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Kreistag richtet „Uelzener Erklärung zum Wolf“ an Bundes- und Landesregierung (25.04.2023)

Der Uelzener Kreistag hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die „Uelzener Erklärung zum Wolf“ verabschiedet. Mit der Resolution richtet der Kreistag hinsichtlich der Regulierung des Wolfsbestandes konkrete Forderungen an die Bundes- sowie die niedersächsische Landesregierung. Auch in einer unmittelbar zuvor stattgefundenen Sondersitzung hatte sich der Kreisausschuss ausführlich mit dem Thema Wolf befasst.

Die Bundesregierung wird in der „Uelzener Erklärung zum Wolf“ aufgefordert, die Europäische Kommission zur unverzüglichen Überprüfung des Schutzstatus‘ des Wolfs zu drängen. Dieses mit dem Ziel festzustellen, dass der Wolf in Deutschland, jedenfalls aber in Niedersachsen keine gefährdete Art im Sinne der FFH-Richtlinie mehr ist.

Weiterhin fordert der Kreistag die Bundesregierung auf, unverzüglich nach einer Herausnahme des Wolfes aus der FFH-Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze zu ändern. Durch diese Änderung soll die Bejagung des Wolfs auf Grundlage eines pro Landkreis festzusetzenden Abschussplans ermöglicht werden – und zwar in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf die Fähe als Muttertier angewiesen sind. In den übrigen Monaten soll die Entnahme von sogenannten Problemwölfen und  rudeln zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die unteren Naturschutzbehörden ermöglicht werden, und zwar zügig und praktikabel, insbesondere ohne großen Verwaltungsaufwand.  

Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, insoweit beim Bund Druck zu machen. Zudem fordert der Kreistag von der Landesregierung, notwendige landesrechtliche Änderungen unverzüglich vorzunehmen, sobald EU und Bund entsprechend gehandelt haben. Insbesondere wird es darum gehen, auf Landesebene eine Jagdzeit für die regelhafte Bejagung der Wölfe einzuführen.

Bereits 2017 hatte der Uelzener Kreistag als erster Landkreis Niedersachsens eine Resolution zum Thema Wolf beschlossen, unter anderem um ein wirksames Bestandsmanagement zu ermöglichen.

Die gegenwärtige Rechtslage lässt nach wie vor eine Entnahme von Wölfen aufgrund ihrer Einstufung als „gefährdete Art“ mittels Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kaum zu, im Übrigen nur unter hohem Verwaltungsaufwand. Das kann im Einzelfall Monate in Anspruch nehmen.

Nach Überzeugung des Uelzener Kreistages wird eine Überprüfung ergeben, dass der Wolf in Deutschland, jedenfalls aber in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist und somit dort den strengen Schutz der FFH-Richtlinie nicht mehr benötigt. Denn die Population ist in Niedersachsen seit der ersten Sichtung von Wölfen 2011/2012 kontinuierlich angestiegen. Dies betrifft auch den Landkreis Uelzen. Seit mehreren Jahren leiden insbesondere die örtlichen Nutztierhalter massiv darunter, dass ihre Weidetiere von Wölfen gerissen werden. Auch die übrige Bevölkerung, besonders außerhalb der Städte, ist zunehmend durch Wolfsbegegnungen und  sichtungen in besiedelten Gebieten und deren Nähe verunsichert.

Während es im Jahr 2015 sechs Rudel im gesamten Land Niedersachsen gab, existierten laut Bericht der Landesjägerschaft Niedersachsen im vierten Quartal 2022 in Niedersachsen 44 Rudel, ein Wolfspaar und vier Einzelwölfe. Auf dem Gebiet des Landkreises Uelzen sind davon sechs Rudel aktiv. Laut einer durch das niedersächsische Umweltministerium in Auftrag gegebenen Studie der Universität Wien gefährdet eine kontrollierte Entnahme von Wölfen den Bestand in Niedersachsen nicht.

„Wegen seiner hohen Dichte wird der Wolf im ländlichen Raum immer weniger akzeptiert. Die ökologisch gewollte Weidetierhaltung ist in der Lüneburger Heide gefährdet. Denn Übergriffe auf Weidetiere trotz Einhaltens des Grundschutzes belasten die Weidetierhalter extrem – wirtschaftlich wie emotional. Und weil die Wölfe keine Scheu vor den Menschen haben, tauchen Sie immer öfter in Nähe der Dörfer auf, teils laufen Sie durch die Siedlungen. Das beunruhigt immer größere Teile der Bevölkerung“, so Landrat Dr. Heiko Blume. Um dem zu begegnen, sei eine regelhafte Bejagung bis hin zu einer regionalen Absenkung der Bestände erforderlich. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, den Wolf in seinem Erhaltungszustand zu gefährden. „Es muss nun aber endlich in Brüssel, Berlin und Hannover gehandelt werden, es muss was passieren“, so Blume abschließend.