Eine Übersetzung und eine inhaltliche Überprüfung der durch den Herkunftsmitgliedstaat mitgeteilten Angaben erfolgt nicht.
Das (erweiterte) Europäische Führungszeugnis kann bei Bedarf zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. In diesem Fall wird das Führungszeugnis unmittelbar an die Behörde übersandt, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt hat.
Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses