ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/109-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 21.02.2021 hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den als Anlage beigefügten Antrag zur ökofairen Beschaffung gestellt. Der Kreisausschuss hat den Antrag bereits in seiner Sitzung am 16.03.2021 zur Kenntnis genommen; auf die Vorlage VO/2021/050 und das Protokoll der Sitzung des Kreisausschusses vom 16.03.2021 wird verwiesen. Eine Überweisung in einen Fachausschuss zur Vorbereitung ist nicht erfolgt, da ein solcher für allgemeine vergaberechtliche Fragen nicht besteht.

 

In der Sache begehrt die antragstellende Fraktion, dass (1) bei Bewirtung und Beschaffung durch den Landkreis grundsätzlich auf regionale, saisonale und ökologische Herstellung und Produktion zu achten ist und (2) bei sonstiger Beschaffung ein öko-fairer Bezug sicherzustellen ist.

 

1. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass bei Sitzungen und Veranstaltungen Kaffee und Tee als Fairtrade-Produkte angeboten werden. Andere Getränke und Speisen sollen aus fairer, vorzugsweise regional nachhaltiger Produktion, stammen. Externe Caterer sollen hierauf hingewiesen und zur Beachtung verpflichtet werden.

 

Derzeit erfolgt die Verpflegung bei Sitzungen im Kreishaus mit Kaffee und Tee, Gebäck und Brötchen durch das Dienstleistungszentrum Integration durch Arbeit (IDA). Bei dem von dort bezogenen Tee und Kaffee werden bislang keine Fairtrade-gesiegelte Produkte verwendet.

 

Das Gebäck wird von IDA regional von der Bohlsener Mühle GmbH & Co. KG bezogen. Brötchen werden ebenfalls regional von der Bäckerei und Konditorei H. Meyer & Sohn GmbH bezogen. Brötchenbeläge werden im örtlichen Lebensmitteleinzelhandel beschafft. IDA hat auf Nachfrage mitgeteilt, die Beschaffung auf Wunsch gegen entsprechend höheres Entgelt vollständig auf regionale, saisonale und ökologisch hergestellte Produkte umstellen zu können.

 

Bei Veranstaltungen wie dem Sommerfest des Landkreises werden regelmäßig Caterer für die Verpflegung beauftragt. Im Rahmen der Beauftragung ist der Leistungsgegenstand hinreichend genau zu beschreiben. Eine Verpflichtung zur Lieferung von Kaffee und Tee mit Fairtrade-Siegelung wäre unproblematisch möglich. Jedoch wäre eine Verpflichtung zur Verwendung „fairer, vorzugsweise regional nachhaltiger Produktion“ rechtlich so unbestimmt, dass die Einhaltung einer Kontrolle kaum zugänglich wäre, da hier gerade nicht anhand einer Zertifizierung auf die Einhaltung bestimmter Kriterien geschlossen werden kann. Es fehlt insbesondere an gesetzlichen Bestimmungen, wann Getränke und Speisen als regional anzusehen sind. Vor diesem Hintergrund würde ein antragsgemäßer Beschluss des Kreistages Rechtsunsicherheiten nach sich ziehen, welcher sowohl die Arbeit der Verwaltung als auch die Zusammenarbeit mit Vertragspartner belasten würden.

 

2. Bei sonstigen Beschaffungen zielt der Antrag darauf ab, einen öko-fairen Bezug sicherzustellen.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, Produkte, die nicht nach den ILO- Kernarbeitsnormen hergestellt wurden oder bei denen ausbeuterische Kinderarbeit durch entsprechenden Nachweis nicht ausgeschlossen werden kann, oder deren ökologische Unbedenklichkeit auf Mensch und Umwelt nicht durch Labels und Zertifikate bestätigt sind (z.B. Papier ausschließlich als 100% Recyclingpapier mit FSC-Siegel), zukünftig nicht mehr zu beschaffen. Mit dieser Art der Beschaffung soll spätestens mit Einrichtung des neuen Kreishauses begonnen werden.

 

Insbesondere ökologische Aspekten werden bereits bei Beschaffungen berücksichtigt.   Eingesetzt wird beispielsweise Kopierpapier, welches mit nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Waldwirtschaft produziert wird und folgende Labels/Zertifizierungen aufweist.: FSC ( Forest Stewardship Council), EU Ecolabel, PCF (Process chlorine free), TCF (Totally chlorine free), ECF (Elementary chlorine free), ISO 45001 (Manufactured in a mill with health and safety management), ISO 50001 (Energy management sytems) und ISO 14001 (Manufactured in a mill with environmental management).

 

Nach § 12 Abs. 1 S. 1 des Niedersächsischen Tariftreue-und Vergabegesetzes (NTVergG) ist bei der Vergabe von Bau-, Liefer-oder Dienstleistungen darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Welche konkreten Produktgruppen betroffen sind, regelt die Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) in Ausfüllung der in § 12 Abs. 2 NTVergG gewährten Verordnungsermächtigung.

 

Die NKernVO findet auf fünf verschiedene Produktgruppen Anwendung, von denen im Hinblick auf sonstige Beschaffungen Stoffe und sonstige Textilwaren sowie ungebrauchter Naturstein von Bedeutung sind. Bei den Produkten im Anwendungsbereich der NKernVO handelt es sich um solche, für die im gewöhnlichen Beschaffungsfall bereits geeignete Nachweismöglichkeiten im Sinne der NKernVO, wie z.B. Zertifikate, am Markt existieren.

 

Der Verordnungsgeber hat sich bei anderen Produkten bislang bewusst gegen eine Aufnahme in den Anwendungsbereich der NKernVO entschieden, beispielsweise von Produkten der Informations-und Kommunikationstechnik. Viele Produktgruppen sind oft von komplexen Lieferkette geprägt; es greifen unterschiedliche Kulturen, Wirtschafts-und Rechtsräume ineinander. Dadurch erweist es sich als schwierig, verlässliche Zertifikate zu identifizieren, die sich auf den gesamten Produktionsprozess beziehen. Die Einforderung nicht verlässlicher Zertifikate würde zu einer Scheinerfüllung führen, die nach Auffassung des Verordnungsgebers die weitere Entwicklung von Zertifikaten und Initiativen eher hemmen als fördern würde.

 

Vor diesem Hintergrund wäre eine losgelöst vom Beschaffungsgegenstand bestehende uneingeschränkte Verpflichtung im Sinne des Antrags, von Vertragspartnern die genannten Nachweise zu verlangen, mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden, wenn für bestimmte Produktgruppen keine aussagekräftigen Labels oder Zertifikate existieren.

 

Aufgrund der Vielseitigkeit der Beschaffungsprozesse erscheint es ratsam, die in der NKernVO zum Ausdruck kommende fachliche Expertise des Verordnungsgebers anzuerkennen und auf die Fassung von rechtsverschärfenden Beschlüssen zu verzichten, welche die beschaffenden Stellen der Verwaltung vor Umsetzungsprobleme stellen und mögliche Vertragspartner aufgrund der Unmöglichkeit der Nachweisführung von der Abgabe von Angeboten abhalten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat während der Vorberatung im Kreisausschuss am 13.07.2021 ihren Antrag modifiziert und beantragt noch, bei der Verpflegung anlässlich von Sitzungen im Kreishaus vollständig auf regionale, saisonale und ökologisch hergestellte Produkte umzustellen; im Übrigen würden die Anträge zurückgenommen. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag empfohlen, den Antrag abzulehnen.

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Beschlussvorschlag

Entfällt..

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Anlagen

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