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Achtung Tierseuchengefahr! (11.01.2006)

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert:

In DRITTLÄNDERN* ist verbreitet die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Die Geflügelpest ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die in Tierbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen kann. Einige besonders pathogene Erregerstämme können auch für Menschen gefährlich sein. Damit kann die Krankheit die Gesundheit von Menschen und Tieren ernsthaft gefährden und zu schweren wirtschaftlichen Schäden bei den empfänglichen Tierarten führen.

Bitte beachten Sie: Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Bitte vermeiden Sie im Reiseland* direkte Tierkontakte und verzichten Sie auf den Besuch von Geflügelmärkten. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sollten Sie nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehren.

Reisende können ohne ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Krankheit einschleppen.

Reisenden ist es deshalb verboten, aus den Drittländern*, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) einzuführen! Aus allen anderen Drittländern dürfen nicht mehr als fünf (5) Vögel im Reiseverkehr in die EU eingeführt werden. Für diese Tiere ist ein Veterinärzertifikat und eine Erklärung des Besitzers mitzuführen! Entsprechende Vordrucke sind u.a. bei den deutschen Auslandsvertretungen erhältlich.

* Indonesien, Kambodscha, Kasachstan, Kroatien, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Pakistan, Rumänien, Russland, Thailand, Türkei, Ukraine, Vietnam, Volksrepublik China einschließlich Hongkong