Energiekrise

Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine werden auch im Landkreis Uelzen immer spürbarer. Die steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel stellen alle vor große Herausforderungen und Schwierigkeiten.

Aber wo können Sie Unterstützung erhalten, wenn Sie die Energiekosten in Gestalt erhöhter Abschläge oder Nachzahlungen an den Energieversorger oder Ihren Vermieter nicht mehr eigenständig aufbringen können?

Zunächst können Sie sich an Ihren Energieversorger oder an Ihren Vermieter wenden und versuchen, mit diesem eine Lösung zu finden. Auch die Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Uelzen oder der Mieterbund können Sie ggf. unterstützen und beraten.

Über die Leistungsansprüche auf Grundsicherung oder Wohngeld können Sie sich beim Sozialamt des Landkreises bzw. beim Jobcenter Landkreis Uelzen beraten lassen.

Leistungen der Grundsicherung erhalten Personen, deren Bedarf nicht durch das eigene Einkommen gedeckt werden kann.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (15. Lebensjahr bis Renteneintrittsalter), die trotz Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Das Jobcenter Landkreis Uelzen ist dabei Ihr Ansprechpartner und unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu sichern.

Informationen zum Antragsverfahren beim Jobcenter, Öffnungszeiten, Kontaktdaten

Personen, die bereits eine Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können, haben möglicherweise Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hierbei unterstützt Sie das Sozialamt des Landkreis Uelzen. Den rechtlichen Rahmen dafür bietet das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Informationen zum Antragsverfahren beim Sozialamt

Sie können sich die Antragsunterlagen zu den Öffnungszeiten des Landkreises vor Ort in der Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen abholen oder per E-Mail an sozialamt@landkreis-uelzen.de anfordern. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie möglichst vorab unter der Telefonnummer 0581 82-399 einen Termin.

Aufgrund steigender Energiekosten ergibt sich derzeit noch kein Anspruch auf ein höheres Wohngeld. Über Änderungen bei der Höhe des Wohngeldes oder hinsichtlich der Voraussetzungen für dessen Erhalt wird der Landkreis informieren, sobald der Gesetzgeber hier Änderungen vornehmen sollte. 

Unter folgendem Link stellt Ihnen das Land Niedersachsen fortlaufend Informationen bereit über die weitere Entwicklung im Bereich der Energieversorgung, zu Einsparmöglichkeiten, zu den Maßnahmen der Landesregierung und Institutionen in Niedersachsen sowie zu weiteren Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen:

https://www.niedersachsen.de/energiekrise/energiekrise-213717.html