Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen oder Munition erwerben, vertreiben oder anderen überlassen will, benötigt eine Waffenhandelserlaubnis.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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