Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen sind Aufgaben der Samtgemeinden/Gemeinden des Landkreises und des Landes. Die Samtgemeinden/Gemeinden sind zuständig für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet (z. B. Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren sowie die Bereitstellung der Geräte).
Dem Landkreis obliegen die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes und die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen (z. B. Unterhaltung der Feuerwehrtechnischen Zentrale und der Leitstelle).
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner beim Landkreis Uelzen sowie bei den Samtgemeinden bzw. der Stadt Uelzen und der Gemeinde Bienenbüttel.
Die Feuerwehren im Landkreis Uelzen stellen sich ausführlich im Internet unter http://www.kfv-uelzen.de vor.