Hochwasser-Soforthilfe

Akute Hochwasserhilfe: Betroffene können sich ab sofort an Landkreis wenden

Im Landkreis Uelzen ansässige Personen, die durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten sind, können sich zwecks finanzieller Unterstützung ab sofort unter der E-Mail Adresse soforthilfe-wasser@landkreis-uelzen.de an den Landkreis Uelzen wenden. Entsprechende Anträge auf Nothilfe müssen bis zum 22. März 2024 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein.

Mit der Soforthilfe will das Land Niedersachsen Menschen unterstützen, die zur Lebensführung notwendige Haushaltsgegenstände ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch andere dringend erforderliche Maßnahmen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Betroffen sind Schäden, die durch die aktuellen Hochwasserereignisse im Dezember 2023 und im Januar 2024 entstanden sind sowie durch Schäden, soweit sie durch unmittelbare Folgewirkungen des Hochwasser verursacht wurden. Genauere Regelungen sind in einer Richtlinie des Landes Niedersachsen zu dieser Soforthilfe enthalten.

Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Die Verwendung der Hilfen ist durch Rechnungen zu belegen. Die gewährte Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: Start der Hochwasser-Soforthilfen für Privathaushalte

Die Förderrichtlinie zum Nachlesen finden Sie hier: