Jagdkataster

Die Jagdbezirke im Landkreis Uelzen sind von der Jägerschaft Uelzen digitalisiert worden. Künftig kann jedes Flurstück einem Jagdbezirk zugeordnet werden. Den Jagdbezirken sind die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten nebst Kontaktdaten zugeordnet. Zur Gewährung der Datensicherheit stehen diese Daten nur dem Landkreis, der Polizei, den Jagdgenossenschaften und den Revierinhabern zweckgebunden und zum Teil eingeschränkt zur Verfügung.

 

Das Jagdkataster wird gleichermaßen von der Jägerschaft, als auch vom Landkreis Uelzen genutzt. Für die Jagdbehörde hat dies den Vorteil, dass von jedem Jagdbezirk eine digitale Karte vorliegt. Die Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer müssen nicht mehr zwingend eine Revierkarte in Papierform vorlegen.

 

Die Jägerschaft ermöglicht der Polizei einen Zugriff auf die digitale Jagdkatasterkarte. Dadurch kann im Falle eines Wildunfalls sofort das zuständige Revier und und dessen Ansprchpartner ermittelt und benachrichtigt werden.

 

Voraussetzung für ein gut funktionierendes Jagdkataster ist, dass sämtliche Änderungen zum Jagdbezirk und dessen Jagdausübungsberechtigten umgehend gemeldet werden. Hierfür steht das Formular "Mitteilung zum Jagdregister" zum Download zur Verfügung.

 

Die Mitteilung ist gegenüber der Jagdbehörde abzugeben.