Kartierung von gesetzlich geschützten Grünlandbiotopen sowie Obstbaumwiesen und -weiden
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) schreibt, in Kooperation mit dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Kartierungsaufträge zur selektiven Erfassung der ab dem 01.01.2021 in den gesetzlichen Schutz nach § 24 NNatSchG aufgenommenen Biotoptypen des Grünlandes und der Obstbaumwiesen und -weiden im Rahmen des Niedersächsischen Weges aus. Der Auftrag ist in thematisch und regional gegliederte Lose unterteilt.
Auf der Grundlage vorhandener Vorinformationen und Luftbilder wurde eine Suchkulisse für die Erfassung des mesophilen Grünlands, des sonstigen artenreichen Feucht- und Nassgrünlands sowie der Obstbaumwiesen und -weiden in den Landkreisen Aurich, Helmstedt, Gifhorn, Lüneburg, Stade, Uelzen, Wittmund, und der Stadt Celle erstellt.
Die Aufträge beinhalten neben den Geländearbeiten die GIS-gestützte Datenverarbeitung mit dem Eingabeprogramm des NLWKN und die Dokumentation in Form von Kurzberichten. Das Projekt wird EU-weit ausgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie hier voraussichtlich ab Ende November.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) informiert, dass im Laufe des Jahres 2024 u.a. im Rahmen der Aktualisierung der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen für Niedersachsen & Bremen durch beauftragte Unternehmen auch im Landkreis Uelzen Kartierungen durchführen werden. Betroffen ist der Zeitraum von ca. Mai-Oktober 2024. Bekanntgegeben werden die Kartierungen zudem zeitnah auf der Website des NLWKN: Ankündigung: Betreten von Grundstücken – dem Naturschutz zuliebe! | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Erfasst werden dabei sämtliche Gefäßpflanzenarten ausgewählter Messtischblattquadranten (Quadranten-Kartierung), darüber hinaus werden bestimmte hochgradig gefährdete Pflanzenarten bzw. ausgewählte Artengruppen gezielt an bekannten Fundorten nachgesucht. Die Ergebnisse werden im Niedersächsischen Artenerfassungs-Portal NIWAP eingegeben.
Im Zeitraum von Ende August bis Ende Oktober 2024 werden im Auftrag des Fischereikundlichen Dienstes, stellvertretend für das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, vor dem Hintergrund der Umsetzung der FFH-Richtlinie landesweit Messstellen in ausgewählten Gewässern mittels Elektrofischerei beprobt. Mit der Durchführung der fischereikundlichen Untersuchung wurde die NZO GmbH beauftragt. Im
Landkreis Uelzen betrifft die Beprobung folgende Gebiete:
FFH-Gebiet 071 "Ilmenau mit Nebenbächen" im Bereich der Naturschutzgebiete LÜ 284 "Mönchsbruch" und LÜ 285 "Bornbachtal" sowie das
FFH-Gebiet 292 "Ise mit Nebenbächen" im Bereich "Schweimker Moor"
Weitere Auskunft erhalten Sie hier:
Landkreis Uelzen
Umweltamt
Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen
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Fax: 0581/82 - 489
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