juli 12 Uhr): Nunmehr rücken die unter 12-Jährigen in den Fokus, da nicht absehbar ist, ob ihnen in absehbarer Zeit ein Impfschutz angeboten werden kann. Zudem erzeugt die aggressivere Delta-Variante ein anderes Lagebild. Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen, Kultusministerium, eine Förderrichtlinie angekündigt. Bislang ist lediglich ein Eckpunktepapier zur Lüftung in Schulen bekannt. Danach könnten Gegenstand der 80%igen Landesförderung Maßnahmen für Unterrichtsräume, in denen die Jahrgänge 1 bis 6 unterrichtet werden, sein:

  1. Luftgüteampeln
    1. Diese sind angeschafft, soweit die weiterführenden Schulen Bedarf angemeldet hatten.
  2. Mobile Luftfiltergeräte
    1. Wären nur förderfähig, wenn die ordnungsgemäße Fensterlüftung nicht sichergestellt ist. Ob eine Förderung in Anspruch genommen werden kann, muss geprüft werden: Nunmehr ist vom UBA und im Rahmenhygieneplan Schulen 6.1 (RHP) ein dritte Kategorie für Räume gebildet worden, die über Kippfenster belüftbar sind. Ansonsten läge die Kostentragung allein beim Landkreis.
    2. Die Anlagen dürften im Dauerbetrieb max. 35 dbA aufweisen.
  3. Einfache Lüftungsanlagen
    1. Beschaffung und Einbau von sonstigen technischen Anlagen, die das regelmäßige Lüften mit einem ausreichenden Luftaustausch sicherstellen und dabei die thermische Behaglichkeit unterstützen. Dabei könne es sich z.B. um einfache Zu-/Abluftanlagen (sog. Fensterventilatoren) handeln.
    2. Auch dort dürfte ein Dauerschallpegel von 35 db(A) nicht überschritten werden.
    3. Ob dadurch eine zusätzliche Fensterlüftung gemäß der 20:5:20-Regel unterbleiben könnte, müsste im Einzelfall geprüft werden. Nach dem RHP 6.1, der laut RLSB seit 16.7. in Kraft ist, kann dies künftig der Fall sein, wenn Grenzen der CO2-Konzentration eingehalten werden, weshalb diese Räume zwingend mit entsprechenden Messgeräten auszustatten wären.
  4. Raumlufttechnische Anlagen (fest installiert)
    1. Sollen neben der Bundesförderung nicht zusätzlich gefördert werden.

Allgemein gilt:

-          Im Eckpunktepapier wird ein vorzeitiger Maßnahmebeginn rückwirkend ab 5.7.2021 genannt. Die Förderrichtlinie liegt noch nicht vor. Ein konkretes Datum nennt das Ministerium nicht.

-          Eine fortgeschriebene Einschätzung zur Vorteilhaftigkeit einzelner Maßnahmen seitens des NLGA liegt bislang nicht vor.

-          Jedwede Maßnahme wird realistischerweise in ihrer Umsetzung Monate in Anspruch nehmen. Soweit vom Ministerium der Eindruck erweckt worden sein sollte, dass zum Schuljahresbeginn Anfang September wesentliche Maßnahmen umgesetzt sein sollten, wäre dieser Eindruck falsch. 

-          Finanziell: Sofern die Raumluft in allen Unterrichtsräumen (ca. 510) durch Maßnahmen verbessert werden, würden bei geschätzt 4.000 € pro Raum Kosten von bis zu ca. 2 Mio. € anfallen, bei Maßnahmen bzgl. aller Unterrichtsräume für die 5. und 6. Klassen (inklusive der von diesen genutzten Fachunterrichtsräume) (ca. 160) wären ca. 650 TEUR zu berücksichtigen. Diese Mittel sollten zur Verfügung gestellt werden, damit Maßnahmen überhaupt angegangen werden können. Folgekosten sind hier nicht enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem KT zu beschließen,

  1. die Verwaltung vor dem Hintergrund der im Rahmen der Coronapandemie aufgetretenen Deltavariante zu beauftragen,
    1. zunächst in den von 5. und 6. Klassen in den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Uelzen genutzten allgemeinen und Fachunterrichtsräumen durch die Anstalt Gebäudemanagement weitere technische, auch investive Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluft zu prüfen und bedarfsgerecht zu ergreifen; dabei werden die Schulen mit eingebunden.
    2. die weitere Entwicklung der Förderkulisse und des RHP Schulen beobachten.
    3. im Schulausschuss und Kreisausschuss laufend zu berichten.
  2. 2 Mio. € außerplanmäßig für Beschaffungen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluft im Rahmen der Corona-Pandemie an kreiseigenen Schulen bereitzustellen. Gedeckt ist diese zusätzliche Ausgabeermächtigung durch noch nicht verbrauchte Mittel bei der Investitionsmaßnahme „Um-/Erweiterungsbau BBS II Wilhelm-Seedorf-Straße“ im Teilhaushalt 023 Gebäudemanagement (BBS-Campus).

 

 

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