Beratungsangebote für Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet Kommunen Beratungen und Informationen zu verschiedenen Themen an.

Impulsberatung Solar
Die Impulsberatung wird von einer anerkannten Solarfachkraft durchgeführt. Bei einem Gebäuderundgang wird die Eignung ausgewählter Gebäude für den Einsatz von Photovoltaik oder Solarthermie geprüft. Die Beratung im Wert von 750 Euro ist für Kommunen kostenfrei.

Weitere Informationen und Bedingungen zum derzeit bis 31.12.2022 befristeten Angebot finden Sie online


Leitfaden Kommunale Wärmeplanung
Bis 2045 soll Deutschland Klimaneutralität erreichen. Bis 2030 sollen dafür allein im Gebäudebereich die Emissionen um rund 70 % im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Der kommunalen Wärmeplanung kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu, denn steht ein Gebäude erst einmal, steht es mindestens die nächsten 50 Jahre. Gleiches gilt auch für die Wärmeversorgung. Ist erst einmal ein Gasnetz verlegt, werden die Gebäude sehr wahrscheinlich auch daran angeschlossen. Für alle jetzt geplanten Baugebiete und errichteten Gebäude bedeutet dies, dass sie in gut zehn bis fünfzehn Jahren den Anforderungen der Klimaneutralität entsprechen sollten. Nachträgliche Sanierungen sind jedoch wesentlich teurer als von vornherein bei der Planung einen entsprechenden Baustandard zu berücksichtigen. Im besten Falle erreichen also die heute geplanten Baugebiete und errichteten Gebäude schon die künftig notwendigen Standards von morgen.

Die kommunale Wärmeplanung ermöglicht Kommunen, die eigene Wärmeversorgung strategisch und klimaneutral zu planen. Die KEAN stellt hierzu einen Leitfaden sowie unterstützende Informationen zum Prozess, Praxisbeispielen und Förderprogrammen zur Verfügung.

Den Leitfaden sowie alle weiteren Informationen finden Sie online.
 


Kommunales Energiemanagement
Kommunen sind nach dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) dazu verpflichtet, ab 2023 beginnend mit dem Berichtsjahr 2022 künftig einen jahresbezogenen Energiebericht regelmäßig zu veröffentlichen.
Ein darüberhinausgehendes Energiemanagement ist gesetzlich zwar (noch) nicht vorgeschrieben, lohnt sich aber finanziell. Nicht einmal aufwendige investive Maßnahmen sind hierfür erforderlich. Rund 10-20 % des Energie- und Wasserverbrauchs lassen sich erfahrungsgemäß allein durch die Einrichtung des Energiemanagements und mit geringinvestiven Maßnahmen erreichen. Bei jährlichen Energie- und Wasserkosten in Höhe von 750.000 Euro oder mehr rechnet sich eine Vollzeitstelle für ein Energiemanagement daher schnell. 
Aktuell gibt es darüber hinaus über die Kommunalrichtlinie ein Förderprogramm zur Implementierung oder Erweiterung eines Energiemanagements mit einer Förderquote von 70-90 %. Informationen dazu finden Sie online.  

Zusätzlich bietet die KEAN Unterstützung bei der Implementierung eines kommunalen Energiemanagements. Informationen dazu finden Sie online.